Emissionsprospekt - Collector AG
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Der Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
ANL<strong>AG</strong>E 4 zum Gesellschaftsvertrag der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG<br />
Zwischen der<br />
SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG<br />
Rathausgasse 2, 91126 Schwabach<br />
– im weiteren „Fondsgesellschaft“ oder „Gesellschaft“ genannt –<br />
und der<br />
BPS Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
Nürnberger Straße 69, 91052 Erlangen<br />
– im weiteren „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt ––<br />
Vorbemerkung<br />
Die SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG ist ein geschlossener<br />
Erneuerbarer-Energien-Fonds. Die Fondsgesellschaft<br />
hat sich an der SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co.<br />
KG („Objektgesellschaft“) beteiligt. Die Objektgesellschaft hält<br />
Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zur Finanzierung ihrer<br />
Beteiligung an der Objektgesellschaft sowie weiterer Investitionen<br />
in Anlagen Erneuerbarer Energien im In- und Ausland beabsichtigt<br />
die Fondsgesellschaft, im Rahmen einer öffentlichen Platzierung<br />
weitere Gesellschafter („Anleger“) jeweils gegen Leistung einer<br />
Kommanditeinlage aufzunehmen und dadurch ihr Eigenkapital<br />
auf voraussichtlich EUR 50.050.000,00, jedoch maximal auf bis<br />
zu EUR 55.001.500,00 (jeweils ohne Altgesellschafter und ohne<br />
Agio) zu erhöhen.<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche und juristische<br />
Personen, beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospekts und ist zeitlich bis zum 31.12.2011 befristet<br />
(„Zeichnungsfrist“). Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist ein- oder mehrmals bis<br />
zum 31.12.2012 zu verlängern.<br />
Die Kommanditeinlage eines jeden Anlegers muss ohne Rest<br />
durch 1.000 teilbar sein. Anbieter und Herausgeber des Verkaufsprospekts<br />
ist die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> mit Sitz in Schwabach.<br />
Zum Zwecke der Durchführung dieses Vorhabens vereinbaren die<br />
Parteien was folgt:<br />
§ 1 Zweck der Fondsgesellschaft<br />
Zweck der Fondsgesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb, die<br />
Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb und die Verwertung von<br />
Anlagen zur Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />
Energien im In- und Ausland, insbesondere von Photovoltaik-,<br />
Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-, Biomasse- und<br />
Geothermieanlagen, und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />
Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an Gesellschaften,<br />
die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben,<br />
insbesondere als Kommanditist an der Objektgesellschaft, die die<br />
Fondsgesellschaft mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten<br />
kann.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />
vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen,<br />
die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />
mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden Grundbesitz<br />
zu erwerben oder zu pachten/mieten. Die Gesellschaft kann<br />
insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />
im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />
oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen Unternehmen<br />
Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen.<br />
Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d. § 32 KWG<br />
und Tätigkeiten gem. § 34c GewO sind nicht Gegenstand der<br />
Gesellschaft.<br />
§ 2 Vertragsgegenstand<br />
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist es, die Verwendung der<br />
im Hinblick auf den in § 1 beschriebenen Gesellschaftszweck<br />
auf dem Mittelverwendungskontrollkonto der Fondsgesellschaft<br />
eingehenden Ersteinlagen gem. § 5.2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft der Anleger während der Vertragslaufzeit (§<br />
5) zu kontrollieren.<br />
2.2 Die Fondsgesellschaft hat dazu das in den Zeichnungsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag, Beitrittserklärung, Treuhandvertrag)<br />
genannte Sonderkonto Nr. 12483457, bei der HypoVereinsbank<br />
Ansbach, BLZ 765 200 71 als Mittelverwendungskontrollkonto<br />
(„Mittelverwendungskontrollkonto“) für die Ersteinlagen der<br />
unmittelbar oder mittelbar über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligten Anleger eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />
darf die Fondsgesellschaft während der<br />
Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />
180<br />
Der Mittelverwendungskontrollvertrag.