Emissionsprospekt - Collector AG
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Die Risiken.<br />
G. Finanzierungsrisiko<br />
I. Eigenkapitalerhöhung und<br />
Rückabwicklungsrisiko<br />
Der Emittent wird in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
(GmbH & Co. KG) geführt.<br />
Das Fondskonzept basiert auf der Erhöhung des<br />
Eigenkapitals (genauer: des Kommanditkapitals)<br />
des Emittenten um bis zu EUR 50.050.000,00 auf<br />
bis zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um<br />
EUR 55.000.000,00 auf EUR 55.001.500,00.<br />
Die wirtschaftliche Kalkulation des Emittenten geht<br />
davon aus, dass die gezeichneten Einlagen der<br />
Anleger im Wesentlichen fristgerecht und vollständig<br />
bezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies<br />
zu geringeren Ausschüttungen führen.<br />
Es besteht das Risiko, dass während des öffentlichen<br />
Angebots das Emissionsvolumen nicht<br />
vollständig platziert werden kann. Hierdurch kann<br />
sich die Ertragslage des Emittenten verschlechtern,<br />
da der Emittent unbeschadet des tatsächlichen<br />
Platzierungsergebnisses mit erheblichen fixen<br />
Vorabvergütungen und Aufwendungen belastet<br />
ist, die bei geringerem Platzierungsergebnis umso<br />
stärker ins Gewicht fallen. Darüber hinaus besteht<br />
in diesen Fällen das Risiko, dass die Diversifikation<br />
mehrerer EE-Anlagen nicht vorgenommen werden<br />
kann.<br />
Sollte die Kapitalerhöhung nicht durchführbar sein,<br />
müsste der Fonds rückabgewickelt und der Emittent<br />
liquidiert werden, was zu einem Verlust eines<br />
bereits gezahlten Agios führen würde und darüber<br />
hinaus zu einem erheblichen oder vollständigen<br />
Verlust der Einlagen führen kann (sog. Rückabwicklungsrisiko).<br />
Ein Anspruch des Anlegers auf<br />
Rückzahlung des von ihm gezahlten Agios sowie<br />
seines eingezahlten Kapitals besteht in diesem Fall<br />
nicht. Dem Anleger werden auch weitergehende<br />
Kosten oder Verluste – insbesondere etwaige Einbußen<br />
daraus, dass andere Anlagemöglichkeiten<br />
vom Anleger anstelle dieses Beteiligungsangebotes<br />
nicht verfolgt werden konnten – nicht erstattet.<br />
II. Fremdfinanzierung<br />
Für die langfristige Fremdfinanzierung der Investition<br />
Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ hat<br />
die bereits gegründete Objektgesellschaft – die<br />
SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co.<br />
KG – ein zweckgebundenes Bankdarlehen bei der<br />
UniCredit Bank <strong>AG</strong> in Höhe von EUR 1.378.000,00<br />
aufgenommen („Erstfinanzierung“). Der Auszahlungsbetrag<br />
beläuft sich nach Abzug einer<br />
Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für<br />
das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung auf<br />
EUR 1.322.880,00. Die KfW Bankengruppe (KfW<br />
Mittelstandsbank/KfW Förderbank, Frankfurt/Main)<br />
hat sich gegenüber der Bank bereit erklärt, dieses<br />
Darlehen zu refinanzieren. Für das Darlehen gilt<br />
eine Zinsfestschreibung bis zum 30.12.2020. Wird<br />
das Darlehen nicht bis zum 22.01.2011 abgerufen,<br />
ist eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m.<br />
zu zahlen. Das Darlehen ist bis zum 21.12.2011<br />
vollständig abzurufen.<br />
Kommt die Objektgesellschaft ihren vertraglichen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die<br />
finanzierende Bank das Darlehen kündigen. Kann<br />
die Objektgesellschaft die vereinbarten Sicherheiten<br />
(insbesondere Sicherungsübereignung der<br />
Photovoltaikanlage, Eintragung einer Dienstbarkeit<br />
für das Nutzungsrecht der Photovoltaikanlage im<br />
Grundbuch zugunsten des Kreditnehmers, Abtretung<br />
der Einspeisevergütungen und Ansprüche<br />
aus wesentlichen Verträgen, Verpfändung der<br />
Liquiditätsreserve und Reparaturrücklagenkontos)<br />
und/oder Auflagen (insbesondere sämtliche Konten<br />
des Kreditnehmers beim Kreditgeber zu führen,<br />
die Nennleistung der Photovoltaikanlage durch<br />
Leistungsüberprüfung durch ein unabhängiges<br />
Ingenieurbüro oder Sachverständigen nachzuweisen,<br />
die gesamten Service- und Wartungsverträge<br />
einzureichen, erst dann Ausschüttungen<br />
vorzunehmen, wenn das Liquiditätsreservekonto<br />
voll bespart ist, der Bank laufend Auskunft über<br />
die wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben und<br />
Unterlagen vorzulegen), und/oder Auszahlungsvoraussetzungen<br />
(insbesondere ordnungsgemäße<br />
Bestellung sämtlicher Sicherheiten, Nachweis<br />
eines ausreichenden Versicherungsschutzes,<br />
vorrangiger Einsatz der Eigenmittel, Vorlage von<br />
Kopien sämtlicher wesentlicher Verträge, Nachweis<br />
der erforderlichen Kabel-und Traforechte bis zum<br />
Netzanschlusspunkt) nicht vorlegen/einhalten, kann<br />
die finanzierende Bank die Auszahlung verweigern,<br />
die Bestellung und Verstärkung bankmäßiger<br />
Sicherheiten verlangen oder das entsprechende<br />
Darlehen außerordentlich kündigen.<br />
Sollte die Objektgesellschaft zur Zahlung von<br />
Bereitstellungsprovisionen verpflichtet sein, kann<br />
dies negative Auswirkungen auf die prognostizierte<br />
Liquiditäts- und Ertragssituation des Emittenten<br />
haben und kann zu einem teilweisen Verlust des<br />
Wertes der Fondsanteile der Anleger führen.<br />
Werden von der finanzierenden Bank Auszahlungen<br />
verweigert oder wird das Darlehen gekündigt, muss<br />
18 Die Risiken.