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Emissionsprospekt - Collector AG

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III. Spezifisches Risiko der Sicherung von<br />

Nutzungsrechten<br />

Einige Kabel, Leitungen und die Trafostation der<br />

Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ führen zum<br />

Teil über Grundstücke, deren Nutzung noch dinglich<br />

zu sichern ist. Die Grundstückseigentümer dieser<br />

Flächen haben sich bereit erklärt, entsprechende<br />

Grunddienstbarkeiten zugunsten der Objektgesellschaft<br />

im Grundbuch eintragen zu lassen, deren<br />

Vollzug im Grundbuch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

aber noch aussteht.<br />

Bis zur Eintragung im Grundbuch kann die<br />

Objektgesellschaft an den Kabeln, Leitungen<br />

und der Trafostation kein Eigentum erwerben.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Nutzungs- und<br />

Leitungsrechte nicht dinglich gesichert werden und<br />

keine Eintragung erfolgt. Dies könnte dazu führen,<br />

dass die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“<br />

nicht wie beabsichtigt betrieben werden kann und<br />

zusätzliche Kosten entstehen. Dies könnte zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

IV. Spezifisches Risiko von Ammoniakund<br />

Staubbelastung<br />

Die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ ist auf<br />

Gebäuden installiert, die milchwirtschaftlich genutzt<br />

werden und als Stallungen für Milchvieh dienen.<br />

Photovoltaikanlagen, die auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden installiert sind, können<br />

einer hohen Ammoniak- und Staubbelastung<br />

ausgesetzt sein. Diese Ammoniakbelastung kann<br />

dazu führen, dass sich durch hohe Feuchtigkeit<br />

Kondensat bildet. Dieser Umstand und die höhere<br />

Staubbelastung können den Alterungsprozess der<br />

Photovoltaik-Module beschleunigen. Dies kann<br />

zu höheren Reparaturkosten und zu geringerer<br />

Leistung der Photovoltaikanlage als prognostiziert<br />

führen. Müssen Photovoltaik-Module ersetzt<br />

werden, belasten diese Kosten mittelbar den<br />

Emittenten. Für die Zeit der Reparatur oder des<br />

Ersatzes von Photovoltaik-Modulen kommt es zu<br />

Ertragsausfällen. Diese Umstände können zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlage führen.<br />

V. Spezifische Vertragsrisiken<br />

1. Spezifisches Risiko des Gestattungsvertrages<br />

Der Gestattungsvertrag sieht vor, dass die Vertragspartner,<br />

den Gestattungsvertrag jederzeit bei<br />

Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger<br />

Wirkung kündigen können, insbesondere (a) wenn<br />

beide Vertragspartner nach wiederholter Aufforderung<br />

ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, (b)<br />

wenn angezeigte Mängel beider Vertragspartner<br />

nicht fristgemäß beseitigt werden, (c) wenn sich<br />

herausstellt, dass einer der beiden Vertragspartner<br />

eine bereits gepfändete Ware zum Vertragsgegenstand<br />

gemacht hat, (d) wenn einer der Vertragspartner<br />

insolvent wird. Eine vorzeitige Kündigung<br />

des Gestattungsvertrages aus wichtigem Grund<br />

könnte eine kürzere als die prognostizierte Laufzeit<br />

der Photovoltaikanlage zur Folge haben, was zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen könnte.<br />

Der Gestattungsvertrag sieht die Eintragung einer<br />

beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten<br />

der Objektgesellschaft vor. Diese beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit dient der dinglichen<br />

Sicherung der Nutzungsrechte der Objektgesellschaft<br />

zum Betrieb der Photovoltaikanlage. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Bestellung<br />

der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit<br />

durch den Grundstückseigentümer notariell erklärt<br />

worden, eine Eintragung im Grundbuch ist noch<br />

nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass die Nutzungsrechte<br />

nicht dinglich gesichert werden und<br />

keine Eintragung erfolgt. Dies könnte dazu führen,<br />

dass die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“<br />

nicht wie beabsichtigt betrieben werden kann und<br />

zusätzliche Kosten entstehen. Dies könnte zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

2. Spezifisches Risiko des Kaufvertrages<br />

Der Verkauf der Photovoltaikanlage „Landgut<br />

Heideck“, die Einigung über den Eigentumsübergang<br />

und die Abtretung aller zugehörigen Rechte<br />

stehen unter der aufschiebenden Bedingung der<br />

vollständigen Kaufpreiszahlung Der Kaufpreis der<br />

Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ entspricht<br />

nicht dem in den Investitionsrichtlinien des Gesellschaftsvertrages<br />

festgelegten Ankaufsfaktor von<br />

10,16858, sondern übersteigt diesen; er liegt beim<br />

Die Risiken.<br />

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