Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
3. Umweltbelastung-/Vergiftungsrisiko<br />
Neben den herkömmlichen waferbasierten Siliziumzellen<br />
werden für die Photovoltaikanlagen zum Teil<br />
auch Dünnschichtmodule verwendet, die Cadmium-<br />
Tellurid und Cadmium-Sulfid enthalten. Es besteht<br />
das Risiko, dass sich das Schwermetall Cadmium aus<br />
seiner jeweiligen chemischen Verbindung löst und<br />
aus den Modulen austritt. Von dieser giftigen Substanz<br />
gehen Gefahren für die Umwelt, Gefahren für<br />
Leib und Leben von Personen sowie sonstige Gefahren<br />
aus. Realisiert sich dieses Risiko, kann dies trotz<br />
möglicher Ansprüche der Geschädigten gegen den<br />
Hersteller zur mittelbar über die Objektgesellschaften<br />
erfolgenden Haftung des Emittenten und/oder zu<br />
weiteren unerwartet hohen mittelbaren Kostenbelastungen<br />
des Emittenten führen. Dadurch kann es zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der geleisteten Einlagen kommen.<br />
4. Sanierung/Abriss von Dachflächen/Brand/<br />
Umzug der Photovoltaikanlage<br />
Es besteht das Risiko, dass die die Photovoltaikanlagen<br />
tragenden Dächer bei der Montage beschädigt<br />
werden oder aus sonstigen Gründen repariert/<br />
saniert bzw. die Gebäude abgerissen werden<br />
müssen und die Photovoltaikanlagen in diesem<br />
Rahmen oder aus sonstigen Gründen um- oder<br />
abgebaut bzw. an einen anderen Standort verbracht<br />
werden müssen. Unter zu pachtenden Dachflächen<br />
können sich neben Schrägdächern auch Flachdächer<br />
befinden, bei denen regelmäßig ein erhöhtes<br />
Risiko einer Reparatur-/Sanierungsbedürftigkeit<br />
besteht. Es besteht das Risiko, dass im Fall eines<br />
Brands der Photovoltaikanlage das Feuer auf<br />
tragende und nichttragende Dächer und Gebäude<br />
übergreift und diese teilweise oder völlig zerstört.<br />
Ist die Photovoltaikanlage nicht abschaltbar, besteht<br />
zudem im Fall von Löscharbeiten eine Gefahr für<br />
Leben, Körper und Gesundheit von Hauseigentümern,<br />
Bewohnern, Einsatzkräften der Feuerwehr<br />
oder anderen Personen, die sich in Anlagennähe<br />
befinden oder dort eine Brandbekämpfung durchführen.<br />
Denn die Photovoltaikanlagen produzieren<br />
selbst unter geringem Lichteinfall fortwährend<br />
elektrische Spannung. Realisiert sich dieses Risiko,<br />
kann dies zu einer erheblichen mittelbar über die<br />
Objektgesellschaften erfolgenden Kostenbelastung<br />
des Emittenten sowie zu Einspeiseausfällen oder<br />
zu einer verringerten Vergütung und damit zu<br />
einem mittelbar über die Objektgesellschaften<br />
verminderten Ertrag des Emittenten führen, was die<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen oder<br />
sogar einen teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der geleisteten Einlagen zur Folge haben kann.<br />
5. Rückbau und Recycling der<br />
Photovoltaikanlagen<br />
Nach Beendigung der Gestattungs-/Pachtverträge<br />
sind die Photovoltaikanlagen grundsätzlich mittelbar<br />
über die Objektgesellschaften auf Kosten des<br />
Emittenten zurückzubauen. Die mittelbar über die<br />
Objektgesellschaften erfolgende wirtschaftliche<br />
Kalkulation des Emittenten geht grundsätzlich von<br />
einer Verlängerung der Gestattungs-/Pachtverträge<br />
über die Grundlaufzeit von 20 Jahren hinaus aus.<br />
Des Weiteren wird von einem Restwert der Photovoltaikanlagen<br />
zu diesem Zeitpunkt ausgegangen,<br />
der die Abbaukosten übersteigt. Eine Rücklage für<br />
die Rückbaukosten ist daher nicht gebildet worden.<br />
Sollte diese Annahme unzutreffend sein, und die<br />
Anlagen nicht zumindest kostenneutral an den<br />
Grundstücks-/Dacheigentümer oder Dritte übergeben<br />
werden können, hat der Emittent mittelbar über<br />
die Objektgesellschaften die Kosten zu tragen, was<br />
zu einer Verringerung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen kann.<br />
Diese Kosten können sich dadurch erhöhen, dass<br />
nach dem Rückbau der Photovoltaikanlagen neben<br />
den herkömmlichen waferbasierten Siliziumzellen<br />
auch Dünnschichtmodule entsorgt/recycelt werden<br />
müssen. Die verwendeten Dünnschichtmodule<br />
enthalten das giftige Schwermetall Cadmium in<br />
den chemischen Verbindungen Cadmium-Tellurid<br />
und Cadmium-Sulfid. Dessen Recycling innerhalb<br />
geschlossener Stoffkreisläufe muss speziellen<br />
Anforderungen genügen und verursacht dementsprechende<br />
Mehrkosten. Bezüglich dieser<br />
Dünnschichtmodule können zwar Verpflichtungen<br />
des Herstellers zur kostenfreien Rücknahme und<br />
zum Recycling der Module bestehen. Der Hersteller<br />
kann aber nach eigenem Ermessen und ohne<br />
Zustimmung des Inhabers bzw. Rechtsnachfolgers<br />
die Bestimmungen und Bedingungen dieses<br />
Programms unter der Voraussetzung abändern,<br />
dass der Zweck dieses Programms erhalten<br />
bleibt, die Änderungen der Verpflichtungen des<br />
Herstellers für den Inhaber bzw. Rechtsnachfolger<br />
unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar<br />
sind und die Verpflichtungen des Inhabers bzw.<br />
Die Risiken.<br />
25