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Emissionsprospekt - Collector AG

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Der Gesellschaftsvertrag.<br />

§ 1 Rechtsform, Firma, Gesellschaftszweck, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1.1 Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Ihre Firma<br />

lautet SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG (nachstehend<br />

„Gesellschaft“ genannt).<br />

1.2 Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb,<br />

die Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb und die Verwertung von<br />

Anlagen zur Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />

Energien im In- und Ausland, insbesondere von Photovoltaik-,<br />

Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-, Biomasse- und<br />

Geothermieanlagen, und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />

Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an Gesellschaften,<br />

die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben,<br />

insbesondere als Kommanditist an der SunCollect Vario Fonds<br />

1. Objekt GmbH & Co. KG („Objektgesellschaft“), die die Gesellschaft<br />

mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten kann.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen,<br />

die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden Grundbesitz<br />

zu erwerben oder zu pachten/mieten. Die Gesellschaft kann<br />

insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />

im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />

oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen Unternehmen<br />

Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen.<br />

Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d.<br />

§ 32 KWG und Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sind nicht<br />

Gegenstand der Gesellschaft.<br />

1.3 Sitz der Gesellschaft ist Schwabach.<br />

1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Gesellschafter<br />

2.1 Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) ohne<br />

Einlage ist die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH mit Sitz<br />

in Schwabach.<br />

2.2 „Kommanditisten“ sind / werden<br />

a) <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong>, Rathausgasse 2,<br />

91126 Schwabach („Gründungskommanditist“)<br />

mit einer Pflichteinlage von EUR 1.000,00;<br />

b) RK revisionskontor gmbh Wirtschafsprüfungsgesellschaft,<br />

Tillypark 4, 90431 Nürnberg („Treuhandkommanditist“) mit<br />

einer Pflichteinlage von EUR 500,00 und der Berechtigung, auf<br />

der Grundlage des diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1<br />

beigefügten Treuhandvertrages zum Zwecke der Durchführung<br />

der in § 3.1 vorgesehenen Kapitalerhöhung Kommanditeinlagen<br />

treuhänderisch zu übernehmen;<br />

c) weitere, eventuell noch beitretende und im Handelsregister<br />

einzutragende Kommanditisten („Direktkommanditisten“).<br />

Die Personen, für die der Treuhandkommanditist treuhänderisch<br />

Beteiligungen hält, werden nachfolgend auch als „Treugeberkommanditisten“<br />

bezeichnet. Treugeberkommanditisten und<br />

Direktkommanditisten werden nachfolgend gemeinsam auch<br />

als „Anleger“ bezeichnet. Der Gründungskommanditist und<br />

der Treuhandkommanditist werden nachfolgen gemeinsam als<br />

„Gründungsgesellschafter“, die Komplementärin und die Kommanditisten<br />

werden nachfolgend gemeinsam als „Gesellschafter“<br />

bezeichnet.<br />

§ 3 Kapitalerhöhung, Agio, Haftsumme, Nachschusspflicht<br />

3.1 Die Komplementärin ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB durch die zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

der Durchführung der Kapitalerhöhung an der Gesellschaft<br />

beteiligten Gesellschafter ermächtigt, das Gesellschaftskapital<br />

(= Summe aller Pflichteinlagen ohne Einrechnung eines Agios)<br />

durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der<br />

Pflichteinlagen bereits beigetretener Gesellschafter bis zum<br />

Ablauf des 31.12.2011 oder einem späteren Termin, soweit die<br />

Komplementärin von ihrem Recht nach § 3.6 Gebrauch macht,<br />

voraussichtlich von EUR 1.500,00 um EUR 50.050.000,00 auf bis<br />

zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um EUR 55.000.000,00<br />

auf EUR 55.001.500,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann in<br />

mehreren Teilschritten erfolgen. Die Komplementärin ist berechtigt<br />

und bevollmächtigt, die Zeichnung im Falle der Vollplatzierung<br />

vorzeitig zu schließen. Im Falle des Nichterreichens der Vollplatzierung<br />

innerhalb der regulären oder verlängerten Zeichnungsfrist (§<br />

3.6) ist die Komplementärin ebenfalls berechtigt und bevollmächtigt,<br />

die Gesellschaft zu schließen.<br />

3.2 Jeder der im Zuge dieser Kapitalerhöhung der Gesellschaft<br />

beitretenden Anleger hat zusätzlich zu seiner Pflichteinlage ein<br />

Agio zu leisten. Die Höhe des Agios beträgt 5 % der übernommenen<br />

Pflichteinlage.<br />

Gleiches gilt für Gesellschafter, die ihre Pflichteinlage erhöhen. Der<br />

Gründungskommanditist und der Treuhandkommanditist sind zur<br />

Zahlung eines Agios nicht verpflichtet.<br />

Das Agio wird für Provisionszahlungen an die die Anleger<br />

vermittelnden Personen verwendet. Die Vermittler und der<br />

Vertriebssteuerer erhalten von der Gesellschaft insgesamt eine<br />

Vermittlungsprovision in Höhe von insgesamt 10 % (5 % Agio +<br />

5 % Innenprovision) des vermittelten Kapitals.<br />

3.3 Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, im Rahmen der in<br />

§ 3.1 vorgesehenen Kapitalerhöhung mit Treugebern Treuhandverträge<br />

nach dem diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />

1 beigefügten Muster abzuschließen und Kommanditanteile<br />

im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und im Auftrag der<br />

jeweiligen Treugeber („Treugeberkommanditisten“) zu halten (§ 6).<br />

Die Kosten für den Treuhandkommanditisten trägt die Gesellschaft.<br />

Der als Anlage 1 beigefügte Treuhandvertrag und dessen<br />

Regelungen sind Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die Herabsetzung eines<br />

von ihm treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils in dem<br />

Maße zu verlangen, in dem von seinen Treugebern Treuhandverhältnisse<br />

aufgelöst werden oder solche aus einem anderen Grund<br />

wegfallen. Die Komplementärin wird hiermit zur Abgabe der dazu<br />

erforderlichen Erklärungen seitens der Gesellschaft und seitens<br />

der übrigen Gesellschafter beauftragt und bevollmächtigt. Im Falle<br />

einer Herabsetzung der Einlage des Treuhandkommanditisten<br />

finden die Vorschriften über die Kündigung der Gesellschaft und<br />

über das Ausscheiden eines Gesellschafters entsprechende<br />

Anwendung.<br />

3.4 Die Pflichteinlage eines Direktkommanditisten oder eines Treugeberkommanditisten<br />

muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Personengemeinschaften mit Ausnahme von Personenhandelsgesellschaften<br />

können sich nur als Treugeberkommanditisten<br />

beteiligen. Die Mindestbeteiligung einer Personengemeinschaft<br />

soll pro Mitglied der Personengemeinschaft EUR 10.000,00<br />

betragen. Eine Ausnahme vom Mindestbeteiligungsgebot bildet<br />

die Sonderrechtsnachfolge von Todes wegen.<br />

Mitglieder einer Personengemeinschaft sind bei dem Erwerb einer<br />

Beteiligung verpflichtet, einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten<br />

für die Ausübung ihrer Gesellschafterrechte zu bestellen;<br />

ihre Rechte können nur gemeinschaftlich und einheitlich von dem<br />

Bevollmächtigten wahrgenommen werden.<br />

Der Gesellschaftsvertrag.<br />

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