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170 Kapitel 5<br />

die westdeutschen KVen 118 wurden von April bis Juni 1990 auch in den anderen<br />

künftigen ostdeutschen Ländern (in Sachsen zunächst auf der Ebene<br />

der Bezirke) privatrechtliche KVen niedergelassener und niederlassungswilliger<br />

Ärzte gegründet. Initiatoren in Ostdeutschland waren im Regelfall bereits<br />

(oftmals seit mehreren Jahrzehnten) niedergelassene Ärzte (Interview<br />

mjw07061), vereinzelt allerdings sogar Krankenhausärzte. Die privatrechtlichen<br />

KVen verbanden sich über »Patenschaften« mit westdeutschen KVen,<br />

die sie organisatorisch unterstützten (KBV 1991b: 38). Ende Mai schlossen<br />

sich die privatrechtlichen KVen in Ostdeutschland zu einer Arbeitsgemeinschaft<br />

zusammen; ihre Vertreter erhielten Gaststatus bei den Organen der<br />

KBV (KBV 1991b: 46).<br />

Schwerpunkt der Aktivitäten der privatrechtlichen KVen war zunächst<br />

die Information über (und Werbung für) das Kassenarztsystem, nach den<br />

Entscheidungen zum Einigungsvertrag auch die Niederlassungsberatung.<br />

Auch die KBV führte ab Ende April 1990 zahlreiche Informationsveranstaltungen<br />

mit insgesamt mehreren Tausend Teilnehmern in Ostdeutschland<br />

durch (Interview mjw14031). Wie schon für die freien Verbände festgestellt,<br />

kommt auch bei den KVen dem »Erwartungsmanagement« erhebliche Bedeutung<br />

bei: So wiesen KVen etwa warnend auf die hohe Arztdichte in Ostdeutschland<br />

hin und suggerierten, daß es noch vor Ablauf der fünfjährigen<br />

Zulassungsgarantie für poliklinische Einrichtungen zu Niederlassungsbeschränkungen<br />

kommen könnte, so daß die Ärzte Niederlassungsanträge möglichst<br />

rasch stellen müßten. 119<br />

Die ostdeutschen niedergelassenen und niederlassungswilligen Ärzte bemühten<br />

sich auch früh, mit Unterstützung der westdeutschen Kassenärzteschaft<br />

Aufgaben in der Administration des ostdeutschen Gesundheitswesens<br />

zu übernehmen und so »Brückenköpfe« zu schlagen. So gründeten die bereits<br />

niedergelassenen Ärzte einen Zentralen Honorarausschuß, der sich Ende<br />

April im sogenannten »Magdeburger Übereinkommen« mit der KBV darauf<br />

verständigte, daß auf Wunsch des jeweiligen ärztlichen Leiters einer Abrechnungsstelle<br />

für niedergelassene Ärzte in der DDR die Abrechnungen für<br />

diese Ärzte aus der Gewerkschaft Gesundheits- und Sozialwesen der DDR<br />

herausgelöst und »vorübergehend durch die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

in der Bundesrepublik« wahrgenommen werden könnten, mit dem Ziel einer<br />

möglichst baldigen Übertragung an »künftige Kassenärztliche Vereinigun-<br />

118 Interview mjw14031. Vgl. auch KBV (1991a:38).<br />

119 Vgl. beispielhaft Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (1990: 31).

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