Emissionsprospekt - Collector AG
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Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Der Vertrag endet mit Erreichen der Vollinvestition<br />
des Emittenten und kann vorher nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt werden.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
VIII. Verwaltungsvertrag<br />
Der Emittent hat mit der Objektgesellschaft<br />
(SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co. KG)<br />
einen Verwaltungsvertrag geschlossen.<br />
Zu den Aufgaben des Emittenten gehören insbesondere:<br />
<br />
Kommunikation und Abrechnung mit den<br />
Dienstleistern der Objektgesellschaft,<br />
<br />
Durchführung bestehender Verträge der<br />
Objektgesellschaft,<br />
<br />
Führung der Buchhaltung und Erstellung der<br />
Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit einem<br />
vom Emittenten zu beauftragenden Steuerberater,<br />
<br />
Soweit dies nach den Rechts- und Steuerberatungsgesetzen<br />
zulässig ist, Mitwirkung bei der<br />
Erstellung notwendiger Vertragswerke,<br />
<br />
Erstellen von Berichten der Geschäftsführung<br />
für Gesellschafterversammlungen,<br />
<br />
Liquidation der Objektgesellschaft.<br />
Die Vergütung des Emittenten für die vorgenannten<br />
Tätigkeiten beträgt pauschal 8,00 % des jeweiligen<br />
jährlichen Stromerlöses, den die Objektgesellschaft<br />
im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgrund der Stromproduktion<br />
aus Anlagen Erneuerbarer Energien<br />
erwirtschaftet. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung<br />
durch die Objektgesellschaft jeweils zum<br />
1.1. eines Jahres im Voraus fällig.Für Schäden aus<br />
Pflichtverletzungen haftet der Emittent nur, soweit er<br />
die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
begangen hat. Für Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
haftet der Emittent auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Der Emittent haftet für ein Verschulden<br />
beauftragter Dritter wie für eigenes Verschulden.<br />
IX. Muster-Treuhandvertrag<br />
Der Emittent hält einen Muster-Treuhandvertrag<br />
bereit, der als Anlage 1 Teil des Gesellschaftsvertrages<br />
des Emittenten ist. Diejenigen Anleger, die<br />
nicht selbst als Kommanditisten in das Handelsregister<br />
eingetragen werden wollen, sondern sich<br />
als Treugeberkommanditisten an der Gesellschaft<br />
beteiligen wollen, schließen einen dem Muster-<br />
Treuhandvertrag des Emittenten entsprechenden<br />
Treuhandvertrag. Nähere Informationen zur Stellung<br />
des Anlegers als Treugeberkommanditist finden<br />
Sie ab Seite 49 unter „VI. Stellung des Anlegers/<br />
Treuhandvertrag“.<br />
Der von den Treugeberkommanditisten zu<br />
schließende, dem Muster-Treuhandvertrag des<br />
Emittenten entsprechende Treuhandvertrag hat im<br />
Wesentlichen folgenden Inhalt:<br />
<br />
Der Abschluss des Treuhandvertrages ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme des<br />
vom Anleger in der Beitrittserklärung abgegebenen<br />
Beitrittsangebots durch den Emittenten.<br />
<br />
Der Anleger erwirbt zunächst selbst einen<br />
Kommanditanteil an dem Emittenten und überträgt<br />
diesen sodann auf den Treuhandkommanditisten.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist hält den übertragenen<br />
Kommanditanteil treuhänderisch für den<br />
Treugeberkommanditisten; nur der Treuhandkommanditist,<br />
nicht der Treugeberkommanditist, wird als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eingetragen.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist übt das Stimmrecht<br />
aus dem ihm übertragenen Kommanditanteil aus,<br />
soweit der Treugeberkommanditist dies nicht selbst<br />
wahrnehmen will und sich zu diesem Zweck von<br />
dem Treuhandkommanditisten bevollmächtigen<br />
lässt; der Treugeberkommanditist kann dem<br />
Treuhandkommanditist Weisungen zur Ausübung<br />
des Stimmrechts erteilen.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist übt auch alle sonstigen<br />
Rechte aus dem ihm übertragenen Kommanditanteil<br />
aus; der Treugeberkommanditist kann dem<br />
Treuhandkommanditist hierfür Weisungen erteilen.<br />
Das rechtliche Konzept.<br />
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