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Kapitel 1<br />

Rekonstruktion und Analyse des Transformationsprozesses<br />

der ambulanten ärztlichen Versorgung in<br />

Ostdeutschland: Fragestellung und Datenbasis<br />

1.1 Fragestellung und theoretischer Bezugsrahmen<br />

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist eine empirisch gesättigte Rekonstruktion<br />

und theoretische Analyse der Dynamik des Transformationsprozesses<br />

der ambulanten ärztlichen Versorgung in Ostdeutschland und ihrer Ursachen.<br />

Fünf Jahre nach der Herstellung der staatlichen deutschen Einheit ist die<br />

Leistungsstruktur 1 der ambulanten Versorgung in Ostdeutschland weitgehend<br />

der in den alten Bundesländern angeglichen. Bereits zwanzig Monate<br />

nach dem Beitritt zur Bundesrepublik stellt die Bundesregierung in einer<br />

»Zwischenbilanz« mit Blick insbesondere auf die ambulanten Versorgungsstrukturen<br />

fest, der »Aus- und Umbau« sei »praktisch abgeschlossen« (Presse-<br />

und Informationsamt 1992: 1), und die die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen<br />

tragenden Institutionen vertreten 1994 in einem gemeinsamen<br />

Positionspapier die Auffassung, es gebe »kaum einen anderen gesellschaftlichen<br />

Bereich, in dem die Umstrukturierung der ehemaligen DDR so reibungslos<br />

vonstatten ging« (Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und<br />

-gestaltung e.V. 1994: 197) wie das Gesundheitswesen.<br />

Auch aus der wissenschaftlichen Beobachterperspektive wird die Einschätzung<br />

geteilt, der Wandel der Leistungsstruktur, die in der DDR nahezu<br />

ausschließlich durch poliklinische Einrichtungen geprägt war, zu einer Ver-<br />

1 Unter der »Leistungsstruktur« verstehen wir in Anlehnung an Mayntz/Scharpf (1995b:<br />

17–19) einerseits die Einrichtungen, die auf die Erbringung von Leistungen in einem gesellschaftlichen<br />

Teilsystem ausgerichtet sind (im Gesundheitssystem also etwa die Krankenhäuser,<br />

Arztpraxen, Poliklinken, Hersteller von medizinisch-technischen Geräten etc.),<br />

andererseits die formellen wie informellen Regelungen, die für die Leistungserbringung<br />

und -inanspruchnahme in diesem Teilsystem relevant sind (im Gesundheitssystem also<br />

etwa Regelungen zur Mittelaufbringung und -verwendung, zum Wettbewerb zwischen<br />

Einrichtungen, zur Ausgestaltung der Vernetzung zwischen Einrichtungen etc.).

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