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Emissionsprospekt - Collector AG

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III. Vertrag über Vertriebssteuerung<br />

und Marketing<br />

Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> mit der Vertriebssteuerung<br />

der Fondsbeteiligungen beauftragt. Die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> hat dabei insbesondere folgende<br />

Aufgaben zu erfüllen:<br />

<br />

Betreuung und Kontrolle der Vertriebspartner<br />

und deren Mitarbeiter, einschließlich Zurverfügungstellung<br />

von Vertriebsmaterial und<br />

Beantwortung von Anfragen.<br />

<br />

Vorbereitung und Durchführung von Schulungen<br />

der Vertriebspartner, soweit erforderlich.<br />

<br />

Abwicklung von Provisionszahlungen an die<br />

Vertriebspartner.<br />

Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> außerdem mit<br />

der Erstellung des Vertriebsmaterials beauftragt.<br />

Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> hat dabei insbesondere folgende<br />

Aufgaben zu erfüllen:<br />

<br />

Erstellung sämtlichen erforderlichen Vertriebsmaterials,<br />

insbesondere eines Verkaufsprospekts.<br />

<br />

Erstellung von Werbe- und Schulungsmaterial<br />

für den Fondsvertrieb.<br />

<br />

Koordination der an der Erstellung des Vertriebsmaterials<br />

Beteiligten.<br />

<br />

Beauftragung einer Werbeagentur und weiterer<br />

Dienstleister auf eigene Kosten.<br />

<br />

Beauftragung einer Druckerei auf eigene<br />

Kosten.<br />

Für die Erfüllung der vorbeschriebenen Aufgaben<br />

erhält die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> eine Vergütung i.H.v. 1 %<br />

des gezeichneten Eigenkapitals des Emittenten<br />

(ohne Altgesellschafter und ohne Agio); bei einem<br />

angestrebten Eigenkapital von EUR 50.000.000,00<br />

(ohne Altgesellschafter und ohne Agio) beträgt die<br />

Vergütung somit EUR 500.000,00 zzgl. jeweiliger<br />

gesetzlicher USt. (derzeit 19%). Die Vergütung<br />

ist im Investitions- und Finanzierungsplan des<br />

Emittenten enthalten und ist jeweils mit Eingang<br />

der Ersteinlage eines Anlegers fällig. Wird die nach<br />

dem Gesellschafsvertrag für die vermittelten Zeichnungssummen<br />

vorgesehene Vermittlungsprovision<br />

i.H.v. insgesamt 10 % (5 % Agio plus 5 % Innenprovision)<br />

der Zeichnungssumme des jeweiligen<br />

Anlegers nicht vollständig von dem jeweiligen<br />

Vertriebspartner ausgeschöpft, erhält die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> die sich hieraus ergebende Differenz als weitere<br />

Vergütung zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe (derzeit<br />

19 %). Dieser Teil der Vergütung wird fällig, wenn<br />

die jeweilige Provision des Vertriebspartners fällig<br />

wird.<br />

Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

IV. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Der Emittent hat die BPS Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH als Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestellt. Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist es, die zweckgerichtete Verwendung<br />

der auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehenden Ersteinlagen der Anleger während der<br />

Vertragslaufzeit zu kontrollieren.<br />

Der Emittent hat dazu das in den Zeichnungsunterlagen<br />

genannte Sonderkonto als Mittelverwendungskontrollkonto<br />

für die Ersteinlagen der<br />

unmittelbar oder mittelbar über einen Treuhänder<br />

an dem Emittenten beteiligten Anleger eingerichtet.<br />

Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto darf<br />

der Emittent während der Vertragslaufzeit nur<br />

gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

Der Emittent ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass sämtliche Ersteinlagen unmittelbar oder<br />

mittelbar über einen Treuhänder an dem Emittenten<br />

beteiligten Anleger auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

geleistet werden und sämtliche<br />

Zahlungen, die nach dem Investitions- und Finanzierungsplan<br />

des Emittenten von dem Emittenten<br />

Das rechtliche Konzept.<br />

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