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160 Kapitel 5<br />

schaft zu gründen. Aber auch bei den meisten Kassenverbänden war die Bereitschaft<br />

hierzu gering, zum einen, weil eine solche Auffangeinrichtung den<br />

»›Selbstzerstörungsprozeß‹ der Einrichtungen behindert« hätte, 97 zum anderen<br />

aber auch, weil die meisten Kassenverbände es ablehnten, über eine solche<br />

Gesellschaft faktisch Träger von Polikliniken zu werden (Interview mmw<br />

06091). Daher bestand breites Einvernehmen darüber, daß man die Gründung<br />

der Treuhandgesellschaft so lange als möglich hinauszögern wollte (Interview<br />

mmw06091). Entsprechend restriktiv formulierten beide Seiten in der<br />

Erklärung im Vorfeld der Konzertierten Aktion, daß eine solche Gründung<br />

allenfalls für Betriebspolikliniken, und auch dort nur für den Fall einer Betriebsschließung,<br />

in Betracht kommen könne. 98<br />

Schließlich verständigten sich die Verhandlungspartner auf Wunsch sowohl<br />

der KBV als auch des VdAK (Interview mjw06091) darauf, die Möglichkeiten<br />

der Polikliniken, Personal rekrutieren zu können, restriktiv zu<br />

handhaben: Während der EV keine Aussage über die Personalbestände der<br />

poliklinischen Einrichtungen enthalten hatte, regelten Bundesmantelvertrag-<br />

Ärzte und Arzt-/Ersatzkassenvertrag, daß die Beschäftigung von Fachärzten<br />

in den Einrichtungen über den Personalstand vom 1.1.1991 hinaus sowie ab<br />

1.1.1993 jede Neu- oder Wiederbesetzung einer Facharztstelle der Genehmigung<br />

des Zulassungsausschusses (bzw. bei der vertragsärztlichen Versorgung<br />

im Bereich der Ersatzkassen: der Beteiligungskommission) bedürfe.<br />

Diese dürfe nur dann erteilt werden, wenn die Beschäftigung zur ordnungsgemäßen<br />

Sicherstellung der Versorgung erforderlich sei. 99<br />

5.1.4 Förderung der Niederlassung durch Subventionen<br />

Unter den für den Transformationsprozeß relevanten Rahmenbedingungen,<br />

die auf der Ebene westdeutscher beziehungsweise gesamtdeutscher staatlicher<br />

Akteure im Jahresverlauf 1990 gesetzt wurden, ist auch kurz auf ein<br />

Maßnahmenbündel einzugehen, welches im fragmentierten bundesdeutschen<br />

politischen System nicht der Gesundheitspolitik, sondern der Wirtschaftsund<br />

Finanzpolitik zuzuordnen ist, so daß innerhalb der Bundesregierung<br />

97 Zitat aus einem Vermerk eines Verbandes über eine Sitzung der Verhandlungskommission<br />

der Spitzenverbände mit der KBV (Akteneinsicht).<br />

98 Vorbemerkung Nr. 3 der Gemeinsamen Empfehlung vom 2.11.1990.<br />

99 § 3 Abs. 3 des Anhangs zum Bundesmantelvertrag-Ärzte.

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