03.11.2013 Aufrufe

Emissionsprospekt - Collector AG

Emissionsprospekt - Collector AG

Emissionsprospekt - Collector AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

ANL<strong>AG</strong>E 4 zum Gesellschaftsvertrag der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG<br />

Zwischen der<br />

SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG<br />

Rathausgasse 2, 91126 Schwabach<br />

– im weiteren „Fondsgesellschaft“ oder „Gesellschaft“ genannt –<br />

und der<br />

BPS Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

Nürnberger Straße 69, 91052 Erlangen<br />

– im weiteren „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt ––<br />

Vorbemerkung<br />

Die SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG ist ein geschlossener<br />

Erneuerbarer-Energien-Fonds. Die Fondsgesellschaft<br />

hat sich an der SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co.<br />

KG („Objektgesellschaft“) beteiligt. Die Objektgesellschaft hält<br />

Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zur Finanzierung ihrer<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft sowie weiterer Investitionen<br />

in Anlagen Erneuerbarer Energien im In- und Ausland beabsichtigt<br />

die Fondsgesellschaft, im Rahmen einer öffentlichen Platzierung<br />

weitere Gesellschafter („Anleger“) jeweils gegen Leistung einer<br />

Kommanditeinlage aufzunehmen und dadurch ihr Eigenkapital<br />

auf voraussichtlich EUR 50.050.000,00, jedoch maximal auf bis<br />

zu EUR 55.001.500,00 (jeweils ohne Altgesellschafter und ohne<br />

Agio) zu erhöhen.<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche und juristische<br />

Personen, beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospekts und ist zeitlich bis zum 31.12.2011 befristet<br />

(„Zeichnungsfrist“). Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist ein- oder mehrmals bis<br />

zum 31.12.2012 zu verlängern.<br />

Die Kommanditeinlage eines jeden Anlegers muss ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein. Anbieter und Herausgeber des Verkaufsprospekts<br />

ist die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> mit Sitz in Schwabach.<br />

Zum Zwecke der Durchführung dieses Vorhabens vereinbaren die<br />

Parteien was folgt:<br />

§ 1 Zweck der Fondsgesellschaft<br />

Zweck der Fondsgesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb, die<br />

Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb und die Verwertung von<br />

Anlagen zur Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />

Energien im In- und Ausland, insbesondere von Photovoltaik-,<br />

Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-, Biomasse- und<br />

Geothermieanlagen, und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />

Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an Gesellschaften,<br />

die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben,<br />

insbesondere als Kommanditist an der Objektgesellschaft, die die<br />

Fondsgesellschaft mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten<br />

kann.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen,<br />

die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden Grundbesitz<br />

zu erwerben oder zu pachten/mieten. Die Gesellschaft kann<br />

insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />

im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />

oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen Unternehmen<br />

Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen.<br />

Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d. § 32 KWG<br />

und Tätigkeiten gem. § 34c GewO sind nicht Gegenstand der<br />

Gesellschaft.<br />

§ 2 Vertragsgegenstand<br />

2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist es, die Verwendung der<br />

im Hinblick auf den in § 1 beschriebenen Gesellschaftszweck<br />

auf dem Mittelverwendungskontrollkonto der Fondsgesellschaft<br />

eingehenden Ersteinlagen gem. § 5.2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft der Anleger während der Vertragslaufzeit (§<br />

5) zu kontrollieren.<br />

2.2 Die Fondsgesellschaft hat dazu das in den Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag, Beitrittserklärung, Treuhandvertrag)<br />

genannte Sonderkonto Nr. 12483457, bei der HypoVereinsbank<br />

Ansbach, BLZ 765 200 71 als Mittelverwendungskontrollkonto<br />

(„Mittelverwendungskontrollkonto“) für die Ersteinlagen der<br />

unmittelbar oder mittelbar über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligten Anleger eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

darf die Fondsgesellschaft während der<br />

Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

180<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!