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Emissionsprospekt - Collector AG

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anderen Einkünften des Anlegers verrechenbar und<br />

könnte nur noch gegen zukünftige Gewinne aus<br />

der Fondsanlage verrechnet werden. Das zeitliche<br />

Hinausschieben der Verlustentsteuerung mindert<br />

die Rendite. Sollten aus der Fondsanlage keine<br />

Erträge mehr erzielt werden, kann der Verlustvortrag<br />

auch ungenutzt verloren gehen.<br />

Dem steuerlichen Konzept der Fondsgesellschaft<br />

liegen zudem bestimmte Annahmen über die<br />

steuerliche Situation des Anlegers zugrunde. Sollte<br />

die individuelle steuerliche Situation eines Anlegers<br />

von diesen Annahmen abweichen, kann dies die<br />

Rentabilität einer Investition dieses Anlegers in die<br />

Fondsgesellschaft signifikant beeinträchtigen.<br />

Das steuerliche Konzept berücksichtigt den zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Stand<br />

der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung und<br />

die Äußerungen der Finanzverwaltung und Literatur.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich in der Investitionsbzw.<br />

Betriebsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die Steuergesetze mit den<br />

darin geregelten Steuersätzen, die Rechtsprechung,<br />

die Beurteilung durch die Finanzverwaltung – unter<br />

Umständen auch kurzfristig – ändern. Diese Änderungen<br />

können negative Auswirkungen auf das<br />

steuerliche Ergebnis des Gesellschafters/Anlegers<br />

haben und die Rentabilität einer Investition in die<br />

Fondsgesellschaft signifikant beeinträchtigen.<br />

Alle Aussagen zur Besteuerung basieren auf<br />

dem Stand der Steuergesetze zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung. Es besteht das Risiko einer<br />

Minderung der Rendite durch Gesetzesänderungen<br />

sowie einer rückwirkende Anwendung auch für<br />

vor den Gesetzes-/Rechtsprechungsänderungen<br />

aufgelegte Fonds.<br />

II. Rechtliches Konzept<br />

Das Fondskonzept basiert auf der zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage<br />

in Deutschland und in den Ländern des Euro-<br />

Währungsraumes.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich die zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung geltende Rechtslage in<br />

Deutschland und in den Ländern des Euro-Währungsraumes<br />

in für den Emittenten und die Anleger<br />

nachteiliger Weise ändert. Diskutiert werden derzeit<br />

insbesondere gesetzliche und regulatorische<br />

Änderungen, die für geschlossene Fonds zukünftig<br />

eine umfassendere Regulierung, u.a. durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

vorsehen (wie das in Deutschland geplante „Gesetz<br />

zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung<br />

der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ und<br />

Gesetz zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts,<br />

das geschlossene Fonds erfassen soll). Die vom<br />

europäischen Parlament Ende 2010 verabschiedete<br />

AIFM-Richtlinie könnte durch weitere zukünftige<br />

Durchführungsbestimmungen sowie durch ihre<br />

Umsetzung auf nationaler Ebene in Deutschland<br />

ebenfalls Auswirkungen für den Emittenten haben<br />

(z.B. durch erweiterte Zulassungserfordernisse für<br />

das Management, Funktionstrennung auf Managementebene<br />

oder zusätzliche Informationspflichten).<br />

Derartige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

könnten zu einem erhöhten<br />

Verwaltungsaufwand beim Emittenten führen,<br />

was zusätzliche Kosten nach sich ziehen würde.<br />

Dies könnte zu einer Verminderung der geplanten<br />

Ausschüttungen oder sogar zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />

beim Anleger führen.<br />

III. Rechtsstreitigkeiten<br />

Bei der Planung des Emittenten wurde davon<br />

ausgegangen, dass sich die Vertragspartner des<br />

Emittenten bzw. der Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />

vertragskonform verhalten. Es besteht das<br />

Risiko, dass dies nicht der Fall ist. Erfüllen Vertragsparteien<br />

ihre vertraglichen Pflichten nicht, können<br />

dem Emittenten wirtschaftliche Nachteile entstehen.<br />

Zudem könnte der Emittent durch die dann<br />

erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Auseinandersetzungen belastet werden. Im Falle<br />

eines Obsiegens des Emittenten bzw. der Objektoder<br />

Tochtergesellschaften besteht das Risiko, dass<br />

Berufs- und sonstige Haftpflichtversicherer von<br />

Vertragspartnern einen Schaden der Objekt- oder<br />

Tochtergesellschaften oder des Emittenten nicht<br />

abdecken und/oder dass die persönliche Inanspruchnahme<br />

eines Vertragspartners ohne Erfolg<br />

bleibt, etwa wegen dessen Insolvenz. Dies kann zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

IV. Widerrufsrisiko und Widerrufsfolgen<br />

Es existiert bisher keine einheitliche Rechtsprechung<br />

zur Anwendbarkeit und Umsetzung der<br />

gesetzlichen Regelungen zu Verbraucherwiderrufsrechten<br />

bei Finanzdienstleistungen im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung an einer<br />

Die Risiken.<br />

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