Emissionsprospekt - Collector AG
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Die Risiken.<br />
V. Due Diligence<br />
Bei der Auswahl von Anlageobjekten bzw. Investitionsprojekten<br />
wird eine umfassende technische und<br />
rechtliche Prüfung (Due Diligence) vorgenommen.<br />
Sollte diese Prüfung zu einer negativen Entscheidung<br />
führen, eine Anlage in das geprüfte Anlageobjekt<br />
bzw. Investitionsprojekt also nicht erfolgen,<br />
wären die Kosten der Prüfungen vergeblich aufgewandt.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass im<br />
Rahmen der Due Diligence nicht alle Risiken oder<br />
Mängel aufgedeckt wurden und die Investitionsentscheidung<br />
in ein bestimmtes Anlageobjekt bzw.<br />
Investitionsprojekt unter Zugrundelegung falscher<br />
Annahmen ausgeführt wird.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass aufgrund einer<br />
fehlerhaften Due Diligenge mangelbehaftete<br />
Anlageobjekte bzw. Investitionsprojekte erworben<br />
werden, eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche<br />
aber aus faktischen, vertraglichen<br />
oder sonstigen rechtlichen Gründen nicht möglich<br />
sind. Dies kann zu einer Verminderung der<br />
geplanten Ausschüttungen oder sogar zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />
Einlagen führen.<br />
D. Risiko der Vorabvergütung<br />
Mit Ablauf der Zeichnungsphase werden sowohl<br />
die für den Emittenten in der Konzeptions- und<br />
Platzierungs- bzw. Gründungs- und Investitionsphase<br />
erbrachten Dienstleistungen als auch ein<br />
Großteil der im späteren Verlauf für den Emittenten<br />
vom Anbieter und von dritter Seite zu erbringenden<br />
Dienstleistungen vollständig vergütet sein. Die<br />
erst im späteren Verlauf zu erbringenden Dienstleistungen<br />
werden damit vorab vergütet, wozu<br />
insbesondere die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit,<br />
d. h. die Geschäftsbesorgung und<br />
Gestellung eines Geschäftsführers mit Ausnahme<br />
der Haftungsvergütung, zählt.<br />
Sollte es zu einer unvollständigen Platzierung oder<br />
Nichtdurchführung der Platzierung der geplanten<br />
Kapitalerhöhung und damit zu einer Rückabwicklung<br />
des Emittenten kommen, wären diese Vergütungen,<br />
die bereits mit Ablauf der Zeichnungsphase<br />
vollständig geleistet worden sind, bei Vorliegen der<br />
gesetzlichen Voraussetzungen zurückzuerstatten.<br />
Es besteht das Risiko, dass eine Rückerstattung<br />
der erhaltenen Vergütung nicht durchsetzbar ist.<br />
Sollte die geplante Kapitalerhöhung erreicht<br />
werden, besteht das Risiko, dass die vorab<br />
vergüteten Leistungen von den jeweiligen Vertragspartnern<br />
nicht erbracht werden, weil etwa deren<br />
Motivation zur Vertragserfüllung nachlässt oder die<br />
Vertragspartner insolvent werden. In diesen Fällen<br />
besteht das Risiko, dass neue Dienstleister mit<br />
der Verwaltung beauftragt werden müssen, deren<br />
Leistungen ebenfalls zu vergüten sind, was weitere<br />
Kosten verursacht.<br />
Die vorgenannten Risiken können zu verminderten<br />
Ausschüttungen oder sogar zum teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />
führen.<br />
E. Risiko der staatlichen Förderung –<br />
Kalkulationsrisiko/Rentabilität<br />
Die zu realisierenden Einnahmen des Emittenten<br />
sind in besonderer Weise abhängig von den<br />
jeweiligen rechtlichen nationalen und internationalen<br />
(europäischen) Rahmenbedingungen im Bereich der<br />
Förderung Erneuerbarer Energien (Einspeisevergütung).<br />
Die Höhe und der Bestand der Einspeisevergütung<br />
unterliegen sowohl auf nationaler als auch<br />
auf internationaler Ebene stetigen Anpassungen und<br />
zum Teil rückwirkenden Änderungen. In Deutschland<br />
und vor allem im Ausland besteht daher das Risiko,<br />
dass die Einspeisevergütung nach den jeweils<br />
geltenden Fördergesetzen und -regulierungen (in<br />
Deutschland nach dem Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetz – EEG) nicht bezahlt, ausgesetzt, gedeckelt,<br />
gekürzt, geändert, besteuert oder ganz abgeschafft<br />
wird – wie dies zum Teil in der Vergangenheit besonders<br />
in anderen Ländern auch schon erfolgt ist.<br />
Teilweise sind die Genehmigungsvoraussetzungen<br />
unklar, da diese beispielsweise uneinheitlich von der<br />
Rechtsprechung oder Behörden beurteilt werden. Es<br />
besteht das Risiko, dass es zu solchen gesetzlichen<br />
Änderungen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden Rechtslage kommt, die ggf. auch<br />
mit Wirkung für die Vergangenheit zu ungünstigen<br />
Veränderungen der Rentabilität von EE-Anlagen<br />
führen. Dies kann zu verminderten Ausschüttungen<br />
oder sogar zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der geleisteten Einlagen führen.<br />
F. Risiko der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
und Finanzkrise<br />
Der Wert eines geschlossenen Erneuerbare-<br />
Energien-Fonds und seine zukünftige Ertragslage<br />
hängen entscheidend von den zukünftigen wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
sowie von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
ab. Eine nachhaltige Verschlechterung dieser<br />
Rahmenbedingungen kann – ebenso wie bei<br />
16 Die Risiken.