Emissionsprospekt - Collector AG
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Ergebnisprognose jährlich angenommene Liquiditätsreserve<br />
und Tilgungsreserve stehen nicht<br />
jederzeit zur Verfügung. Fallen die vorgesehenen<br />
Einnahmen des Emittenten und damit die prognostizierte<br />
Liquiditätsreserve bzw. Tilgungsreserve<br />
geringer oder Ausgaben höher aus und kommt<br />
es dementsprechend zu einer verschlechterten<br />
Liquiditätslage, besteht die Möglichkeit, dass der<br />
Emittent nicht in der Lage ist, die prognostizierten<br />
Ausschüttungen vorzunehmen. Diese könnten dann<br />
geringer ausfallen oder ganz entfallen.<br />
Die Komplementärin ist zur Vornahme von (Vorab-)<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter (Anleger)<br />
berechtigt. Soweit solche Ausschüttungen nicht<br />
durch Gewinne abgedeckt sind, müssen sie<br />
teilweise aus den Einlagen der Anleger bestritten<br />
werden. Es besteht das Risiko, dass der Emittent<br />
keine genügenden Gewinne erwirtschaftet, um<br />
gewährte (Vorab-)Ausschüttungen auszugleichen.<br />
Scheidet der Anleger aus der Gesellschaft aus<br />
oder wird der Emittent aufgelöst, so besteht eine<br />
Rückzahlungspflicht des Anlegers auf den Differenzbetrag<br />
zwischen (Vorab-)Ausschüttung und<br />
den anrechenbaren Gewinnen des Emittenten.<br />
Die Ansprüche auf eine Rückzahlung können mit<br />
Ansprüchen des Anlegers auf die Abfindungszahlung<br />
oder einen Liquidationserlös verrechnet<br />
werden. Soweit ein solcher Verrechnungsposten<br />
nicht in genügender Höhe vorhanden ist, muss der<br />
Anleger die verbleibende Rückzahlungsverpflichtung<br />
aus seinem sonstigen Vermögen bestreiten.<br />
I. Investitionsrisiken<br />
I. Allgemeine Risiken bei der Investition<br />
in Anlagen Erneuerbarer Energien<br />
1. Technisches Risiko<br />
Die Anlagestrategie des Emittenten sieht Investitionen<br />
in Anlagen Erneuerbarer Energien („EE-<br />
Anlagen“) vor, die mittelbar über die Objekt- bzw.<br />
Tochtergesellschaften erfolgen. Hinsichtlich der zum<br />
Einsatz kommenden Technologien kann bisher nicht<br />
auf langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrungswerte<br />
zurückgegriffen werden. Eine Vielzahl<br />
von Umweltfaktoren und deren Auswirkungen auf die<br />
zu errichtenden EE-Anlage sowie die langfristigen<br />
Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt sind nur<br />
teilweise bekannt und können im ungünstigsten Fall<br />
negative Auswirkungen auf den prognostizierten<br />
Renditeverlauf einer EE-Anlage und damit zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen oder<br />
sogar zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der geleisteten Einlagen führen.<br />
2. Projektierungs- und Genehmigungsrisiko<br />
Obwohl EE-Anlagen überwiegend als vorgefertigte<br />
Serienprodukte in Einzelteilen zu dem jeweiligen<br />
Standort transportiert und dort montiert werden,<br />
handelt es sich bei der Errichtung der EE-Anlagen<br />
um technische Großprojekte (insbesondere bei<br />
Windenergieanlagen). Die Realisierung derartiger<br />
Projekte erfolgt zumeist durch mehrere Unternehmen,<br />
die jeweils mit speziellen Teilabschnitten<br />
betraut sind. Diese Teilleistungen sind typischerweise<br />
sowohl zeitlich auch als technisch eng<br />
miteinander verzahnt und damit voneinander<br />
abhängig. Daher besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko<br />
und Konfliktpotential (beispielsweise können<br />
bereits Lieferverzögerungen einzelner Elemente<br />
eine Kettenreaktion zur Gesamtverzögerung und<br />
Kostensteigerung auslösen, insbesondere, wenn<br />
sich der Inbetriebnahmezeitpunkt der gesamten<br />
EE-Anlage verzögert). Zudem besteht das Risiko,<br />
das einzelne Anlagekomponenten vorübergehend<br />
oder auf Dauer nicht am Markt verfügbar sind. Der<br />
Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
Für die Errichtung von EE-Anlagen bedarf es in<br />
der Regel sowohl in Deutschland als auch in den<br />
Ländern des Euro-Währungsraumes behördlicher<br />
Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung). Hierbei<br />
sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen<br />
miteinander in Ausgleich zu bringen, insbesondere<br />
Umwelt- oder Nachbarinteressen.<br />
In diesem Zusammenhang besteht das Risiko,<br />
dass erforderliche Genehmigungen nur verspätet,<br />
nur zum Teil oder gar nicht erteilt werden. Darüber<br />
hinaus besteht das Risiko, dass erteilte Genehmigungen<br />
später widerrufen oder zurückgenommen<br />
werden können. Dies kann zur Belastung des<br />
Emittenten mit Bußgeldern, zur Baueinstellung und<br />
sogar zum Bauabriss mit dadurch einhergehenden<br />
Kostenerhöhungen und damit zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
geleisteten Einlagen führen.<br />
3. Gesamtbetrachtungsrisiko von Anlagen<br />
Für die Höhe des Vergütungsanspruches nach<br />
dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien<br />
(EEG), der sog. Einspeisevergütung, kommt<br />
es entscheidend auf die rechtliche Einordnung<br />
mehrerer Anlagen als Einzelanlagen oder als eine<br />
Gesamtanlage an. Zur Verhinderung des sog.<br />
„Anlagensplitting“ ist mit der EEG-Novelle von 2009<br />
Die Risiken.<br />
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