Emissionsprospekt - Collector AG
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sich zum Übertragungszeitpunkt nach bestem<br />
Wissen der Verkäuferin auf, in, an oder unter<br />
dem Grundstück keine stillgelegten Tankanlagen,<br />
sowie keine Boden-, Gewässer- und Grundwasserkontaminationen,<br />
Boden-, Gewässer- und<br />
Grundwasserverunreinigungen oder -ablagerungen,<br />
Altlasten, Kriegs , Kampfmittel- oder Kulturfunde,<br />
gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche<br />
Stoffe oder sonstige Kontaminationen befinden<br />
oder befanden.<br />
6. Haftung/Verjährung/Freistellung<br />
Ist eine der oben genannten Garantien unrichtig,<br />
ist die Verkäuferin verpflichtet, innerhalb einer<br />
angemessenen Frist, jedoch spätestens sechs (6)<br />
Wochen ab Zugang eines entsprechenden schriftlichen<br />
Verlangens der Käuferin bei der Verkäuferin<br />
den Zustand herzustellen, der bestehen würde,<br />
wenn die Garantie zutreffend oder die Vertragsverletzung<br />
unterbleiben wäre. Stellt die Verkäuferin<br />
innerhalb der gesetzten Frist den vertragsgemäßen<br />
Zustand nicht her oder ist die Herstellung des<br />
vertragsmäßigen Zustandes nicht möglich, kann<br />
die Käuferin Schadensersatz in Geld verlangen. Im<br />
Übrigen haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen<br />
Regelungen. Ansprüche der Käuferin nach<br />
dieser Regelung unterliegen einer Verjährungsfrist<br />
von 24 Monaten beginnend ab dem Übertragungszeitpunkt.<br />
Die Verkäuferin stellt die Käuferin von<br />
sämtlichen Forderungen des Verpächters gegen<br />
die Käuferin aus dem Gestattungsvertrag im<br />
Zusammenhang mit der Sanierung des Daches<br />
frei. Dies gilt jedoch nur, soweit die Käuferin keine<br />
entsprechenden Ansprüche erfolgreich gegen<br />
die Auftragnehmerin des GU-Vertrages geltend<br />
machen kann. Ansprüche der Verkäuferin gegen<br />
die Käuferin im Zusammenhang mit der Nutzungsberechtigung<br />
über diese Nutzungsberechtigung<br />
hinaus, insbesondere solche auf Schadensersatz,<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
V. Wartungs- und Betriebsvertrag mit der<br />
Central Solar Deutschland GmbH<br />
Die Objektgesellschaft (nachfolgend „Auftraggeber“)<br />
hat mit der Central Solar Deutschland GmbH<br />
(nachfolgend „Auftragnehmer“) einen Vertrag über<br />
die Wartung der von ihr errichteten Photovoltaikanlage<br />
„Landgut Heideck“ abgeschlossen. Danach<br />
übernimmt die Central Solar Deutschland GmbH<br />
zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit und -sicherheit<br />
der Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ die<br />
Wartung. Dieser Wartungs- und Betriebsvertrag<br />
enthält folgende wesentliche Regelungen:<br />
1. Technische Einrichtungen und Wartungsleistungen<br />
a) Technische Einrichtungen<br />
Die Wartungslisten beziehen sich auf alle technischen<br />
Einrichtungen der jeweiligen Stromanlagen<br />
einschließlich Montageteile, die im Eigentum des<br />
Auftraggebers stehen. Eine Dokumentation der<br />
Anlagenteile der jeweiligen Photovoltaikanlage<br />
wurde mit der technischen Dokumentation an den<br />
Auftraggeber übergeben. Die Wartungsliste umfasst<br />
folgende Tätigkeiten:<br />
<br />
Sichtkontrolle aller zugänglichen Anlagenteile;<br />
sollten Arbeitssicherheitsmaßnahmen notwendig<br />
werden, werden diese separat berechnet;<br />
<br />
Revision der WR und UVT: Lüftercheck, falls<br />
vorhanden; Reinigung der Lüfter, falls vorhanden;<br />
Funktionskontrolle der AC-Sicherungen;<br />
<br />
Messung und Protokollierung der Leerlaufspannungen,<br />
hierbei wird es zu Produktionsausfällen<br />
kommen, welche zu Lasten des Auftraggebers<br />
gehen;<br />
<br />
Sichtkontrolle Trafo;<br />
<br />
Erstellung eines Protokolls mit Zustand- und<br />
Mängelbericht;<br />
<br />
Bilder der Anlage/Anlagenteile.<br />
In die Solarstromanlagen ist eine Fernüberwachungseinrichtung<br />
maxweb, Refulog und AS-Portal<br />
integriert und an das Fernsprechnetz angeschlossen.<br />
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den<br />
Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn<br />
an der Anlage technische Änderungen vorgenommen<br />
werden.<br />
b) Wartungsleistungen<br />
Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden<br />
Wartungsleistungen:<br />
<br />
Funktionskontrolle: Fernüberwachung inkl. Übermittlungskosten,<br />
Internet portal: Maxweb, Refulog,<br />
AS Portal analysieren und versenden der Störmeldungen.<br />
Die Anlagen werden 1 x täglich automatisch<br />
via Modemleitung durch einen zentralen<br />
Server ausgelesen, die Daten ausgewertet und im<br />
Internet in einem geschützten Portal für berechtigte<br />
Personen abrufbar bereit gestellt. Bei Anlagenstörungen<br />
erfolgt eine Analyse inkl. Fehlermeldung an<br />
den Hauptnutzer max. 48 Stunden nach Eintreten<br />
des Servicefalles.<br />
<br />
Instandsetzung: Der Auftragnehmer verpflichtet<br />
Das rechtliche Konzept.<br />
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