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Emissionsprospekt - Collector AG

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Der Emittent.<br />

Zustimmung des Gesellschafters ist ferner zulässig,<br />

wenn in der Person des betroffenen Gesellschafters<br />

ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses unzumutbar macht.<br />

<br />

Scheidet ein Gesellschafter nach diesem<br />

Vertrag, gleich aus welchem Grund, aus der<br />

Gesellschaft aus, berechnet sich das Abfindungsguthaben<br />

bzw. das Entgelt für die Übertragung<br />

des Geschäftsanteils nach dem Buchwert, d. h.<br />

Nominalwert der Stammeinlage zzgl. zeitanteilige<br />

Ergebnisse. Das Abfindungsguthaben ist in fünf<br />

gleichen Jahresraten zu bezahlen, die erste Rate<br />

sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens.<br />

Das jeweils verbleibende Restguthaben ist<br />

als Darlehen vom Tag des Ausscheidens an mit<br />

5 % jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der<br />

jeweiligen Folgerate zahlbar.<br />

<br />

Die Liquidation der Gesellschaft kann nur<br />

einstimmig beschlossen werden.<br />

<br />

Die Gesellschaft stellt Angestellte, Geschäftsführer<br />

und Beauftragte (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />

vollumfänglich von jeder<br />

Haftung frei, die den Freistellungsberechtigten<br />

aus ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft erwachsen<br />

können. Die Freistellung umfasst auch die Kosten<br />

der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Die<br />

Freistellung hat auf erstes Anfordern zu erfolgen.<br />

Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen,<br />

wenn der betroffene Freistellungsberechtigte<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei<br />

Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Freistellungsberechtigter<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

gehandelt hat, hat der Freistellungsberechtigte<br />

Anspruch auf Freistellung bis zur rechtskräftigen<br />

Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit;<br />

wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt,<br />

hat der betroffene Freistellungsberechtigte die<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />

<br />

Schadenersatzansprüche gegen einen<br />

Geschäftsführer verjähren fünf Jahre nach Vornahme<br />

oder Unterlassung der zum Schadenersatz<br />

verpflichtenden Handlung, soweit die Ansprüche<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />

unterliegen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche,<br />

die auf der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit<br />

beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung von dem Schaden durch<br />

eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages können<br />

nur einstimmig erfolgen.<br />

B. Der Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechtsverhältnisse<br />

der Gesellschafter untereinander sowie der<br />

Gesellschaft im Rechtsverkehr zu Dritten. Er ist in<br />

diesem Prospekt ab Seite 163 abgedruckt. Der<br />

wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages wird<br />

nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die<br />

Darstellung ist jedoch nicht vollständig. Interessenten<br />

sollten daher vor einer Anlageentscheidung den<br />

gesamten Gesellschaftsvertrag aufmerksam lesen.<br />

Im Anschluss an die Zusammenfassung sind auf<br />

den Seiten 54 Abweichungen des Gesellschaftsvertrages<br />

des Emittenten (der Fondsgesellschaft)<br />

von den gesetzlichen Regelungen tabellarisch<br />

dargestellt.<br />

I. Gegenstand der Gesellschaft<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, der<br />

Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb<br />

und die Verwertung von Anlagen zur Gewinnung<br />

von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />

Energien im In- und Ausland, insbesondere von<br />

Photovoltaik-, Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-,<br />

Biogas-, Biomasse- und Geothermieanlagen,<br />

und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />

Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an<br />

Gesellschaften, die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand<br />

haben, insbesondere als<br />

Kommanditist an der SunCollect Vario Fonds 1.<br />

Objekt GmbH & Co. KG („Objektgesellschaft“), die<br />

die Gesellschaft mit Eigen- und/oder Fremdkapital<br />

ausstatten kann.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen<br />

und Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder<br />

durch Dritte vornehmen zu lassen, die geeignet<br />

sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden<br />

Grundbesitz zu erwerben oder zu pachten/<br />

mieten. Die Gesellschaft kann insbesondere auch<br />

Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />

im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />

oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen<br />

Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der<br />

§§ 291 ff. AktG schließen.<br />

Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d. §<br />

32 KWG und Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sind<br />

44 Der Emittent.

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