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Emissionsprospekt - Collector AG

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Die Risiken.<br />

nicht nachkommen. Dies kann zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />

zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

geleisteten Einlagen führen.<br />

II. Risiko der verschiedenen Beteiligungsarten<br />

(multiVario und singleVario)<br />

Das Konzept des SunCollect Vario Fonds sieht ein<br />

Ansparmodell vor, bei dem der Anleger zwischen<br />

zwei Kapitalarten wählen kann. Bei der ersten<br />

Kapitalart (Kapital A – multiVario) leistet der<br />

Anleger zu Beginn eine Ersteinlage i.H.v. 10 % der<br />

Pflichteinlage zzgl. Agio. Die restlichen 90 % der<br />

Pflichteinlage werden in monatlichen Raten i.H.v.<br />

0,5 % der Pflichteinlage erbracht, wobei die Thesaurierung<br />

(Einbehalt) der Ausschüttungen bis zum<br />

Erreichen der vollen Pflichteinlage die Ansparphase<br />

entsprechend verkürzt. Bei der zweiten Kapitalart<br />

(Kapital B – singleVario) leistet der Anleger anfangs<br />

eine Ersteinlage i.H.v. 50 % der Pflichteinlage zzgl.<br />

anteiliges Agio. Die restlichen 50 % der Pflichteinlage<br />

und das anteilige Agio werden thesauriert und<br />

mit den Ausschüttungen verrechnet.<br />

Sollten Ausschüttungen nicht wie prognostiziert<br />

erfolgen, besteht bei Kapital A – multiVario die<br />

Verpflichtung zur Ratenzahlung länger als prognostiziert.<br />

Bei Kapital B – singleVario ist in diesem Fall<br />

der Emittent berechtigt, den Anleger zur Zahlung<br />

der restlichen Pflichteinlage ggf. nebst ausstehendem<br />

Agio in monatlichen Raten von 0,5 % der<br />

Pflichteinlage aufzufordern. Es besteht das Risiko,<br />

dass Ratenzahlungen erbracht werden müssen,<br />

obwohl sich die Beteiligung nicht wie erwartet<br />

entwickelt.<br />

Kommt der Anleger mit der Zahlung seiner<br />

Ersteinlage, des Agios oder den monatlichen Raten<br />

in Verzug, ist der Emittent berechtigt, Verzugszinsen<br />

sowie eine Schadenspauschale in Höhe von 15 %<br />

der Pflichteinlage geltend zu machen. Der Emittent<br />

ist bei Verzug des Anlegers ebenfalls berechtigt,<br />

den Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

oder aber die Pflichteinlage des Anlegers auf den<br />

Betrag der geleisteten Zahlung herabzusetzen<br />

und eine Abwicklungsgebühr i.H.v. EUR 100,00 zu<br />

erheben. Die hierdurch entstehenden Kosten sind<br />

vom Anleger zu tragen.<br />

Diese Umstände können zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder sogar zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

geleisteten Einlagen führen.<br />

III. Risiko mangelnder Diversifikation des<br />

Anlagevermögens<br />

Anlagestrategie des Emittenten ist die mittelbar<br />

über Objektgesellschaften erfolgende Investition<br />

in mehrere Anlageobjekte aus dem Bereich der<br />

Erneuerbaren Energien. Die so geplante Diversifikation<br />

mehrerer EE-Anlagen hängt maßgeblich von<br />

der Höhe des tatsächlich platzierten Gesellschaftskapitals<br />

ab. Es besteht daher das Risiko, dass bis<br />

zum Ablauf der Zeichnungsfrist zum 31.12.2011<br />

bzw. nach Ablauf einer verlängerten Zeichnungsfrist<br />

zum 31.12.2012 noch nicht genügend Eigenkapital<br />

zur breiten Vermögensstreuung zur Verfügung<br />

steht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

eine Vielzahl von Anlegern ihren Einzahlungsverpflichtungen<br />

(insbesondere ihrer Pflicht zur<br />

Ratenzahlung) nicht nachkommt oder mehr Anleger<br />

als prognostiziert stornieren (prognostiziert ist eine<br />

Stornorate von 3%) und damit liquide Mittel des<br />

Emittenten nicht ausreichend vorhanden sind, um<br />

die angestrebte Diversifikation mehrerer EE-Anlagen<br />

zu erreichen und fixe Kosten zu decken. Ferner<br />

besteht das Risiko, dass geeignete EE-Anlagen<br />

nicht verfügbar sind, um die angestrebte Diversifikation<br />

zu erzielen. Diese Umstände können zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

IV. Anspar-Steuerrisiko<br />

Bei Anlegern, gleich ob sie Kapitalart multiVario<br />

oder singleVario gewählt haben, erhöht sich der<br />

eingezahlte Beteiligungsbetrag auch um die dem<br />

jeweiligen Anleger bis zum Zeitpunkt der vollständigen<br />

Einzahlung der gezeichneten Pflichteinlage<br />

zugewiesenen thesaurierten Ausschüttungsbeträge.<br />

Die laufende Erhöhung der eingezahlten<br />

Pflichteinlage des Anlegers führt dazu, dass sich<br />

während der Ansparphase auch laufend die auf ihn<br />

entfallende Bemessungsgrundlage für die steuerliche<br />

Ergebnisverteilung erhöht, ohne dass ihm<br />

zur Begleichung der entstehenden Steuerschulden<br />

Liquidität aus dem Emittenten zufließt, so dass<br />

er die Steuern aus seinem sonstigen Vermögen<br />

begleichen muss. Es besteht das Risiko, dass das<br />

sonstige Vermögen des Anlegers nicht ausreicht,<br />

diese Steuern zu begleichen.<br />

14 Die Risiken.

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