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Emissionsprospekt - Collector AG

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oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

3. Umweltbelastung-/Vergiftungsrisiko<br />

Neben den herkömmlichen waferbasierten Siliziumzellen<br />

werden für die Photovoltaikanlagen zum Teil<br />

auch Dünnschichtmodule verwendet, die Cadmium-<br />

Tellurid und Cadmium-Sulfid enthalten. Es besteht<br />

das Risiko, dass sich das Schwermetall Cadmium aus<br />

seiner jeweiligen chemischen Verbindung löst und<br />

aus den Modulen austritt. Von dieser giftigen Substanz<br />

gehen Gefahren für die Umwelt, Gefahren für<br />

Leib und Leben von Personen sowie sonstige Gefahren<br />

aus. Realisiert sich dieses Risiko, kann dies trotz<br />

möglicher Ansprüche der Geschädigten gegen den<br />

Hersteller zur mittelbar über die Objektgesellschaften<br />

erfolgenden Haftung des Emittenten und/oder zu<br />

weiteren unerwartet hohen mittelbaren Kostenbelastungen<br />

des Emittenten führen. Dadurch kann es zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der geleisteten Einlagen kommen.<br />

4. Sanierung/Abriss von Dachflächen/Brand/<br />

Umzug der Photovoltaikanlage<br />

Es besteht das Risiko, dass die die Photovoltaikanlagen<br />

tragenden Dächer bei der Montage beschädigt<br />

werden oder aus sonstigen Gründen repariert/<br />

saniert bzw. die Gebäude abgerissen werden<br />

müssen und die Photovoltaikanlagen in diesem<br />

Rahmen oder aus sonstigen Gründen um- oder<br />

abgebaut bzw. an einen anderen Standort verbracht<br />

werden müssen. Unter zu pachtenden Dachflächen<br />

können sich neben Schrägdächern auch Flachdächer<br />

befinden, bei denen regelmäßig ein erhöhtes<br />

Risiko einer Reparatur-/Sanierungsbedürftigkeit<br />

besteht. Es besteht das Risiko, dass im Fall eines<br />

Brands der Photovoltaikanlage das Feuer auf<br />

tragende und nichttragende Dächer und Gebäude<br />

übergreift und diese teilweise oder völlig zerstört.<br />

Ist die Photovoltaikanlage nicht abschaltbar, besteht<br />

zudem im Fall von Löscharbeiten eine Gefahr für<br />

Leben, Körper und Gesundheit von Hauseigentümern,<br />

Bewohnern, Einsatzkräften der Feuerwehr<br />

oder anderen Personen, die sich in Anlagennähe<br />

befinden oder dort eine Brandbekämpfung durchführen.<br />

Denn die Photovoltaikanlagen produzieren<br />

selbst unter geringem Lichteinfall fortwährend<br />

elektrische Spannung. Realisiert sich dieses Risiko,<br />

kann dies zu einer erheblichen mittelbar über die<br />

Objektgesellschaften erfolgenden Kostenbelastung<br />

des Emittenten sowie zu Einspeiseausfällen oder<br />

zu einer verringerten Vergütung und damit zu<br />

einem mittelbar über die Objektgesellschaften<br />

verminderten Ertrag des Emittenten führen, was die<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar einen teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der geleisteten Einlagen zur Folge haben kann.<br />

5. Rückbau und Recycling der<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Nach Beendigung der Gestattungs-/Pachtverträge<br />

sind die Photovoltaikanlagen grundsätzlich mittelbar<br />

über die Objektgesellschaften auf Kosten des<br />

Emittenten zurückzubauen. Die mittelbar über die<br />

Objektgesellschaften erfolgende wirtschaftliche<br />

Kalkulation des Emittenten geht grundsätzlich von<br />

einer Verlängerung der Gestattungs-/Pachtverträge<br />

über die Grundlaufzeit von 20 Jahren hinaus aus.<br />

Des Weiteren wird von einem Restwert der Photovoltaikanlagen<br />

zu diesem Zeitpunkt ausgegangen,<br />

der die Abbaukosten übersteigt. Eine Rücklage für<br />

die Rückbaukosten ist daher nicht gebildet worden.<br />

Sollte diese Annahme unzutreffend sein, und die<br />

Anlagen nicht zumindest kostenneutral an den<br />

Grundstücks-/Dacheigentümer oder Dritte übergeben<br />

werden können, hat der Emittent mittelbar über<br />

die Objektgesellschaften die Kosten zu tragen, was<br />

zu einer Verringerung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen kann.<br />

Diese Kosten können sich dadurch erhöhen, dass<br />

nach dem Rückbau der Photovoltaikanlagen neben<br />

den herkömmlichen waferbasierten Siliziumzellen<br />

auch Dünnschichtmodule entsorgt/recycelt werden<br />

müssen. Die verwendeten Dünnschichtmodule<br />

enthalten das giftige Schwermetall Cadmium in<br />

den chemischen Verbindungen Cadmium-Tellurid<br />

und Cadmium-Sulfid. Dessen Recycling innerhalb<br />

geschlossener Stoffkreisläufe muss speziellen<br />

Anforderungen genügen und verursacht dementsprechende<br />

Mehrkosten. Bezüglich dieser<br />

Dünnschichtmodule können zwar Verpflichtungen<br />

des Herstellers zur kostenfreien Rücknahme und<br />

zum Recycling der Module bestehen. Der Hersteller<br />

kann aber nach eigenem Ermessen und ohne<br />

Zustimmung des Inhabers bzw. Rechtsnachfolgers<br />

die Bestimmungen und Bedingungen dieses<br />

Programms unter der Voraussetzung abändern,<br />

dass der Zweck dieses Programms erhalten<br />

bleibt, die Änderungen der Verpflichtungen des<br />

Herstellers für den Inhaber bzw. Rechtsnachfolger<br />

unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar<br />

sind und die Verpflichtungen des Inhabers bzw.<br />

Die Risiken.<br />

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