Emissionsprospekt - Collector AG
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Das rechtliche Konzept.<br />
Kreditbank <strong>AG</strong> eingetragen. Die Deutsche Kreditbank<br />
<strong>AG</strong> hat diesbezüglich bereits einen Rangrücktritt<br />
erklärt. Die Verkäuferin trägt dafür Sorge, dass<br />
alle für den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen<br />
Leitungsrechte und Transformatorenaufstellrechte<br />
bis zum Einspeisepunkt der Übergabestation<br />
dinglich gesichert sind.<br />
4. Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis für die PV-Anlage mit sämtlichen<br />
zugehörigen Rechten beträgt EUR 1.923.168,00<br />
zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der<br />
Kaufpreis beinhaltet die von der Verkäuferin im<br />
Rahmen des Gestattungsvertrages getragenen<br />
Kosten der Dachsanierung auf dem Grundstück<br />
der PV-Anlage. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14<br />
Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung dieses<br />
Kaufvertrages auf das Konto der Verkäuferin zu<br />
überweisen.<br />
5. Garantien<br />
Die Verkäuferin steht der Käuferin im Wege eines<br />
selbständigen Garantieversprechens i. S. d. § 311<br />
Abs. 1 BGB dafür ein, dass<br />
<br />
die Verkäuferin bis zum Übertragungszeitpunkt<br />
alleinige Eigentümerin der PV-Anlage mit sämtlichen<br />
zugehörigen Rechten ist, diese nicht im<br />
Voraus an Dritte abgetreten sind, nicht mit Rechten<br />
Dritter belastet sind und die Verkäuferin hierüber<br />
frei verfügen kann; hiervon ausgenommen sind<br />
Rechte Dritter, die in diesem Kaufvertrag ausdrücklich<br />
benannt sind;<br />
<br />
bis zum Übertragungszeitpunkt die in diesem<br />
Kaufvertrag aufgeführten Verträge wirksam<br />
geschlossen und nicht gekündigt worden sind;<br />
dass keine anderen als die in diesem Kaufvertrag<br />
bezeichneten Verträge in Bezug auf die PV-Anlage<br />
bestehen; sollten zwischen dem Zeitpunkt der<br />
Unterzeichnung dieses Kaufvertrages und dem<br />
Übertragungszeitpunkt Verträge im Rahmen des<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsganges abgeschlossen<br />
worden sein, die nicht in diesem Vertrag<br />
aufgeführt sind, so darf und soll die Verkäuferin<br />
diese bis zum Übertragungszeitpunkt gegenüber<br />
der Käuferin offen legen, ohne dass dies eine<br />
Garantieverletzung darstellt;<br />
<br />
die Verkäuferin zum Übertragungszeitpunkt<br />
über alle erforderlichen Rechte, Vereinbarungen<br />
und bestandskräftigen Genehmigungen etc.,<br />
öffentlich-rechtlich wie privatrechtlich, verfügt, um<br />
die PV-Anlage nach dem Status zum Übertragungszeitpunkt<br />
über einen Zeitraum von 20 Jahren,<br />
beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres des<br />
Netzanschlusses, zu betreiben und alle Voraussetzungen<br />
für die Vergütungspflicht des Netzbetreibers<br />
nach dem EEG für den mit der PV-Anlage<br />
erzeugten Strom vorliegen;<br />
<br />
die PV-Anlage zum Übertragungszeitpunkt<br />
über eine tatsächlich installierte Nennleistung von<br />
552,00 kWp verfügt;<br />
<br />
nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verkäuferin keinerlei technische Mängel der<br />
PV-Anlage oder sonstige Umstände bekannt sind,<br />
die zu Ertragsminderungen und wirtschaftlichen<br />
Nachteilen der Käuferin führen;<br />
<br />
die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
dieses Kaufvertrages weder als Klägerin noch<br />
als Beklagte an Gerichtsverfahren (einschließlich<br />
Schiedsgerichtsverfahren) im Zusammenhang mit<br />
der PV-Anlage beteiligt ist und solche Verfahren<br />
auch nicht angedroht worden sind;<br />
<br />
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses<br />
Kaufvertrages keine Verwaltungsverfahren oder<br />
behördliche Ermittlungen gegen die Verkäuferin<br />
im Zusammenhang mit der PV-Anlage betrieben<br />
werden, aus denen der Käuferin ein wirtschaftlicher<br />
Nachteil entstehen kann;<br />
<br />
der Käuferin oder ihren Beauftragten vor<br />
Abschluss dieses Kaufvertrages alle verfügbaren<br />
wesentlichen Informationen und Unterlagen im<br />
Zusammenhang mit der PV-Anlage vollständig<br />
offen gelegt wurden, mit Ausnahme solcher<br />
Informationen und Unterlagen, die keine wesentliche<br />
Bedeutung für die Beurteilung der PV-Anlage<br />
haben;<br />
<br />
nach bestem Wissen der Verkäuferin im<br />
Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Kaufvertrages<br />
keine Tatsachen oder Ereignisse (außerhalb der<br />
allgemeinen Marktentwicklung oder politischen<br />
Entwicklung) bestehen, welche nach sorgfältiger<br />
kaufmännischer Einschätzung der Verkäuferin<br />
einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die<br />
PV-Anlage oder deren künftigen Betrieb haben, es<br />
sei denn, diese wurden der Käuferin vor Abschluss<br />
dieses Kaufvertrages offen gelegt;<br />
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Das rechtliche Konzept.