Emissionsprospekt - Collector AG
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III. Spezifisches Risiko der Sicherung von<br />
Nutzungsrechten<br />
Einige Kabel, Leitungen und die Trafostation der<br />
Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ führen zum<br />
Teil über Grundstücke, deren Nutzung noch dinglich<br />
zu sichern ist. Die Grundstückseigentümer dieser<br />
Flächen haben sich bereit erklärt, entsprechende<br />
Grunddienstbarkeiten zugunsten der Objektgesellschaft<br />
im Grundbuch eintragen zu lassen, deren<br />
Vollzug im Grundbuch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
aber noch aussteht.<br />
Bis zur Eintragung im Grundbuch kann die<br />
Objektgesellschaft an den Kabeln, Leitungen<br />
und der Trafostation kein Eigentum erwerben.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Nutzungs- und<br />
Leitungsrechte nicht dinglich gesichert werden und<br />
keine Eintragung erfolgt. Dies könnte dazu führen,<br />
dass die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“<br />
nicht wie beabsichtigt betrieben werden kann und<br />
zusätzliche Kosten entstehen. Dies könnte zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
IV. Spezifisches Risiko von Ammoniakund<br />
Staubbelastung<br />
Die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ ist auf<br />
Gebäuden installiert, die milchwirtschaftlich genutzt<br />
werden und als Stallungen für Milchvieh dienen.<br />
Photovoltaikanlagen, die auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Gebäuden installiert sind, können<br />
einer hohen Ammoniak- und Staubbelastung<br />
ausgesetzt sein. Diese Ammoniakbelastung kann<br />
dazu führen, dass sich durch hohe Feuchtigkeit<br />
Kondensat bildet. Dieser Umstand und die höhere<br />
Staubbelastung können den Alterungsprozess der<br />
Photovoltaik-Module beschleunigen. Dies kann<br />
zu höheren Reparaturkosten und zu geringerer<br />
Leistung der Photovoltaikanlage als prognostiziert<br />
führen. Müssen Photovoltaik-Module ersetzt<br />
werden, belasten diese Kosten mittelbar den<br />
Emittenten. Für die Zeit der Reparatur oder des<br />
Ersatzes von Photovoltaik-Modulen kommt es zu<br />
Ertragsausfällen. Diese Umstände können zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlage führen.<br />
V. Spezifische Vertragsrisiken<br />
1. Spezifisches Risiko des Gestattungsvertrages<br />
Der Gestattungsvertrag sieht vor, dass die Vertragspartner,<br />
den Gestattungsvertrag jederzeit bei<br />
Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger<br />
Wirkung kündigen können, insbesondere (a) wenn<br />
beide Vertragspartner nach wiederholter Aufforderung<br />
ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, (b)<br />
wenn angezeigte Mängel beider Vertragspartner<br />
nicht fristgemäß beseitigt werden, (c) wenn sich<br />
herausstellt, dass einer der beiden Vertragspartner<br />
eine bereits gepfändete Ware zum Vertragsgegenstand<br />
gemacht hat, (d) wenn einer der Vertragspartner<br />
insolvent wird. Eine vorzeitige Kündigung<br />
des Gestattungsvertrages aus wichtigem Grund<br />
könnte eine kürzere als die prognostizierte Laufzeit<br />
der Photovoltaikanlage zur Folge haben, was zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen könnte.<br />
Der Gestattungsvertrag sieht die Eintragung einer<br />
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten<br />
der Objektgesellschaft vor. Diese beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit dient der dinglichen<br />
Sicherung der Nutzungsrechte der Objektgesellschaft<br />
zum Betrieb der Photovoltaikanlage. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Bestellung<br />
der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit<br />
durch den Grundstückseigentümer notariell erklärt<br />
worden, eine Eintragung im Grundbuch ist noch<br />
nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass die Nutzungsrechte<br />
nicht dinglich gesichert werden und<br />
keine Eintragung erfolgt. Dies könnte dazu führen,<br />
dass die Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“<br />
nicht wie beabsichtigt betrieben werden kann und<br />
zusätzliche Kosten entstehen. Dies könnte zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
2. Spezifisches Risiko des Kaufvertrages<br />
Der Verkauf der Photovoltaikanlage „Landgut<br />
Heideck“, die Einigung über den Eigentumsübergang<br />
und die Abtretung aller zugehörigen Rechte<br />
stehen unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
vollständigen Kaufpreiszahlung Der Kaufpreis der<br />
Photovoltaikanlage „Landgut Heideck“ entspricht<br />
nicht dem in den Investitionsrichtlinien des Gesellschaftsvertrages<br />
festgelegten Ankaufsfaktor von<br />
10,16858, sondern übersteigt diesen; er liegt beim<br />
Die Risiken.<br />
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