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Emissionsprospekt - Collector AG

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Der Emittent.<br />

V. Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Ausschüttungen<br />

1. Die Gesellschafter sind am handelsrechtlichen<br />

Ergebnis (Gewinn/Verlust) der Gesellschaft gemäß<br />

den nachfolgenden Bestimmungen beteiligt:<br />

a) Die in den Geschäftsjahren 2010 und 2011<br />

sowie 2012 im Falle einer verlängerten Zeichnungsfrist<br />

(Beitrittsphase) entstehenden Gewinne und<br />

Verluste der Gesellschaft sollen den Kommanditisten<br />

unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintrittes<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer Festkapitalkonten<br />

(Kapitalkonten I) zum Ende der Beitrittsphase<br />

am 31.12.2011 bzw. am 31.12.2012 zugewiesen<br />

werden. Hierzu ist folgende Gewinn- und Verlustverteilungsregelung<br />

getroffen:<br />

(i) Für das Geschäftsjahr 2010 sind die Kommanditisten<br />

vorbehaltlich der Regelung unter lit. c) am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Eintrittes gemäß dem Verhältnis<br />

ihrer Festkapitalkonten (Kapitalkonto I, eingezahltes<br />

Kapital) zum 31.12.2010 beteiligt.<br />

(ii) Für das Geschäftsjahr 2011 sowie 2012 im Falle<br />

einer verlängerten Zeichnungsfrist sind die Kommanditisten<br />

vorbehaltlich der Regelung unter lit. c)<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß<br />

dem Verhältnis ihrer Festkapitalkonten (Kapitalkonto<br />

I, eingezahltes Kapital) zum 31.12.2011 bzw.<br />

31.12.2012 so beteiligt, als ob sie einheitlich zum<br />

31.12.2011 der Gesellschaft beigetreten wären.<br />

Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Erfüllung<br />

der Einlagenverpflichtung durch einen beitretenden<br />

Kommanditisten diesem bzw. bereits vorher beigetretenen<br />

Kommanditisten Gewinne bzw. Verluste<br />

solange zugewiesen werden, bis das Verhältnis der<br />

dem beitretenden Kommanditisten zugewiesenen<br />

Gewinne bzw. Verluste zu dem Festkapitalkonto<br />

des beitretenden Kommanditisten in dem Verhältnis<br />

der Summe der den vorher beigetretenen Kommanditisten<br />

bereits zugewiesenen Gewinne bzw.<br />

Verluste zu der Summe der Festkapitalkonten der<br />

vorher beigetretenen Kommanditisten übereinstimmen.<br />

Ein nach Abzug dieser Beträge verbleibender<br />

Gewinn bzw. Verlust wird auf die Kommanditisten<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer Festkapitalkonten verteilt.<br />

In einer Verlustsituation werden daher Verluste<br />

und in einer Gewinnsituation Gewinne nach Beitritt<br />

eines Kommanditisten entweder vorrangig diesem<br />

oder den bereits vorher eingetretenen Kommanditisten<br />

solange zugerechnet, bis das handelsrechtliche<br />

Ergebnis erreicht ist, das vorläge, wenn alle<br />

Kommanditisten einheitlich zum 31.12.2011 der<br />

Gesellschaft beigetreten wären.<br />

b) Ab dem Geschäftsjahr 2012 bzw. 2013 im Falle<br />

einer verlängerten Zeichnungsfrist sind die Kommanditisten<br />

vorbehaltlich der Regelung unter lit. c)<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß<br />

dem Verhältnis ihrer Festkapitalkonten (Kapitalkonto<br />

I, eingezahltes Kapital) zum 31.12. des Vorjahres<br />

beteiligt, wobei für jeden vollen Monat des<br />

Geschäftsjahres ab Eintritt des jeweiligen Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft das Ergebnis anteilig zu<br />

ermitteln ist.<br />

c) Ein Gesellschafter, der seinen Einlageverpflichtungen<br />

gegenüber der Gesellschaft noch nicht oder<br />

noch nicht vollständig nachgekommen ist, nimmt<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft insoweit<br />

nicht teil.<br />

d) Die Komplementärin ist am Gewinn und Verlust<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Für die Verteilung des steuerlichen Ergebnisses<br />

ist das handelsrechtliche Ergebnis maßgeblich.<br />

Soweit steuerliche Vorschriften einer derartigen<br />

Gewinnverteilung entgegenstehen, ist das steuerliche<br />

Ergebnis so zu verteilen, dass es dem handelsrechtlichen<br />

Ergebnis möglichst nahe kommt.<br />

3. Der liquide Überschuss der Gesellschaft wird<br />

entsprechend der Prognoserechnung (Anlage 3<br />

des Gesellschaftsvertrages) ab dem Jahr 2012<br />

halbjährlich – für das erste Halbjahr jeweils spätestens<br />

zum 31.12. des jeweiligen Jahres, für das<br />

zweite Halbjahr jeweils spätestens zum 30.06. des<br />

Folgejahres – an die Gründungsgesellschafter und<br />

Anleger entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse<br />

(Kapitalkonto I – eingezahltes Kapital Stand<br />

zum 31.12. des Vorjahres) ausgeschüttet, soweit<br />

die Pflichteinlage des Gesellschafters voll erbracht<br />

ist, auch wenn die Verlustkonten der Gesellschafter<br />

nicht ausgeglichen sind; § 169 Abs. 1 Satz 2 HGB<br />

wird insoweit abbedungen. Solange die Pflichteinlage<br />

eines Anlegers nicht vollständig erbracht ist,<br />

wird der liquide Überschuss der Gesellschaft wie<br />

vorstehend beschrieben auf Kapitalkonto I des<br />

Anlegers thesauriert.<br />

48<br />

Der Emittent.

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