Emissionsprospekt - Collector AG
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Der Emittent.<br />
Zustimmung des Gesellschafters ist ferner zulässig,<br />
wenn in der Person des betroffenen Gesellschafters<br />
ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung<br />
des Gesellschaftsverhältnisses unzumutbar macht.<br />
<br />
Scheidet ein Gesellschafter nach diesem<br />
Vertrag, gleich aus welchem Grund, aus der<br />
Gesellschaft aus, berechnet sich das Abfindungsguthaben<br />
bzw. das Entgelt für die Übertragung<br />
des Geschäftsanteils nach dem Buchwert, d. h.<br />
Nominalwert der Stammeinlage zzgl. zeitanteilige<br />
Ergebnisse. Das Abfindungsguthaben ist in fünf<br />
gleichen Jahresraten zu bezahlen, die erste Rate<br />
sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens.<br />
Das jeweils verbleibende Restguthaben ist<br />
als Darlehen vom Tag des Ausscheidens an mit<br />
5 % jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der<br />
jeweiligen Folgerate zahlbar.<br />
<br />
Die Liquidation der Gesellschaft kann nur<br />
einstimmig beschlossen werden.<br />
<br />
Die Gesellschaft stellt Angestellte, Geschäftsführer<br />
und Beauftragte (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />
vollumfänglich von jeder<br />
Haftung frei, die den Freistellungsberechtigten<br />
aus ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft erwachsen<br />
können. Die Freistellung umfasst auch die Kosten<br />
der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Die<br />
Freistellung hat auf erstes Anfordern zu erfolgen.<br />
Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen,<br />
wenn der betroffene Freistellungsberechtigte<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei<br />
Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Freistellungsberechtigter<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
gehandelt hat, hat der Freistellungsberechtigte<br />
Anspruch auf Freistellung bis zur rechtskräftigen<br />
Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit;<br />
wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt,<br />
hat der betroffene Freistellungsberechtigte die<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />
<br />
Schadenersatzansprüche gegen einen<br />
Geschäftsführer verjähren fünf Jahre nach Vornahme<br />
oder Unterlassung der zum Schadenersatz<br />
verpflichtenden Handlung, soweit die Ansprüche<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />
unterliegen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche,<br />
die auf der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit<br />
beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />
Kenntniserlangung von dem Schaden durch<br />
eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages können<br />
nur einstimmig erfolgen.<br />
B. Der Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechtsverhältnisse<br />
der Gesellschafter untereinander sowie der<br />
Gesellschaft im Rechtsverkehr zu Dritten. Er ist in<br />
diesem Prospekt ab Seite 163 abgedruckt. Der<br />
wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages wird<br />
nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die<br />
Darstellung ist jedoch nicht vollständig. Interessenten<br />
sollten daher vor einer Anlageentscheidung den<br />
gesamten Gesellschaftsvertrag aufmerksam lesen.<br />
Im Anschluss an die Zusammenfassung sind auf<br />
den Seiten 54 Abweichungen des Gesellschaftsvertrages<br />
des Emittenten (der Fondsgesellschaft)<br />
von den gesetzlichen Regelungen tabellarisch<br />
dargestellt.<br />
I. Gegenstand der Gesellschaft<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, der<br />
Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb<br />
und die Verwertung von Anlagen zur Gewinnung<br />
von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />
Energien im In- und Ausland, insbesondere von<br />
Photovoltaik-, Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-,<br />
Biogas-, Biomasse- und Geothermieanlagen,<br />
und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />
Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an<br />
Gesellschaften, die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand<br />
haben, insbesondere als<br />
Kommanditist an der SunCollect Vario Fonds 1.<br />
Objekt GmbH & Co. KG („Objektgesellschaft“), die<br />
die Gesellschaft mit Eigen- und/oder Fremdkapital<br />
ausstatten kann.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen<br />
und Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder<br />
durch Dritte vornehmen zu lassen, die geeignet<br />
sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />
mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden<br />
Grundbesitz zu erwerben oder zu pachten/<br />
mieten. Die Gesellschaft kann insbesondere auch<br />
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />
im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />
oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen<br />
Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der<br />
§§ 291 ff. AktG schließen.<br />
Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d. §<br />
32 KWG und Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sind<br />
44 Der Emittent.