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PMsche Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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4. Während nun auf diese Weise die Gesellschaft an<br />

ihrem Theil bemüht gewesen ist, die Ueberreste des Kunststeines<br />

unserer Vorfahren vor dem Untergänge zu bewahren, hat das<br />

hohe Ministerium <strong>der</strong> Geistlichen-, Unterrichts- und Medizi-<br />

nal-Angelegl'nheiten durch das Rescript an die Konigl. Regie-<br />

rung vom 19. Aug. v. I., welches dieselbe dem Ausschuß<br />

abschriftlich mitzutheilen die Geneigtheit gehabt hat, <strong>der</strong> Zer-<br />

störung <strong>der</strong> Kunstdenkmäler noch wirksamer vorgebeugt. Es<br />

wird darin verordnet:<br />

^. Daß die Vorstände <strong>der</strong> <strong>der</strong> Oberaufsicht <strong>der</strong> Regie-<br />

rung untergebenen öffentlichen Anstalten, namentlich <strong>der</strong> Kir-<br />

chen, städtischen Sammlungen u. s. w. an Knnstsachen, als<br />

architektonischen Denkmälern, Kirchengemälden, gemalten Glas-<br />

fenstern u. s. w. ohne Genehmigung <strong>der</strong> Konigl. Regierung<br />

Reinigungen und Restaurationen nicht vornehmen dürfen.<br />

13. Nichts von Kunstsachen auf irgend eine Art ohne<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Regierung zn veräußern; die Genehmigung<br />

zur Restauratiott aber nur dann zu ertheilen, wenn dieselbe<br />

als erfor<strong>der</strong>lich und zweckmäßig erscheine, und geschickten fän-<br />

den anvertraut sei; Veräußerungen nur zu verstatten, wenn das<br />

zu veräußernde Stück an eine an<strong>der</strong>e vaterländische Anstalt,<br />

sei es Kirche, o<strong>der</strong> Provinzial- o<strong>der</strong> städtisches Museum :c.<br />

übergehen solle, Anträge auf Verkauf an Privatpersonen dage-<br />

gen abzuweisen o<strong>der</strong> doch jedesmal die Genehmigung des Mi-<br />

nistern einzuholen.<br />

5. Unter den Gegenständen, welche oben als Bereicherun-<br />

gen <strong>der</strong> Bibliothek angeführt worden sind, befinden sich die<br />

bildlichen Darstellungen <strong>der</strong> Großherzogl. Meklenb. Altcrthü-<br />

mersammlung zu Ludwigslust, I^icierica-irInoizoeuin genannt,<br />

und dazu gehörig die Schrift: über die alt-germanischen und<br />

slavischen Grabalterthümer Meklenburgs vom Archivar Dr.<br />

Lisch zu Schwerin. Veide Werke verdienen die beson<strong>der</strong>e Auf-<br />

mersamkeit unsers Vereins, da die mecklenburgischen Gradai

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