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Emissionsprospekt - Collector AG

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sich zum Übertragungszeitpunkt nach bestem<br />

Wissen der Verkäuferin auf, in, an oder unter<br />

dem Grundstück keine stillgelegten Tankanlagen,<br />

sowie keine Boden-, Gewässer- und Grundwasserkontaminationen,<br />

Boden-, Gewässer- und<br />

Grundwasserverunreinigungen oder -ablagerungen,<br />

Altlasten, Kriegs , Kampfmittel- oder Kulturfunde,<br />

gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche<br />

Stoffe oder sonstige Kontaminationen befinden<br />

oder befanden.<br />

6. Haftung/Verjährung/Freistellung<br />

Ist eine der oben genannten Garantien unrichtig,<br />

ist die Verkäuferin verpflichtet, innerhalb einer<br />

angemessenen Frist, jedoch spätestens sechs (6)<br />

Wochen ab Zugang eines entsprechenden schriftlichen<br />

Verlangens der Käuferin bei der Verkäuferin<br />

den Zustand herzustellen, der bestehen würde,<br />

wenn die Garantie zutreffend oder die Vertragsverletzung<br />

unterbleiben wäre. Stellt die Verkäuferin<br />

innerhalb der gesetzten Frist den vertragsgemäßen<br />

Zustand nicht her oder ist die Herstellung des<br />

vertragsmäßigen Zustandes nicht möglich, kann<br />

die Käuferin Schadensersatz in Geld verlangen. Im<br />

Übrigen haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen<br />

Regelungen. Ansprüche der Käuferin nach<br />

dieser Regelung unterliegen einer Verjährungsfrist<br />

von 24 Monaten beginnend ab dem Übertragungszeitpunkt.<br />

Die Verkäuferin stellt die Käuferin von<br />

sämtlichen Forderungen des Verpächters gegen<br />

die Käuferin aus dem Gestattungsvertrag im<br />

Zusammenhang mit der Sanierung des Daches<br />

frei. Dies gilt jedoch nur, soweit die Käuferin keine<br />

entsprechenden Ansprüche erfolgreich gegen<br />

die Auftragnehmerin des GU-Vertrages geltend<br />

machen kann. Ansprüche der Verkäuferin gegen<br />

die Käuferin im Zusammenhang mit der Nutzungsberechtigung<br />

über diese Nutzungsberechtigung<br />

hinaus, insbesondere solche auf Schadensersatz,<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

V. Wartungs- und Betriebsvertrag mit der<br />

Central Solar Deutschland GmbH<br />

Die Objektgesellschaft (nachfolgend „Auftraggeber“)<br />

hat mit der Central Solar Deutschland GmbH<br />

(nachfolgend „Auftragnehmer“) einen Vertrag über<br />

die Wartung der von ihr errichteten Photovoltaikanlage<br />

„Landgut Heideck“ abgeschlossen. Danach<br />

übernimmt die Central Solar Deutschland GmbH<br />

zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit und -sicherheit<br />

der Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ die<br />

Wartung. Dieser Wartungs- und Betriebsvertrag<br />

enthält folgende wesentliche Regelungen:<br />

1. Technische Einrichtungen und Wartungsleistungen<br />

a) Technische Einrichtungen<br />

Die Wartungslisten beziehen sich auf alle technischen<br />

Einrichtungen der jeweiligen Stromanlagen<br />

einschließlich Montageteile, die im Eigentum des<br />

Auftraggebers stehen. Eine Dokumentation der<br />

Anlagenteile der jeweiligen Photovoltaikanlage<br />

wurde mit der technischen Dokumentation an den<br />

Auftraggeber übergeben. Die Wartungsliste umfasst<br />

folgende Tätigkeiten:<br />

<br />

Sichtkontrolle aller zugänglichen Anlagenteile;<br />

sollten Arbeitssicherheitsmaßnahmen notwendig<br />

werden, werden diese separat berechnet;<br />

<br />

Revision der WR und UVT: Lüftercheck, falls<br />

vorhanden; Reinigung der Lüfter, falls vorhanden;<br />

Funktionskontrolle der AC-Sicherungen;<br />

<br />

Messung und Protokollierung der Leerlaufspannungen,<br />

hierbei wird es zu Produktionsausfällen<br />

kommen, welche zu Lasten des Auftraggebers<br />

gehen;<br />

<br />

Sichtkontrolle Trafo;<br />

<br />

Erstellung eines Protokolls mit Zustand- und<br />

Mängelbericht;<br />

<br />

Bilder der Anlage/Anlagenteile.<br />

In die Solarstromanlagen ist eine Fernüberwachungseinrichtung<br />

maxweb, Refulog und AS-Portal<br />

integriert und an das Fernsprechnetz angeschlossen.<br />

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den<br />

Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn<br />

an der Anlage technische Änderungen vorgenommen<br />

werden.<br />

b) Wartungsleistungen<br />

Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden<br />

Wartungsleistungen:<br />

<br />

Funktionskontrolle: Fernüberwachung inkl. Übermittlungskosten,<br />

Internet portal: Maxweb, Refulog,<br />

AS Portal analysieren und versenden der Störmeldungen.<br />

Die Anlagen werden 1 x täglich automatisch<br />

via Modemleitung durch einen zentralen<br />

Server ausgelesen, die Daten ausgewertet und im<br />

Internet in einem geschützten Portal für berechtigte<br />

Personen abrufbar bereit gestellt. Bei Anlagenstörungen<br />

erfolgt eine Analyse inkl. Fehlermeldung an<br />

den Hauptnutzer max. 48 Stunden nach Eintreten<br />

des Servicefalles.<br />

<br />

Instandsetzung: Der Auftragnehmer verpflichtet<br />

Das rechtliche Konzept.<br />

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