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Vollversion (6.51 MB) - Forschungsjournal Soziale Bewegungen

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FORSCHUNGSJOURNAL NSB 3/94 79<br />

unter dem Oberbegriff Dritte-Welt-Bewegung<br />

summiert werden können: (1) themenorientierte<br />

Gruppen; (2) die Händler der Dritte-Welt-Läden;<br />

(3) die Projektorganisationen. 7<br />

Für viele<br />

dieser Gruppen und Organisationen waren<br />

revolutionäre Ideen/ Hoffnungen von geringer<br />

oder gar keiner Bedeutung. Es ist daher zu<br />

einfach, einen moralischen Generalangriff gegen<br />

die viel facettenreichere und vielschichtigere<br />

Bewegung zu richten. Vielversprechender<br />

ist ein Nachdenken über die Differenzen zwischen<br />

Menschenrechts- und Solidaritätsarbeit,<br />

über verschiedene Kriterien für die Themenauswahl<br />

und die Struktur der Solidaritätsbewegung,<br />

über mögliche Widerstände, die in<br />

der Solidaritätsarbeit lange Zeit verhinderten,<br />

daß Menschenrechte tatsächlich als unteilbar<br />

und überall gültig eingefordert wurden.<br />

3. Gibt es eine Trennlinie zwischen<br />

Menschenrechts- und Solidaritätsarbeit?<br />

Vergleicht man die teilnehmenden Nicht-Regierungsorganisationen<br />

(NRO) auf der UN-<br />

Konferenz für Entwicklung und Umwelt 1992<br />

mit denen auf der Wiener Menschenrechtskonferenz<br />

im folgenden Jahr, so sieht man, daß<br />

die Schnittmenge der auf beiden Konferenzen<br />

vertretenen NRO nicht sehr groß ist. Dies gilt<br />

sowohl für Süd- und Nord-NRO. In Rio waren<br />

- neben einer großen Zahl von Umweltorganisationen<br />

- sehr viele NRO akkreditiert, die als<br />

soziale NRO im weiteren Feld zu „Entwicklungsthemen"<br />

arbeiten. In Wien dominierten<br />

die klassischen Menschenrechtsorganisationen,<br />

die zu bürgerlichen und politischen Menschenrechten<br />

arbeiten, sowie Initiativen der besonders<br />

von Menschenrechtsverletzungen betroffenen<br />

Bevölkerungsgruppen (Minderheiten, indigenen<br />

Organisationen, Frauen etc.). <strong>Soziale</strong><br />

<strong>Bewegungen</strong> wie Kleinbauernorganisationen,<br />

Gewerkschaften, Landlosenverbände, Selbsthilfe-<br />

und Regionalentwicklungsgruppen, und da­<br />

mit die Mehrzahl von Organisationen, die mit<br />

„Entwicklung" befaßt sind, waren vor allem<br />

aus Entwicklungsländern kaum anwesend. Ausnahmen<br />

bilden die Organisationen der indigenen<br />

Völker, die die Menschenrechtsarbeit längst<br />

zu einem integralen Bestandteil ihrer Arbeit<br />

gemacht haben und die Verteidigung ihres<br />

traditionellen Lebensraumes und ihrer ökonomischen<br />

und kulturellen Rechte als nicht voneinander<br />

zu trennende Aufgaben begreifen.<br />

Auch in den bundesdeutschen NRO-Vorbereitungsgruppen<br />

8<br />

für diese beiden Konferenzen<br />

gab es im Hinblick auf die NRO-Beteiligung<br />

Unterschiede. In der bundesdeutschen Vorbereitungsarbeit<br />

zur Menschenrechtskonferenz<br />

waren die Menschenrechtsorganisationen, die<br />

zu Verletzungen von Menschenrechten in allen<br />

Teilen der Welt arbeiten, stark beteiligt. Als<br />

zweite Gruppe kamen NRO hinzu, die sich mit<br />

der Menschenrechtssituation in Deutschland<br />

beschäftigen (vom DGB bis Pro Asyl). Die<br />

Teilnahme bundesdeutscher Entwicklungs-<br />

NRO auf der Wiener Konferenz an den begleitenden<br />

NRO-Aktivitäten war überdurchschnittlich.<br />

Schon einige Zeit vor der Konferenz hatten<br />

bundesdeutsche Entwicklungs-NRO und<br />

Menschenrechtsorganisationen in einer gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe Fragen der Konditionierung<br />

bundesdeutscher Entwicklungshilfe als<br />

(Druck-) Mittel zur Einhaltung von Menschenrechten<br />

diskutiert Anhand von drei Länderbeispielen<br />

untersuchten sie den Versuch der<br />

Bundesregierung, Entwicklungshilfe mit Menschenrechtsaspekten<br />

zu verknüpfen. 9<br />

Sie reagierten damit auf die neue regierungsamtliche<br />

'Lust an der Konditionalität'. Das<br />

Ende des Ost-West-Konfliktes hatte möglich<br />

gemacht, was vorher immer an geostrategischen<br />

Notwendigkeiten scheiterte: die offizielle Ankündigung<br />

der Bundesregierung, die Vergabe<br />

von Entwicklungshilfe zukünftig auch von der<br />

Beachtung der Menschenrechte des Empfän-

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