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Die poliklinischen Strukturen in der Auflösung 209<br />

bildung wurden in der ehemaligen DDR mit befristeten Verträgen an Polikliniken<br />

angestellt; bei einem Einsatz in Krankenhäusern erfolgte eine Delegierung,<br />

die Poliklinik blieb jedoch als Dienstherr auch während dieser<br />

Zeit für die Vergütung zuständig. Da Poliklinikträger Anfang 1991 begannen,<br />

die Beschäftigungsverhältnisse mit Weiterbildungsassistenten zu kündigen<br />

(womit deren Möglichkeit, die Weiterbildung ordnungsgemäß abzuschließen,<br />

in hohem Maße gefährdet wurde), verständigten sich die GKV-<br />

Spitzenverbände und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), den<br />

Krankenhäusern und Krankenkassen vor Ort für die Zeit der Tätigkeit der<br />

Weiterbildungsassistenten an Kliniken eine Finanzierung über Pflegesätze<br />

zu empfehlen. 26 Jedoch war davon auszugehen, daß auch bei der ambulanten<br />

Tätigkeit der Ärzte an Polikliniken die an sie zu zahlenden Vergütungen<br />

nicht durch die von ihnen erwirtschafteten »Fälle« würden eingespielt werden<br />

können. Der BMG stellte daher aus Bundesmitteln einen Betrag von 10<br />

Millionen DM zur Abdeckung der Finanzierungslücke im ambulanten Bereich<br />

zur Verfügung. 27<br />

Unter den gesamtdeutschen Akteuren befaßte sich auch der Bundestag in<br />

der ersten Jahreshälfte 1991 im Plenum und im Gesundheitsausschuß aufgrund<br />

von Initiativen der SPD-Fraktion und der Gruppe PDS verschiedentlich<br />

mit dem Transformationsprozeß der ambulanten Versorgung. 28 Während<br />

hierbei SPD und PDS auf von ihnen gesehene Vorteile der Polikliniken<br />

hinwiesen, die mit dem raschen Niederlassungsprozeß verloren gingen, und<br />

die Bundesregierung zu Gegenmaßnahmen aufriefen, betonten die Vertreter<br />

der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung, der Transformationsprozeß<br />

sei Ausdruck der Überlegenheit des westdeutschen Systems, für das sich<br />

Ärzte und Patienten entschieden hätten, und stellten fest: »Die Bundesregierung<br />

begrüßt diese im Einigungsvertrag angelegte Entwicklung. Sie sieht<br />

keine Veranlassung, von ihr abzuweichen.« 29 Entsprechend wurde ein im Juli<br />

26 Vgl. Presseerklärung der GKV-Spitzenverbände und der DKG vom 20.2.1991: »Finanzierung<br />

der Kosten für Weiterbildungsassistenten an Krankenhäusern in den neuen Bundesländern«.<br />

27 Diese Entscheidung zugunsten eines »geordneten« Abschlusses der Weiterbildung der<br />

betroffenen Ärzte fiel dem BMG insbesondere deswegen nicht schwer, weil es sich um<br />

eine zeitlich begrenzte, keinesfalls strukturerhaltende Übergangsregelung handelte, da die<br />

künftigen Weiterbildungen nach dem bundesdeutschen Recht abgewickelt würden (Interview<br />

mjw06082).<br />

28 Vgl. etwa Sitzungsprotokolle der 8. Sitzung v. 20.2.1991 (S. 292–294), der 15. Sitzung v.<br />

14.3.1991 (S. 943–946), der 23. Sitzung v. 25.4.1991 (S. 1581- 1589), der 25. Sitzung v.<br />

14.5.1991 (S. 1826–1827) und der 31. Sitzung v. 13.6.1991 (S. 2419–2435).<br />

29 Parlamentarische Staatssekretärin Bergmann-Pohl, Stenographische Berichte, S. 2420.

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