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Emissionsprospekt - Collector AG

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Die Risiken.<br />

V. Due Diligence<br />

Bei der Auswahl von Anlageobjekten bzw. Investitionsprojekten<br />

wird eine umfassende technische und<br />

rechtliche Prüfung (Due Diligence) vorgenommen.<br />

Sollte diese Prüfung zu einer negativen Entscheidung<br />

führen, eine Anlage in das geprüfte Anlageobjekt<br />

bzw. Investitionsprojekt also nicht erfolgen,<br />

wären die Kosten der Prüfungen vergeblich aufgewandt.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass im<br />

Rahmen der Due Diligence nicht alle Risiken oder<br />

Mängel aufgedeckt wurden und die Investitionsentscheidung<br />

in ein bestimmtes Anlageobjekt bzw.<br />

Investitionsprojekt unter Zugrundelegung falscher<br />

Annahmen ausgeführt wird.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass aufgrund einer<br />

fehlerhaften Due Diligenge mangelbehaftete<br />

Anlageobjekte bzw. Investitionsprojekte erworben<br />

werden, eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche<br />

aber aus faktischen, vertraglichen<br />

oder sonstigen rechtlichen Gründen nicht möglich<br />

sind. Dies kann zu einer Verminderung der<br />

geplanten Ausschüttungen oder sogar zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />

Einlagen führen.<br />

D. Risiko der Vorabvergütung<br />

Mit Ablauf der Zeichnungsphase werden sowohl<br />

die für den Emittenten in der Konzeptions- und<br />

Platzierungs- bzw. Gründungs- und Investitionsphase<br />

erbrachten Dienstleistungen als auch ein<br />

Großteil der im späteren Verlauf für den Emittenten<br />

vom Anbieter und von dritter Seite zu erbringenden<br />

Dienstleistungen vollständig vergütet sein. Die<br />

erst im späteren Verlauf zu erbringenden Dienstleistungen<br />

werden damit vorab vergütet, wozu<br />

insbesondere die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit,<br />

d. h. die Geschäftsbesorgung und<br />

Gestellung eines Geschäftsführers mit Ausnahme<br />

der Haftungsvergütung, zählt.<br />

Sollte es zu einer unvollständigen Platzierung oder<br />

Nichtdurchführung der Platzierung der geplanten<br />

Kapitalerhöhung und damit zu einer Rückabwicklung<br />

des Emittenten kommen, wären diese Vergütungen,<br />

die bereits mit Ablauf der Zeichnungsphase<br />

vollständig geleistet worden sind, bei Vorliegen der<br />

gesetzlichen Voraussetzungen zurückzuerstatten.<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Rückerstattung<br />

der erhaltenen Vergütung nicht durchsetzbar ist.<br />

Sollte die geplante Kapitalerhöhung erreicht<br />

werden, besteht das Risiko, dass die vorab<br />

vergüteten Leistungen von den jeweiligen Vertragspartnern<br />

nicht erbracht werden, weil etwa deren<br />

Motivation zur Vertragserfüllung nachlässt oder die<br />

Vertragspartner insolvent werden. In diesen Fällen<br />

besteht das Risiko, dass neue Dienstleister mit<br />

der Verwaltung beauftragt werden müssen, deren<br />

Leistungen ebenfalls zu vergüten sind, was weitere<br />

Kosten verursacht.<br />

Die vorgenannten Risiken können zu verminderten<br />

Ausschüttungen oder sogar zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />

führen.<br />

E. Risiko der staatlichen Förderung –<br />

Kalkulationsrisiko/Rentabilität<br />

Die zu realisierenden Einnahmen des Emittenten<br />

sind in besonderer Weise abhängig von den<br />

jeweiligen rechtlichen nationalen und internationalen<br />

(europäischen) Rahmenbedingungen im Bereich der<br />

Förderung Erneuerbarer Energien (Einspeisevergütung).<br />

Die Höhe und der Bestand der Einspeisevergütung<br />

unterliegen sowohl auf nationaler als auch<br />

auf internationaler Ebene stetigen Anpassungen und<br />

zum Teil rückwirkenden Änderungen. In Deutschland<br />

und vor allem im Ausland besteht daher das Risiko,<br />

dass die Einspeisevergütung nach den jeweils<br />

geltenden Fördergesetzen und -regulierungen (in<br />

Deutschland nach dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz – EEG) nicht bezahlt, ausgesetzt, gedeckelt,<br />

gekürzt, geändert, besteuert oder ganz abgeschafft<br />

wird – wie dies zum Teil in der Vergangenheit besonders<br />

in anderen Ländern auch schon erfolgt ist.<br />

Teilweise sind die Genehmigungsvoraussetzungen<br />

unklar, da diese beispielsweise uneinheitlich von der<br />

Rechtsprechung oder Behörden beurteilt werden. Es<br />

besteht das Risiko, dass es zu solchen gesetzlichen<br />

Änderungen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtslage kommt, die ggf. auch<br />

mit Wirkung für die Vergangenheit zu ungünstigen<br />

Veränderungen der Rentabilität von EE-Anlagen<br />

führen. Dies kann zu verminderten Ausschüttungen<br />

oder sogar zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der geleisteten Einlagen führen.<br />

F. Risiko der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

und Finanzkrise<br />

Der Wert eines geschlossenen Erneuerbare-<br />

Energien-Fonds und seine zukünftige Ertragslage<br />

hängen entscheidend von den zukünftigen wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sowie von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

ab. Eine nachhaltige Verschlechterung dieser<br />

Rahmenbedingungen kann – ebenso wie bei<br />

16 Die Risiken.

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