Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das steuerliche Konzept.<br />
<br />
Alternativ kann durch unwiderrufliche Option<br />
des Erwerbers (Antrag) ein Verschonungsabschlag<br />
von 100%, d.h. die vollständige Steuerfreiheit<br />
erreicht werden. Dann darf aber die Verwaltungsvermögensquote<br />
des Betriebsvermögens nicht mehr<br />
als 10% betragen. Die Behaltensfrist verlängert<br />
sich von 5 auf 7 Jahre und die Lohnsumme muss<br />
nach Ablauf von 7 Jahren 700% der Ausgangslohnsumme<br />
erreichen. Die Entnahmeregelung findet<br />
entsprechend Anwendung.<br />
Für die Vererbung von Betriebsvermögen wird<br />
eine Tarifvergünstigung für Erben, die nicht der<br />
Steuerklasse I angehören, gewährt, jedoch auch an<br />
Behaltensfristen gebunden (§ 19a ErbStG).<br />
Ein negativer steuerlicher Wert mindert die steuerliche<br />
Bemessungsgrundlage anderen übertragenen<br />
Vermögens. Die erwerberbezogenen persönlichen<br />
Freibeträge (§ 16 ErbStG) wurden im Rahmen der<br />
Erbschaftsteuerreform 2009 deutlich angehoben.<br />
Der Tarif der Erbschaftsteuer ist progressiv ausgestaltet<br />
– zum einen nach dem Grad der Verwandtschaft<br />
(Steuerklassen) und zum anderen nach der<br />
Höhe des steuerpflichtigen Vermögens.<br />
2. Treuhandmodell<br />
Wird die Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten<br />
gehalten, tritt die Besonderheit auf,<br />
dass für die Erbschaftsteuer als Gegenstand<br />
der Übertragung der Herausgabeanspruch des<br />
Treugebers auf Rückübereignung des Treuguts<br />
nach § 667 BGB übertragen wird. Bei dem Herausgabeanspruch<br />
handelt es sich somit um einen<br />
einseitigen Sachleistungsanspruch. Die steuerliche<br />
Beurteilung, insbesondere die Bewertung orientiert<br />
sich daran, auf welchen Gegenstand sich der<br />
Herausgabeanspruch bezieht. Dies bedeutet, dass<br />
die beschriebenen Bewertungsverfahren auch für<br />
die über einen Treuhandkomanditisten gehaltenen<br />
Beteiligungen Anwendung finden. Soweit die weiteren<br />
Voraussetzungen erfüllt sind, greifen auch die<br />
Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b ErbStG<br />
(FM Bayern vom 16.09.2010, DB 2010, S. 2420).<br />
IX. Schenkungssteuer<br />
Bei einer Schenkung des Fondsanteils fällt Schenkungsteuer<br />
gemäß § 1 i.V.m. § 7 ErbStG an.<br />
Die Ausführungen zur Erbschaftsteuer sind sinngemäß<br />
anzuwenden.<br />
160<br />
Das steuerliche Konzept.