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Emissionsprospekt - Collector AG

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Die Risiken.<br />

G. Finanzierungsrisiko<br />

I. Eigenkapitalerhöhung und<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Der Emittent wird in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

(GmbH & Co. KG) geführt.<br />

Das Fondskonzept basiert auf der Erhöhung des<br />

Eigenkapitals (genauer: des Kommanditkapitals)<br />

des Emittenten um bis zu EUR 50.050.000,00 auf<br />

bis zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um<br />

EUR 55.000.000,00 auf EUR 55.001.500,00.<br />

Die wirtschaftliche Kalkulation des Emittenten geht<br />

davon aus, dass die gezeichneten Einlagen der<br />

Anleger im Wesentlichen fristgerecht und vollständig<br />

bezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies<br />

zu geringeren Ausschüttungen führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass während des öffentlichen<br />

Angebots das Emissionsvolumen nicht<br />

vollständig platziert werden kann. Hierdurch kann<br />

sich die Ertragslage des Emittenten verschlechtern,<br />

da der Emittent unbeschadet des tatsächlichen<br />

Platzierungsergebnisses mit erheblichen fixen<br />

Vorabvergütungen und Aufwendungen belastet<br />

ist, die bei geringerem Platzierungsergebnis umso<br />

stärker ins Gewicht fallen. Darüber hinaus besteht<br />

in diesen Fällen das Risiko, dass die Diversifikation<br />

mehrerer EE-Anlagen nicht vorgenommen werden<br />

kann.<br />

Sollte die Kapitalerhöhung nicht durchführbar sein,<br />

müsste der Fonds rückabgewickelt und der Emittent<br />

liquidiert werden, was zu einem Verlust eines<br />

bereits gezahlten Agios führen würde und darüber<br />

hinaus zu einem erheblichen oder vollständigen<br />

Verlust der Einlagen führen kann (sog. Rückabwicklungsrisiko).<br />

Ein Anspruch des Anlegers auf<br />

Rückzahlung des von ihm gezahlten Agios sowie<br />

seines eingezahlten Kapitals besteht in diesem Fall<br />

nicht. Dem Anleger werden auch weitergehende<br />

Kosten oder Verluste – insbesondere etwaige Einbußen<br />

daraus, dass andere Anlagemöglichkeiten<br />

vom Anleger anstelle dieses Beteiligungsangebotes<br />

nicht verfolgt werden konnten – nicht erstattet.<br />

II. Fremdfinanzierung<br />

Für die langfristige Fremdfinanzierung der Investition<br />

Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ hat<br />

die bereits gegründete Objektgesellschaft – die<br />

SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co.<br />

KG – ein zweckgebundenes Bankdarlehen bei der<br />

UniCredit Bank <strong>AG</strong> in Höhe von EUR 1.378.000,00<br />

aufgenommen („Erstfinanzierung“). Der Auszahlungsbetrag<br />

beläuft sich nach Abzug einer<br />

Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für<br />

das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung auf<br />

EUR 1.322.880,00. Die KfW Bankengruppe (KfW<br />

Mittelstandsbank/KfW Förderbank, Frankfurt/Main)<br />

hat sich gegenüber der Bank bereit erklärt, dieses<br />

Darlehen zu refinanzieren. Für das Darlehen gilt<br />

eine Zinsfestschreibung bis zum 30.12.2020. Wird<br />

das Darlehen nicht bis zum 22.01.2011 abgerufen,<br />

ist eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m.<br />

zu zahlen. Das Darlehen ist bis zum 21.12.2011<br />

vollständig abzurufen.<br />

Kommt die Objektgesellschaft ihren vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die<br />

finanzierende Bank das Darlehen kündigen. Kann<br />

die Objektgesellschaft die vereinbarten Sicherheiten<br />

(insbesondere Sicherungsübereignung der<br />

Photovoltaikanlage, Eintragung einer Dienstbarkeit<br />

für das Nutzungsrecht der Photovoltaikanlage im<br />

Grundbuch zugunsten des Kreditnehmers, Abtretung<br />

der Einspeisevergütungen und Ansprüche<br />

aus wesentlichen Verträgen, Verpfändung der<br />

Liquiditätsreserve und Reparaturrücklagenkontos)<br />

und/oder Auflagen (insbesondere sämtliche Konten<br />

des Kreditnehmers beim Kreditgeber zu führen,<br />

die Nennleistung der Photovoltaikanlage durch<br />

Leistungsüberprüfung durch ein unabhängiges<br />

Ingenieurbüro oder Sachverständigen nachzuweisen,<br />

die gesamten Service- und Wartungsverträge<br />

einzureichen, erst dann Ausschüttungen<br />

vorzunehmen, wenn das Liquiditätsreservekonto<br />

voll bespart ist, der Bank laufend Auskunft über<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben und<br />

Unterlagen vorzulegen), und/oder Auszahlungsvoraussetzungen<br />

(insbesondere ordnungsgemäße<br />

Bestellung sämtlicher Sicherheiten, Nachweis<br />

eines ausreichenden Versicherungsschutzes,<br />

vorrangiger Einsatz der Eigenmittel, Vorlage von<br />

Kopien sämtlicher wesentlicher Verträge, Nachweis<br />

der erforderlichen Kabel-und Traforechte bis zum<br />

Netzanschlusspunkt) nicht vorlegen/einhalten, kann<br />

die finanzierende Bank die Auszahlung verweigern,<br />

die Bestellung und Verstärkung bankmäßiger<br />

Sicherheiten verlangen oder das entsprechende<br />

Darlehen außerordentlich kündigen.<br />

Sollte die Objektgesellschaft zur Zahlung von<br />

Bereitstellungsprovisionen verpflichtet sein, kann<br />

dies negative Auswirkungen auf die prognostizierte<br />

Liquiditäts- und Ertragssituation des Emittenten<br />

haben und kann zu einem teilweisen Verlust des<br />

Wertes der Fondsanteile der Anleger führen.<br />

Werden von der finanzierenden Bank Auszahlungen<br />

verweigert oder wird das Darlehen gekündigt, muss<br />

18 Die Risiken.

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