Emissionsprospekt - Collector AG
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Der Gesellschaftsvertrag.<br />
§ 1 Rechtsform, Firma, Gesellschaftszweck, Sitz, Geschäftsjahr<br />
1.1 Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Ihre Firma<br />
lautet SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG (nachstehend<br />
„Gesellschaft“ genannt).<br />
1.2 Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb,<br />
die Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb und die Verwertung von<br />
Anlagen zur Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren<br />
Energien im In- und Ausland, insbesondere von Photovoltaik-,<br />
Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-, Biomasse- und<br />
Geothermieanlagen, und die Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />
Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an Gesellschaften,<br />
die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben,<br />
insbesondere als Kommanditist an der SunCollect Vario Fonds<br />
1. Objekt GmbH & Co. KG („Objektgesellschaft“), die die Gesellschaft<br />
mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten kann.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />
vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen,<br />
die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />
mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden Grundbesitz<br />
zu erwerben oder zu pachten/mieten. Die Gesellschaft kann<br />
insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften<br />
im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/<br />
oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen Unternehmen<br />
Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen.<br />
Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.S.d.<br />
§ 32 KWG und Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sind nicht<br />
Gegenstand der Gesellschaft.<br />
1.3 Sitz der Gesellschaft ist Schwabach.<br />
1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Gesellschafter<br />
2.1 Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) ohne<br />
Einlage ist die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH mit Sitz<br />
in Schwabach.<br />
2.2 „Kommanditisten“ sind / werden<br />
a) <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong>, Rathausgasse 2,<br />
91126 Schwabach („Gründungskommanditist“)<br />
mit einer Pflichteinlage von EUR 1.000,00;<br />
b) RK revisionskontor gmbh Wirtschafsprüfungsgesellschaft,<br />
Tillypark 4, 90431 Nürnberg („Treuhandkommanditist“) mit<br />
einer Pflichteinlage von EUR 500,00 und der Berechtigung, auf<br />
der Grundlage des diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1<br />
beigefügten Treuhandvertrages zum Zwecke der Durchführung<br />
der in § 3.1 vorgesehenen Kapitalerhöhung Kommanditeinlagen<br />
treuhänderisch zu übernehmen;<br />
c) weitere, eventuell noch beitretende und im Handelsregister<br />
einzutragende Kommanditisten („Direktkommanditisten“).<br />
Die Personen, für die der Treuhandkommanditist treuhänderisch<br />
Beteiligungen hält, werden nachfolgend auch als „Treugeberkommanditisten“<br />
bezeichnet. Treugeberkommanditisten und<br />
Direktkommanditisten werden nachfolgend gemeinsam auch<br />
als „Anleger“ bezeichnet. Der Gründungskommanditist und<br />
der Treuhandkommanditist werden nachfolgen gemeinsam als<br />
„Gründungsgesellschafter“, die Komplementärin und die Kommanditisten<br />
werden nachfolgend gemeinsam als „Gesellschafter“<br />
bezeichnet.<br />
§ 3 Kapitalerhöhung, Agio, Haftsumme, Nachschusspflicht<br />
3.1 Die Komplementärin ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB durch die zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
der Durchführung der Kapitalerhöhung an der Gesellschaft<br />
beteiligten Gesellschafter ermächtigt, das Gesellschaftskapital<br />
(= Summe aller Pflichteinlagen ohne Einrechnung eines Agios)<br />
durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der<br />
Pflichteinlagen bereits beigetretener Gesellschafter bis zum<br />
Ablauf des 31.12.2011 oder einem späteren Termin, soweit die<br />
Komplementärin von ihrem Recht nach § 3.6 Gebrauch macht,<br />
voraussichtlich von EUR 1.500,00 um EUR 50.050.000,00 auf bis<br />
zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um EUR 55.000.000,00<br />
auf EUR 55.001.500,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann in<br />
mehreren Teilschritten erfolgen. Die Komplementärin ist berechtigt<br />
und bevollmächtigt, die Zeichnung im Falle der Vollplatzierung<br />
vorzeitig zu schließen. Im Falle des Nichterreichens der Vollplatzierung<br />
innerhalb der regulären oder verlängerten Zeichnungsfrist (§<br />
3.6) ist die Komplementärin ebenfalls berechtigt und bevollmächtigt,<br />
die Gesellschaft zu schließen.<br />
3.2 Jeder der im Zuge dieser Kapitalerhöhung der Gesellschaft<br />
beitretenden Anleger hat zusätzlich zu seiner Pflichteinlage ein<br />
Agio zu leisten. Die Höhe des Agios beträgt 5 % der übernommenen<br />
Pflichteinlage.<br />
Gleiches gilt für Gesellschafter, die ihre Pflichteinlage erhöhen. Der<br />
Gründungskommanditist und der Treuhandkommanditist sind zur<br />
Zahlung eines Agios nicht verpflichtet.<br />
Das Agio wird für Provisionszahlungen an die die Anleger<br />
vermittelnden Personen verwendet. Die Vermittler und der<br />
Vertriebssteuerer erhalten von der Gesellschaft insgesamt eine<br />
Vermittlungsprovision in Höhe von insgesamt 10 % (5 % Agio +<br />
5 % Innenprovision) des vermittelten Kapitals.<br />
3.3 Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, im Rahmen der in<br />
§ 3.1 vorgesehenen Kapitalerhöhung mit Treugebern Treuhandverträge<br />
nach dem diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />
1 beigefügten Muster abzuschließen und Kommanditanteile<br />
im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und im Auftrag der<br />
jeweiligen Treugeber („Treugeberkommanditisten“) zu halten (§ 6).<br />
Die Kosten für den Treuhandkommanditisten trägt die Gesellschaft.<br />
Der als Anlage 1 beigefügte Treuhandvertrag und dessen<br />
Regelungen sind Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die Herabsetzung eines<br />
von ihm treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils in dem<br />
Maße zu verlangen, in dem von seinen Treugebern Treuhandverhältnisse<br />
aufgelöst werden oder solche aus einem anderen Grund<br />
wegfallen. Die Komplementärin wird hiermit zur Abgabe der dazu<br />
erforderlichen Erklärungen seitens der Gesellschaft und seitens<br />
der übrigen Gesellschafter beauftragt und bevollmächtigt. Im Falle<br />
einer Herabsetzung der Einlage des Treuhandkommanditisten<br />
finden die Vorschriften über die Kündigung der Gesellschaft und<br />
über das Ausscheiden eines Gesellschafters entsprechende<br />
Anwendung.<br />
3.4 Die Pflichteinlage eines Direktkommanditisten oder eines Treugeberkommanditisten<br />
muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Personengemeinschaften mit Ausnahme von Personenhandelsgesellschaften<br />
können sich nur als Treugeberkommanditisten<br />
beteiligen. Die Mindestbeteiligung einer Personengemeinschaft<br />
soll pro Mitglied der Personengemeinschaft EUR 10.000,00<br />
betragen. Eine Ausnahme vom Mindestbeteiligungsgebot bildet<br />
die Sonderrechtsnachfolge von Todes wegen.<br />
Mitglieder einer Personengemeinschaft sind bei dem Erwerb einer<br />
Beteiligung verpflichtet, einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten<br />
für die Ausübung ihrer Gesellschafterrechte zu bestellen;<br />
ihre Rechte können nur gemeinschaftlich und einheitlich von dem<br />
Bevollmächtigten wahrgenommen werden.<br />
Der Gesellschaftsvertrag.<br />
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