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Emissionsprospekt - Collector AG

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Kapital B (singleVario)<br />

Der Anleger bezahlt 50 % der Pflichteinlage als<br />

Ersteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />

2,5 % innerhalb von 14 Tagen ab Annahme seiner<br />

Beitrittserklärung. Ausschüttungen auf die jeweils<br />

zum 31.12. des Vorjahres eingezahlte Pflichteinlage<br />

werden halbjährlich – für das erste Halbjahr jeweils<br />

spätestens zum 31.12. des jeweiligen Jahres, für das<br />

zweite Halbjahr jeweils spätestens zum 30.6. des<br />

Folgejahres – auf das Kapitalkonto I gebucht (thesauriert)<br />

und mit der Einlagenverpflichtung über die<br />

restlichen 50 % der Pflichteinlage nebst anteiligem<br />

Agio in Höhe von 2,5 % verrechnet, wobei zunächst<br />

eine Verrechnung mit dem ausstehenden Agio<br />

erfolgt. Sollten Ausschüttungen nicht wie vorgesehen<br />

erfolgen, ist die Gesellschaft berechtigt, den Anleger<br />

zur Zahlung der restlichen Pflichteinlage ggf. nebst<br />

ausstehendem Agio in monatlichen Raten von 0,5 %<br />

der Pflichteinlage aufzufordern. In diesem Fall ist die<br />

Ratenzahlung erstmals fällig zum Monatsersten nach<br />

Aufforderung durch die Gesellschaft.<br />

Der Emittent ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe<br />

von 1 % pro Monat zu erheben, wenn ein Kommanditist<br />

mit der Einzahlung seiner Ersteinlage, des<br />

Agios oder einer seiner Ratenzahlungen in Verzug<br />

gerät („Zahlungsrückstand“). Die Geltendmachung<br />

weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Ein<br />

Anleger, der sich im Zahlungsrückstand befindet und<br />

seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung durch die Komplementärin nicht<br />

innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt, scheidet<br />

zum Monatsersten des zweiten Monats, der auf<br />

die gesetzte Nachfrist folgt („Ausschlusstag“), aus<br />

der Gesellschaft aus, soweit die Mahnung innerhalb<br />

von neun Monaten ab Zahlungsrückstand erfolgt.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Komplementärin bis zum<br />

Ausschlusstag die Herabsetzung der Pflichteinlage<br />

des betroffenen Anlegers erklärt. In diesem Fall wird<br />

die Pflichteinlage des Anlegers auf den Betrag der<br />

geleisteten und thesaurierten Zahlung herabgesetzt<br />

und eine Abwicklungsgebühr i.H.v. EUR 100,00<br />

erhoben. Der ausgeschiedene Kommanditist trägt<br />

die im Zusammenhang mit seinem Ausschluss ggf.<br />

entstandenen Kosten.<br />

Die auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

erfolgenden Zahlungen der Ersteinlage, die von<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur BPS Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH kontrolliert werden, dienen<br />

mit Ausnahme des Agios der Kapitalerhöhung der<br />

Fondsgesellschaft (Emittent).<br />

VII. Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung verbundene weitere Kosten<br />

Zusätzlich zum Erwerbspreis (Pflichteinlage) hat der<br />

Anleger ein Agio zu entrichten. Das Agio beträgt<br />

5 % der übernommenen Pflichteinlage und wird<br />

zum Ausgleich der Vertriebskosten verwendet.<br />

Sollte ein Kommanditist die direkte Eintragung in<br />

das Handelsregister wünschen (Direktkommanditist),<br />

trägt er die dafür anfallenden Notar- und<br />

Gerichtskosten vollständig selbst.<br />

Der Rechtsnachfolger eines Anlegers hat sich zu<br />

verpflichten, der Fondsgesellschaft (Emittent) eine<br />

Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 100,00 pro<br />

Einzelfall zu zahlen (siehe hierzu auch die Ausführungen<br />

auf S. 187 unter Nr. 32). Ggf. weiter anfallende<br />

Kosten, die mit einer Veräußerung im Zusammenhang<br />

stehen könnten (z.B. Gutachten, Notar- und<br />

Gerichtskosten, Maklerkosten, ggf. zu zahlende<br />

Vorfälligkeitsentschädigung aus der Finanzierung der<br />

Vermögensanlage etc.) hat der Kommanditist ebenfalls<br />

selbst zu tragen. Diese Kosten sind abhängig von<br />

der Höhe seiner Pflichteinlage, die exakte Höhe kann<br />

daher nicht angegeben werden.<br />

Darüber hinaus können dem Anleger beispielsweise<br />

Kosten wegen Beratung durch einen<br />

Anwalt oder Steuerberater, bei Teilnahme an<br />

den Gesellschafterversammlungen (Fahrtkosten,<br />

Parkgebühren, Verdienstausfälle usw.) oder durch<br />

die Finanzierung des Erwerbspreises entstehen.<br />

Die Höhe solcher eventueller Kosten kann nicht<br />

angegeben werden.<br />

Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />

Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />

VIII. Zeichnungsfrist<br />

Die für die Zeichnung oder den Erwerb der<br />

Vermögensanlagen vorgesehene Frist (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

dieses Prospekts und endet am Tag der Vollplatzierung,<br />

spätestens am 31.12.2011. Die Komplementärin<br />

ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist<br />

ein- oder mehrmals bis zum 31.12.2012 zu<br />

verlängern („verlängerte Zeichnungsfrist“). Im Falle<br />

des Nichterreichens der Vollplatzierung innerhalb<br />

der regulären oder verlängerten Zeichnungsfrist<br />

ist die Komplementärin ebenfalls berechtigt, die<br />

Gesellschaft zu schließen.<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick.<br />

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