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Vollversion (6.51 MB) - Forschungsjournal Soziale Bewegungen

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FORSCHUNGSJOURNAL NSB 3/94 45<br />

und gleichberechtigten Mitwirkung der jeweils<br />

Betroffenen zugänglich gemacht wird. Zur<br />

Durchsetzung einer basisdemokratischen Mitwirkung<br />

sind die dafür nötigen Freiräume zu<br />

schaffen und die modernen Kommunikationstechnologien<br />

zu nutzen und auf deren Anforderungen<br />

hin weiterzuentwickeln.<br />

6) Sicherung der Menschenrechte<br />

Für die DWB sind die Menschenrechte universell<br />

und unteilbar. Wenn es um die Durchsetzung<br />

der Menschenrechte geht, darf die Formel<br />

von der Nichteinmischung in die inneren<br />

Angelegenheiten und das Subsidiaritätsprinzip<br />

nicht gelten. Die Menschenrechte sind von der<br />

Weltgemeinschaft definiert und verlangen deshalb<br />

internationale Anerkennung sowie bei Verletzung<br />

internationales Eingreifen. Die Wege<br />

zur Sicherung der Menschenrechte dürfen jedoch<br />

nicht ihrem Ziel widersprechen und selbst<br />

zu Menschenrechtsverletzungen führen. Es ist<br />

daher eine offensive, dauerhafte und präventive<br />

Menschenrechtssicherungspolitik zu betreiben,<br />

die sich ziviler Mittel bedient.<br />

7) Kulturelle Selbstbestimmung<br />

Nach Auffassung der DWB sind wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse, technologische und organisatorische<br />

Verfahren, handwerkliche Fertigkeiten,<br />

gesellschaftliche, kulturelle, religiöse<br />

und weltanschauliche Traditionen und Neuerungen<br />

als gemeinsames kulturelles Erbe der<br />

Menschheit anzusehen, welches einer Monopolisierung<br />

und wirtschaftlichen/ machtpolitischen<br />

Nutzung durch einzelne Gruppen und<br />

Klassen entzogen und allgemein zugänglich<br />

gemacht werden muß.<br />

8) Bürgernähe<br />

Dritte-Welt-Politik wie Außenpolitik allgemein<br />

muß aus dem Entscheidungs- und Gestaltungs­<br />

monopol der Regierungen herausgeholt und<br />

basisdemokratischen Politikformen zugänglich<br />

gemacht werden. Neben allgemeinen plebiszitären<br />

Elementen, die auch in außenpolitischen<br />

Fragen nutzbar sein sollen, spielt die Zusammenarbeit<br />

staatlicher Stellen mit und die Förderung<br />

von Dritte-Welt-Gruppen und -Organisationen<br />

eine zentrale Rolle. Dazu gehört auch<br />

die Möglichkeit einer eigenständigen Dritte-<br />

Welt- und Außenpolitik der Kommunen, die<br />

von lokalen Dritte-Welt-Initiativen getragen<br />

wird.<br />

Ferner ist eine organisatorische Stärkung bestehender<br />

Strukturen der DWB sowie die Weiterentwicklung<br />

des Verhältnisses von Zusammenschlüssen<br />

und Einzelgruppen zu fordern.<br />

Dazu bedarf es u.a. der Klärung folgender Fragen:<br />

Wie ist es möglich, die notwendig zentralisierten<br />

Dachverbandsstrukturen den dezentralen<br />

Arbeitsweisen und Organisationsformen der<br />

Dritte-Welt- und Solidaritätsgruppen gemäß zu<br />

gestalten? Wie können Bewegungsvertreterinnen<br />

ein Gesamtinteresse, eine gemeinsame Position<br />

formulieren? Wie ist die Rückkopplung<br />

der Koordinierungsarbeit und Vertretung in die<br />

bundesdeutsche Gesellschaft hinein mit den<br />

gegebenen knappen Ressourcen möglich und<br />

zu verbessern? Wie kann es vermieden werden,<br />

daß die entwicklungspolitische Expertise<br />

der DWB von staatlichen und halbstaatlichen<br />

Stellen instrumentalisiert wird?<br />

Für die Zukunft scheint es notwendig, den<br />

Kommunikationsprozeß zwischen den Einzelgruppen,<br />

Dachverbänden, Zusammenschlüssen<br />

und Netzwerken der DWB erheblich zu verdichten,<br />

um eine funktionierende bewegungsinterne<br />

Öffentlichkeit zu schaffen. Dazu gehört<br />

auch der Abbau des latent vorhandenen<br />

Mißtrauens der Gruppen gegenüber Koordinations-<br />

und Dachverbandsstrukturen. Anderer-

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