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Emissionsprospekt - Collector AG

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Ergebnisprognose jährlich angenommene Liquiditätsreserve<br />

und Tilgungsreserve stehen nicht<br />

jederzeit zur Verfügung. Fallen die vorgesehenen<br />

Einnahmen des Emittenten und damit die prognostizierte<br />

Liquiditätsreserve bzw. Tilgungsreserve<br />

geringer oder Ausgaben höher aus und kommt<br />

es dementsprechend zu einer verschlechterten<br />

Liquiditätslage, besteht die Möglichkeit, dass der<br />

Emittent nicht in der Lage ist, die prognostizierten<br />

Ausschüttungen vorzunehmen. Diese könnten dann<br />

geringer ausfallen oder ganz entfallen.<br />

Die Komplementärin ist zur Vornahme von (Vorab-)<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter (Anleger)<br />

berechtigt. Soweit solche Ausschüttungen nicht<br />

durch Gewinne abgedeckt sind, müssen sie<br />

teilweise aus den Einlagen der Anleger bestritten<br />

werden. Es besteht das Risiko, dass der Emittent<br />

keine genügenden Gewinne erwirtschaftet, um<br />

gewährte (Vorab-)Ausschüttungen auszugleichen.<br />

Scheidet der Anleger aus der Gesellschaft aus<br />

oder wird der Emittent aufgelöst, so besteht eine<br />

Rückzahlungspflicht des Anlegers auf den Differenzbetrag<br />

zwischen (Vorab-)Ausschüttung und<br />

den anrechenbaren Gewinnen des Emittenten.<br />

Die Ansprüche auf eine Rückzahlung können mit<br />

Ansprüchen des Anlegers auf die Abfindungszahlung<br />

oder einen Liquidationserlös verrechnet<br />

werden. Soweit ein solcher Verrechnungsposten<br />

nicht in genügender Höhe vorhanden ist, muss der<br />

Anleger die verbleibende Rückzahlungsverpflichtung<br />

aus seinem sonstigen Vermögen bestreiten.<br />

I. Investitionsrisiken<br />

I. Allgemeine Risiken bei der Investition<br />

in Anlagen Erneuerbarer Energien<br />

1. Technisches Risiko<br />

Die Anlagestrategie des Emittenten sieht Investitionen<br />

in Anlagen Erneuerbarer Energien („EE-<br />

Anlagen“) vor, die mittelbar über die Objekt- bzw.<br />

Tochtergesellschaften erfolgen. Hinsichtlich der zum<br />

Einsatz kommenden Technologien kann bisher nicht<br />

auf langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrungswerte<br />

zurückgegriffen werden. Eine Vielzahl<br />

von Umweltfaktoren und deren Auswirkungen auf die<br />

zu errichtenden EE-Anlage sowie die langfristigen<br />

Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt sind nur<br />

teilweise bekannt und können im ungünstigsten Fall<br />

negative Auswirkungen auf den prognostizierten<br />

Renditeverlauf einer EE-Anlage und damit zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der geleisteten Einlagen führen.<br />

2. Projektierungs- und Genehmigungsrisiko<br />

Obwohl EE-Anlagen überwiegend als vorgefertigte<br />

Serienprodukte in Einzelteilen zu dem jeweiligen<br />

Standort transportiert und dort montiert werden,<br />

handelt es sich bei der Errichtung der EE-Anlagen<br />

um technische Großprojekte (insbesondere bei<br />

Windenergieanlagen). Die Realisierung derartiger<br />

Projekte erfolgt zumeist durch mehrere Unternehmen,<br />

die jeweils mit speziellen Teilabschnitten<br />

betraut sind. Diese Teilleistungen sind typischerweise<br />

sowohl zeitlich auch als technisch eng<br />

miteinander verzahnt und damit voneinander<br />

abhängig. Daher besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko<br />

und Konfliktpotential (beispielsweise können<br />

bereits Lieferverzögerungen einzelner Elemente<br />

eine Kettenreaktion zur Gesamtverzögerung und<br />

Kostensteigerung auslösen, insbesondere, wenn<br />

sich der Inbetriebnahmezeitpunkt der gesamten<br />

EE-Anlage verzögert). Zudem besteht das Risiko,<br />

das einzelne Anlagekomponenten vorübergehend<br />

oder auf Dauer nicht am Markt verfügbar sind. Der<br />

Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

Für die Errichtung von EE-Anlagen bedarf es in<br />

der Regel sowohl in Deutschland als auch in den<br />

Ländern des Euro-Währungsraumes behördlicher<br />

Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung). Hierbei<br />

sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen<br />

miteinander in Ausgleich zu bringen, insbesondere<br />

Umwelt- oder Nachbarinteressen.<br />

In diesem Zusammenhang besteht das Risiko,<br />

dass erforderliche Genehmigungen nur verspätet,<br />

nur zum Teil oder gar nicht erteilt werden. Darüber<br />

hinaus besteht das Risiko, dass erteilte Genehmigungen<br />

später widerrufen oder zurückgenommen<br />

werden können. Dies kann zur Belastung des<br />

Emittenten mit Bußgeldern, zur Baueinstellung und<br />

sogar zum Bauabriss mit dadurch einhergehenden<br />

Kostenerhöhungen und damit zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />

zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

geleisteten Einlagen führen.<br />

3. Gesamtbetrachtungsrisiko von Anlagen<br />

Für die Höhe des Vergütungsanspruches nach<br />

dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien<br />

(EEG), der sog. Einspeisevergütung, kommt<br />

es entscheidend auf die rechtliche Einordnung<br />

mehrerer Anlagen als Einzelanlagen oder als eine<br />

Gesamtanlage an. Zur Verhinderung des sog.<br />

„Anlagensplitting“ ist mit der EEG-Novelle von 2009<br />

Die Risiken.<br />

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