Emissionsprospekt - Collector AG
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Der Emittent.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet,<br />
Zahlungsrückstände der Anleger aus eigenen<br />
Mitteln abzudecken. Unberührt hiervon bleibt<br />
die Haftung des Treuhandkommanditisten in der<br />
jeweiligen Höhe der Haftsumme gegenüber den<br />
Gläubigern der Gesellschaft.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist hält die Kommanditbeteiligung<br />
im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />
und im Auftrag der Treugeberkommanditisten. Die<br />
einzelnen Anteile der Treugeberkommanditisten<br />
werden von dem Treuhandkommanditisten nach<br />
außen, also im Verhältnis der Gesellschaft zu<br />
Dritten, als einheitliche Kommanditbeteiligung<br />
gehalten. Im Handelsregister wird nur der Treuhandkommanditist,<br />
nicht der einzelne Treugeberkommanditist<br />
eingetragen.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist ist, soweit möglich,<br />
von allen gesetzlichen und vertraglichen Wettbewerbsverboten<br />
befreit.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das<br />
ihm zustehende Stimmrecht uneinheitlich auszuüben.<br />
Treugeberkommanditisten werden von dem<br />
Treuhandkommanditisten im Treuhandvertrag zur<br />
Stimmrechtsausübung bevollmächtigt; die Bevollmächtigung<br />
ist auf die Anzahl der Stimmrechte<br />
beschränkt, die auf den für den jeweiligen Treugeberkommanditisten<br />
treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsanteil entfallen.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist kann, soweit er im<br />
Beirat nicht vertreten ist, Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />
entsenden, die zwar ein Mitsprache-, aber<br />
kein Stimmrecht haben.<br />
<br />
Kontrollrechte, die einem Kommanditisten<br />
nach dem Gesetz oder diesem Vertrag zustehen,<br />
können unabhängig voneinander von dem Treuhandkommanditisten<br />
oder von den jeweiligen<br />
Treugeberkommanditisten wahrgenommen werden.<br />
Der Treuhandkommanditist hat das Recht, sich von<br />
den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich<br />
zu unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere<br />
der Gesellschaft einzusehen.<br />
<br />
Der Emittent stellt den Treuhandkommanditisten<br />
sowie dessen jeweilige Angestellten, Geschäftsführer<br />
und Beauftragten (zusammen „die Freistellungsberechtigten“)<br />
vollumfänglich von jeder Haftung frei, die<br />
den Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit für<br />
die Gesellschaft erwachsen. Die Freistellung umfasst<br />
auch die Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.<br />
Die Freistellung hat auf erstes Anfordern<br />
zu erfolgen. Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen,<br />
wenn der betroffene Freistellungsberechtigte<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />
hat. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob<br />
ein Freistellungsberechtigter vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig gehandelt hat, hat der Freistellungsberechtigte<br />
Anspruch auf Freistellung bis zur rechtskräftigen<br />
Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit; wird<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt, hat der<br />
betroffene Freistellungsberechtigte die empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren.<br />
<br />
Der Treuhandkommanditist ist grundsätzlich nur<br />
mit ausdrücklicher Zustimmung des Treugeberkommanditisten<br />
berechtigt, dessen treuhänderische<br />
Beteiligung Dritten gegenüber offen zu legen. Er<br />
hat die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes und im Interesse<br />
des Treugeberkommanditisten auszuüben.<br />
<br />
Gemäß dem Geldwäschegesetz ist der<br />
Treuhandkommanditist zur Identifizierung der Treugeberkommanditisten<br />
verpflichtet. Der Treuhandkommanditist<br />
kann die Pflicht zur Identifizierung<br />
auf den Vertriebspartner übertragen. Dieser führt<br />
dann die Identifizierung der Treugeberkommanditisten<br />
im Zusammenhang mit der Vermittlung<br />
von Beteiligungen namens und im Auftrag des<br />
Treuhänders gemäß dem Geldwäschegesetz durch.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das<br />
Treuhandverhältnis kontinuierlich zu überwachen<br />
und die erhobenen Daten und Informationen in<br />
angemessenem zeitlichen Abstand zu aktualisieren.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die aufgezeichneten<br />
erhobenen Daten einschließlich der<br />
im Rahmen der Datenprüfung angefertigten Kopien<br />
während der gesamten Dauer des Treuhandverhältnisses<br />
aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist<br />
erstreckt sich fünf weitere Jahre über das Ende des<br />
Kalenderjahres hinaus, in dem das Treuhandverhältnis<br />
endet.<br />
Einzelheiten zu weiteren Rechten und Pflichten<br />
des Treuhänders finden Sie ab Seite 137, unter<br />
IX. Muster-Treuhandvertrag“.<br />
Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen,<br />
die Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten<br />
begründen können.<br />
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Der Emittent.