Emissionsprospekt - Collector AG
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anderen Einkünften des Anlegers verrechenbar und<br />
könnte nur noch gegen zukünftige Gewinne aus<br />
der Fondsanlage verrechnet werden. Das zeitliche<br />
Hinausschieben der Verlustentsteuerung mindert<br />
die Rendite. Sollten aus der Fondsanlage keine<br />
Erträge mehr erzielt werden, kann der Verlustvortrag<br />
auch ungenutzt verloren gehen.<br />
Dem steuerlichen Konzept der Fondsgesellschaft<br />
liegen zudem bestimmte Annahmen über die<br />
steuerliche Situation des Anlegers zugrunde. Sollte<br />
die individuelle steuerliche Situation eines Anlegers<br />
von diesen Annahmen abweichen, kann dies die<br />
Rentabilität einer Investition dieses Anlegers in die<br />
Fondsgesellschaft signifikant beeinträchtigen.<br />
Das steuerliche Konzept berücksichtigt den zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Stand<br />
der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung und<br />
die Äußerungen der Finanzverwaltung und Literatur.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich in der Investitionsbzw.<br />
Betriebsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die Steuergesetze mit den<br />
darin geregelten Steuersätzen, die Rechtsprechung,<br />
die Beurteilung durch die Finanzverwaltung – unter<br />
Umständen auch kurzfristig – ändern. Diese Änderungen<br />
können negative Auswirkungen auf das<br />
steuerliche Ergebnis des Gesellschafters/Anlegers<br />
haben und die Rentabilität einer Investition in die<br />
Fondsgesellschaft signifikant beeinträchtigen.<br />
Alle Aussagen zur Besteuerung basieren auf<br />
dem Stand der Steuergesetze zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung. Es besteht das Risiko einer<br />
Minderung der Rendite durch Gesetzesänderungen<br />
sowie einer rückwirkende Anwendung auch für<br />
vor den Gesetzes-/Rechtsprechungsänderungen<br />
aufgelegte Fonds.<br />
II. Rechtliches Konzept<br />
Das Fondskonzept basiert auf der zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage<br />
in Deutschland und in den Ländern des Euro-<br />
Währungsraumes.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich die zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung geltende Rechtslage in<br />
Deutschland und in den Ländern des Euro-Währungsraumes<br />
in für den Emittenten und die Anleger<br />
nachteiliger Weise ändert. Diskutiert werden derzeit<br />
insbesondere gesetzliche und regulatorische<br />
Änderungen, die für geschlossene Fonds zukünftig<br />
eine umfassendere Regulierung, u.a. durch die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
vorsehen (wie das in Deutschland geplante „Gesetz<br />
zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung<br />
der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ und<br />
Gesetz zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts,<br />
das geschlossene Fonds erfassen soll). Die vom<br />
europäischen Parlament Ende 2010 verabschiedete<br />
AIFM-Richtlinie könnte durch weitere zukünftige<br />
Durchführungsbestimmungen sowie durch ihre<br />
Umsetzung auf nationaler Ebene in Deutschland<br />
ebenfalls Auswirkungen für den Emittenten haben<br />
(z.B. durch erweiterte Zulassungserfordernisse für<br />
das Management, Funktionstrennung auf Managementebene<br />
oder zusätzliche Informationspflichten).<br />
Derartige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
könnten zu einem erhöhten<br />
Verwaltungsaufwand beim Emittenten führen,<br />
was zusätzliche Kosten nach sich ziehen würde.<br />
Dies könnte zu einer Verminderung der geplanten<br />
Ausschüttungen oder sogar zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />
beim Anleger führen.<br />
III. Rechtsstreitigkeiten<br />
Bei der Planung des Emittenten wurde davon<br />
ausgegangen, dass sich die Vertragspartner des<br />
Emittenten bzw. der Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />
vertragskonform verhalten. Es besteht das<br />
Risiko, dass dies nicht der Fall ist. Erfüllen Vertragsparteien<br />
ihre vertraglichen Pflichten nicht, können<br />
dem Emittenten wirtschaftliche Nachteile entstehen.<br />
Zudem könnte der Emittent durch die dann<br />
erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen<br />
Auseinandersetzungen belastet werden. Im Falle<br />
eines Obsiegens des Emittenten bzw. der Objektoder<br />
Tochtergesellschaften besteht das Risiko, dass<br />
Berufs- und sonstige Haftpflichtversicherer von<br />
Vertragspartnern einen Schaden der Objekt- oder<br />
Tochtergesellschaften oder des Emittenten nicht<br />
abdecken und/oder dass die persönliche Inanspruchnahme<br />
eines Vertragspartners ohne Erfolg<br />
bleibt, etwa wegen dessen Insolvenz. Dies kann zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
IV. Widerrufsrisiko und Widerrufsfolgen<br />
Es existiert bisher keine einheitliche Rechtsprechung<br />
zur Anwendbarkeit und Umsetzung der<br />
gesetzlichen Regelungen zu Verbraucherwiderrufsrechten<br />
bei Finanzdienstleistungen im<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung an einer<br />
Die Risiken.<br />
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