Emissionsprospekt - Collector AG
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Kapital B (singleVario)<br />
Der Anleger bezahlt 50 % der Pflichteinlage als<br />
Ersteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />
2,5 % innerhalb von 14 Tagen ab Annahme seiner<br />
Beitrittserklärung. Ausschüttungen auf die jeweils<br />
zum 31.12. des Vorjahres eingezahlte Pflichteinlage<br />
werden halbjährlich – für das erste Halbjahr jeweils<br />
spätestens zum 31.12. des jeweiligen Jahres, für das<br />
zweite Halbjahr jeweils spätestens zum 30.6. des<br />
Folgejahres – auf das Kapitalkonto I gebucht (thesauriert)<br />
und mit der Einlagenverpflichtung über die<br />
restlichen 50 % der Pflichteinlage nebst anteiligem<br />
Agio in Höhe von 2,5 % verrechnet, wobei zunächst<br />
eine Verrechnung mit dem ausstehenden Agio<br />
erfolgt. Sollten Ausschüttungen nicht wie vorgesehen<br />
erfolgen, ist die Gesellschaft berechtigt, den Anleger<br />
zur Zahlung der restlichen Pflichteinlage ggf. nebst<br />
ausstehendem Agio in monatlichen Raten von 0,5 %<br />
der Pflichteinlage aufzufordern. In diesem Fall ist die<br />
Ratenzahlung erstmals fällig zum Monatsersten nach<br />
Aufforderung durch die Gesellschaft.<br />
Der Emittent ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe<br />
von 1 % pro Monat zu erheben, wenn ein Kommanditist<br />
mit der Einzahlung seiner Ersteinlage, des<br />
Agios oder einer seiner Ratenzahlungen in Verzug<br />
gerät („Zahlungsrückstand“). Die Geltendmachung<br />
weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Ein<br />
Anleger, der sich im Zahlungsrückstand befindet und<br />
seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und<br />
Nachfristsetzung durch die Komplementärin nicht<br />
innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt, scheidet<br />
zum Monatsersten des zweiten Monats, der auf<br />
die gesetzte Nachfrist folgt („Ausschlusstag“), aus<br />
der Gesellschaft aus, soweit die Mahnung innerhalb<br />
von neun Monaten ab Zahlungsrückstand erfolgt.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Komplementärin bis zum<br />
Ausschlusstag die Herabsetzung der Pflichteinlage<br />
des betroffenen Anlegers erklärt. In diesem Fall wird<br />
die Pflichteinlage des Anlegers auf den Betrag der<br />
geleisteten und thesaurierten Zahlung herabgesetzt<br />
und eine Abwicklungsgebühr i.H.v. EUR 100,00<br />
erhoben. Der ausgeschiedene Kommanditist trägt<br />
die im Zusammenhang mit seinem Ausschluss ggf.<br />
entstandenen Kosten.<br />
Die auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
erfolgenden Zahlungen der Ersteinlage, die von<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur BPS Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH kontrolliert werden, dienen<br />
mit Ausnahme des Agios der Kapitalerhöhung der<br />
Fondsgesellschaft (Emittent).<br />
VII. Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />
Veräußerung verbundene weitere Kosten<br />
Zusätzlich zum Erwerbspreis (Pflichteinlage) hat der<br />
Anleger ein Agio zu entrichten. Das Agio beträgt<br />
5 % der übernommenen Pflichteinlage und wird<br />
zum Ausgleich der Vertriebskosten verwendet.<br />
Sollte ein Kommanditist die direkte Eintragung in<br />
das Handelsregister wünschen (Direktkommanditist),<br />
trägt er die dafür anfallenden Notar- und<br />
Gerichtskosten vollständig selbst.<br />
Der Rechtsnachfolger eines Anlegers hat sich zu<br />
verpflichten, der Fondsgesellschaft (Emittent) eine<br />
Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 100,00 pro<br />
Einzelfall zu zahlen (siehe hierzu auch die Ausführungen<br />
auf S. 187 unter Nr. 32). Ggf. weiter anfallende<br />
Kosten, die mit einer Veräußerung im Zusammenhang<br />
stehen könnten (z.B. Gutachten, Notar- und<br />
Gerichtskosten, Maklerkosten, ggf. zu zahlende<br />
Vorfälligkeitsentschädigung aus der Finanzierung der<br />
Vermögensanlage etc.) hat der Kommanditist ebenfalls<br />
selbst zu tragen. Diese Kosten sind abhängig von<br />
der Höhe seiner Pflichteinlage, die exakte Höhe kann<br />
daher nicht angegeben werden.<br />
Darüber hinaus können dem Anleger beispielsweise<br />
Kosten wegen Beratung durch einen<br />
Anwalt oder Steuerberater, bei Teilnahme an<br />
den Gesellschafterversammlungen (Fahrtkosten,<br />
Parkgebühren, Verdienstausfälle usw.) oder durch<br />
die Finanzierung des Erwerbspreises entstehen.<br />
Die Höhe solcher eventueller Kosten kann nicht<br />
angegeben werden.<br />
Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem<br />
Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />
Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />
VIII. Zeichnungsfrist<br />
Die für die Zeichnung oder den Erwerb der<br />
Vermögensanlagen vorgesehene Frist (Zeichnungsfrist)<br />
beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
dieses Prospekts und endet am Tag der Vollplatzierung,<br />
spätestens am 31.12.2011. Die Komplementärin<br />
ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist<br />
ein- oder mehrmals bis zum 31.12.2012 zu<br />
verlängern („verlängerte Zeichnungsfrist“). Im Falle<br />
des Nichterreichens der Vollplatzierung innerhalb<br />
der regulären oder verlängerten Zeichnungsfrist<br />
ist die Komplementärin ebenfalls berechtigt, die<br />
Gesellschaft zu schließen.<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick.<br />
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