Emissionsprospekt - Collector AG
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Die Risiken.<br />
nicht nachkommen. Dies kann zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
geleisteten Einlagen führen.<br />
II. Risiko der verschiedenen Beteiligungsarten<br />
(multiVario und singleVario)<br />
Das Konzept des SunCollect Vario Fonds sieht ein<br />
Ansparmodell vor, bei dem der Anleger zwischen<br />
zwei Kapitalarten wählen kann. Bei der ersten<br />
Kapitalart (Kapital A – multiVario) leistet der<br />
Anleger zu Beginn eine Ersteinlage i.H.v. 10 % der<br />
Pflichteinlage zzgl. Agio. Die restlichen 90 % der<br />
Pflichteinlage werden in monatlichen Raten i.H.v.<br />
0,5 % der Pflichteinlage erbracht, wobei die Thesaurierung<br />
(Einbehalt) der Ausschüttungen bis zum<br />
Erreichen der vollen Pflichteinlage die Ansparphase<br />
entsprechend verkürzt. Bei der zweiten Kapitalart<br />
(Kapital B – singleVario) leistet der Anleger anfangs<br />
eine Ersteinlage i.H.v. 50 % der Pflichteinlage zzgl.<br />
anteiliges Agio. Die restlichen 50 % der Pflichteinlage<br />
und das anteilige Agio werden thesauriert und<br />
mit den Ausschüttungen verrechnet.<br />
Sollten Ausschüttungen nicht wie prognostiziert<br />
erfolgen, besteht bei Kapital A – multiVario die<br />
Verpflichtung zur Ratenzahlung länger als prognostiziert.<br />
Bei Kapital B – singleVario ist in diesem Fall<br />
der Emittent berechtigt, den Anleger zur Zahlung<br />
der restlichen Pflichteinlage ggf. nebst ausstehendem<br />
Agio in monatlichen Raten von 0,5 % der<br />
Pflichteinlage aufzufordern. Es besteht das Risiko,<br />
dass Ratenzahlungen erbracht werden müssen,<br />
obwohl sich die Beteiligung nicht wie erwartet<br />
entwickelt.<br />
Kommt der Anleger mit der Zahlung seiner<br />
Ersteinlage, des Agios oder den monatlichen Raten<br />
in Verzug, ist der Emittent berechtigt, Verzugszinsen<br />
sowie eine Schadenspauschale in Höhe von 15 %<br />
der Pflichteinlage geltend zu machen. Der Emittent<br />
ist bei Verzug des Anlegers ebenfalls berechtigt,<br />
den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
oder aber die Pflichteinlage des Anlegers auf den<br />
Betrag der geleisteten Zahlung herabzusetzen<br />
und eine Abwicklungsgebühr i.H.v. EUR 100,00 zu<br />
erheben. Die hierdurch entstehenden Kosten sind<br />
vom Anleger zu tragen.<br />
Diese Umstände können zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder sogar zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
geleisteten Einlagen führen.<br />
III. Risiko mangelnder Diversifikation des<br />
Anlagevermögens<br />
Anlagestrategie des Emittenten ist die mittelbar<br />
über Objektgesellschaften erfolgende Investition<br />
in mehrere Anlageobjekte aus dem Bereich der<br />
Erneuerbaren Energien. Die so geplante Diversifikation<br />
mehrerer EE-Anlagen hängt maßgeblich von<br />
der Höhe des tatsächlich platzierten Gesellschaftskapitals<br />
ab. Es besteht daher das Risiko, dass bis<br />
zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum 31.12.2011<br />
bzw. nach Ablauf einer verlängerten Zeichnungsfrist<br />
zum 31.12.2012 noch nicht genügend Eigenkapital<br />
zur breiten Vermögensstreuung zur Verfügung<br />
steht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />
eine Vielzahl von Anlegern ihren Einzahlungsverpflichtungen<br />
(insbesondere ihrer Pflicht zur<br />
Ratenzahlung) nicht nachkommt oder mehr Anleger<br />
als prognostiziert stornieren (prognostiziert ist eine<br />
Stornorate von 3%) und damit liquide Mittel des<br />
Emittenten nicht ausreichend vorhanden sind, um<br />
die angestrebte Diversifikation mehrerer EE-Anlagen<br />
zu erreichen und fixe Kosten zu decken. Ferner<br />
besteht das Risiko, dass geeignete EE-Anlagen<br />
nicht verfügbar sind, um die angestrebte Diversifikation<br />
zu erzielen. Diese Umstände können zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
IV. Anspar-Steuerrisiko<br />
Bei Anlegern, gleich ob sie Kapitalart multiVario<br />
oder singleVario gewählt haben, erhöht sich der<br />
eingezahlte Beteiligungsbetrag auch um die dem<br />
jeweiligen Anleger bis zum Zeitpunkt der vollständigen<br />
Einzahlung der gezeichneten Pflichteinlage<br />
zugewiesenen thesaurierten Ausschüttungsbeträge.<br />
Die laufende Erhöhung der eingezahlten<br />
Pflichteinlage des Anlegers führt dazu, dass sich<br />
während der Ansparphase auch laufend die auf ihn<br />
entfallende Bemessungsgrundlage für die steuerliche<br />
Ergebnisverteilung erhöht, ohne dass ihm<br />
zur Begleichung der entstehenden Steuerschulden<br />
Liquidität aus dem Emittenten zufließt, so dass<br />
er die Steuern aus seinem sonstigen Vermögen<br />
begleichen muss. Es besteht das Risiko, dass das<br />
sonstige Vermögen des Anlegers nicht ausreicht,<br />
diese Steuern zu begleichen.<br />
14 Die Risiken.