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Die poliklinischen Strukturen in der Auflösung 195<br />

6.1 Zur Eigendynamik des Niederlassungsprozesses nach<br />

Inkrafttreten des (modifizierten) Kassenarztrechts<br />

Der seit Inkrafttreten des (modifizierten) Kassenarztrechts sich entwickelnde<br />

(in Kapitel 3 in seinen quantitativen Dimensionen beschriebene) Prozeß der<br />

Auflösung der poliklinischen Versorgungsstrukturen ist von Beteiligten teilweise<br />

als geprägt »von einer derartigen Eigendynamik, daß staatliches Handeln<br />

und staatliche Eingriffe die Entwicklung kaum hätten beeinflussen können«<br />

(Landesregierung Sachsen-Anhalt 1992: 3), beschrieben worden. Diese<br />

Eigendynamik drückte sich insbesondere in »Turbulenzen« auf der örtlichen<br />

Ebene aus, mit denen sich dieser Abschnitt zunächst befaßt. Die »Turbulenzen«<br />

führten dazu, daß die gesamtdeutschen korporativen gesundheitspolitischen<br />

Akteure bestimmte »Nachbesserungen« in den Rahmenbedingungen<br />

vornahmen, unter denen ambulant tätige Einrichtungen agieren können –<br />

hierauf soll anschließend eingegangen werden. Der Entwicklungspfad einer<br />

extrem raschen Auflösung der poliklinischen Einrichtungen wurde durch<br />

diese »Nachbesserungen« allerdings nicht nachhaltig verändert: Im vierten<br />

Quartal 1991 waren bereits mehr als drei Viertel der ambulant tätigen Ärzte<br />

niedergelassen, so daß der Transformationsprozeß als im wesentlichen abgeschlossen<br />

verstanden werden kann – eine Analyse der Beurteilungen des<br />

Prozesses durch die ambulant tätigen Ärzte zu diesem Zeitpunkt beschließt<br />

diesen Abschnitt.<br />

6.1.1 Turbulenzen auf der örtlichen Ebene<br />

Mit Inkrafttreten des Krankenkassen-Vertragsgesetzes Mitte September 1990<br />

war die Niederlassungs-Anordnung von 1961 aufgehoben worden, und eine<br />

Zulassung als niedergelassener Arzt sollte bis zum 31.12.1990 nach den mit<br />

dem westdeutschen Recht im wesentlichen identischen »Spielregeln« dieses<br />

Vertragsgesetzes (und ab 1.1.1991 sodann nach den durch den EV geregel-

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