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Emissionsprospekt - Collector AG

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Das rechtliche Konzept.<br />

Kreditbank <strong>AG</strong> eingetragen. Die Deutsche Kreditbank<br />

<strong>AG</strong> hat diesbezüglich bereits einen Rangrücktritt<br />

erklärt. Die Verkäuferin trägt dafür Sorge, dass<br />

alle für den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen<br />

Leitungsrechte und Transformatorenaufstellrechte<br />

bis zum Einspeisepunkt der Übergabestation<br />

dinglich gesichert sind.<br />

4. Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis für die PV-Anlage mit sämtlichen<br />

zugehörigen Rechten beträgt EUR 1.923.168,00<br />

zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der<br />

Kaufpreis beinhaltet die von der Verkäuferin im<br />

Rahmen des Gestattungsvertrages getragenen<br />

Kosten der Dachsanierung auf dem Grundstück<br />

der PV-Anlage. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14<br />

Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung dieses<br />

Kaufvertrages auf das Konto der Verkäuferin zu<br />

überweisen.<br />

5. Garantien<br />

Die Verkäuferin steht der Käuferin im Wege eines<br />

selbständigen Garantieversprechens i. S. d. § 311<br />

Abs. 1 BGB dafür ein, dass<br />

<br />

die Verkäuferin bis zum Übertragungszeitpunkt<br />

alleinige Eigentümerin der PV-Anlage mit sämtlichen<br />

zugehörigen Rechten ist, diese nicht im<br />

Voraus an Dritte abgetreten sind, nicht mit Rechten<br />

Dritter belastet sind und die Verkäuferin hierüber<br />

frei verfügen kann; hiervon ausgenommen sind<br />

Rechte Dritter, die in diesem Kaufvertrag ausdrücklich<br />

benannt sind;<br />

<br />

bis zum Übertragungszeitpunkt die in diesem<br />

Kaufvertrag aufgeführten Verträge wirksam<br />

geschlossen und nicht gekündigt worden sind;<br />

dass keine anderen als die in diesem Kaufvertrag<br />

bezeichneten Verträge in Bezug auf die PV-Anlage<br />

bestehen; sollten zwischen dem Zeitpunkt der<br />

Unterzeichnung dieses Kaufvertrages und dem<br />

Übertragungszeitpunkt Verträge im Rahmen des<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsganges abgeschlossen<br />

worden sein, die nicht in diesem Vertrag<br />

aufgeführt sind, so darf und soll die Verkäuferin<br />

diese bis zum Übertragungszeitpunkt gegenüber<br />

der Käuferin offen legen, ohne dass dies eine<br />

Garantieverletzung darstellt;<br />

<br />

die Verkäuferin zum Übertragungszeitpunkt<br />

über alle erforderlichen Rechte, Vereinbarungen<br />

und bestandskräftigen Genehmigungen etc.,<br />

öffentlich-rechtlich wie privatrechtlich, verfügt, um<br />

die PV-Anlage nach dem Status zum Übertragungszeitpunkt<br />

über einen Zeitraum von 20 Jahren,<br />

beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres des<br />

Netzanschlusses, zu betreiben und alle Voraussetzungen<br />

für die Vergütungspflicht des Netzbetreibers<br />

nach dem EEG für den mit der PV-Anlage<br />

erzeugten Strom vorliegen;<br />

<br />

die PV-Anlage zum Übertragungszeitpunkt<br />

über eine tatsächlich installierte Nennleistung von<br />

552,00 kWp verfügt;<br />

<br />

nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verkäuferin keinerlei technische Mängel der<br />

PV-Anlage oder sonstige Umstände bekannt sind,<br />

die zu Ertragsminderungen und wirtschaftlichen<br />

Nachteilen der Käuferin führen;<br />

<br />

die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

dieses Kaufvertrages weder als Klägerin noch<br />

als Beklagte an Gerichtsverfahren (einschließlich<br />

Schiedsgerichtsverfahren) im Zusammenhang mit<br />

der PV-Anlage beteiligt ist und solche Verfahren<br />

auch nicht angedroht worden sind;<br />

<br />

zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses<br />

Kaufvertrages keine Verwaltungsverfahren oder<br />

behördliche Ermittlungen gegen die Verkäuferin<br />

im Zusammenhang mit der PV-Anlage betrieben<br />

werden, aus denen der Käuferin ein wirtschaftlicher<br />

Nachteil entstehen kann;<br />

<br />

der Käuferin oder ihren Beauftragten vor<br />

Abschluss dieses Kaufvertrages alle verfügbaren<br />

wesentlichen Informationen und Unterlagen im<br />

Zusammenhang mit der PV-Anlage vollständig<br />

offen gelegt wurden, mit Ausnahme solcher<br />

Informationen und Unterlagen, die keine wesentliche<br />

Bedeutung für die Beurteilung der PV-Anlage<br />

haben;<br />

<br />

nach bestem Wissen der Verkäuferin im<br />

Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Kaufvertrages<br />

keine Tatsachen oder Ereignisse (außerhalb der<br />

allgemeinen Marktentwicklung oder politischen<br />

Entwicklung) bestehen, welche nach sorgfältiger<br />

kaufmännischer Einschätzung der Verkäuferin<br />

einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die<br />

PV-Anlage oder deren künftigen Betrieb haben, es<br />

sei denn, diese wurden der Käuferin vor Abschluss<br />

dieses Kaufvertrages offen gelegt;<br />

128<br />

Das rechtliche Konzept.

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