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Emissionsprospekt - Collector AG

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Das steuerliche Konzept.<br />

Die nachfolgenden wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

gelten, soweit nicht ausdrücklich auf anderes hingewiesen<br />

wird, für einen Anleger, der als natürliche<br />

Person im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist<br />

und die Kommanditbeteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Die mit der steuerlichen Gestaltung des Fonds<br />

verbundenen Risiken sind im Risikoteil gesondert<br />

erläutert (Seite 32-33 des Prospekts). Die Ausführungen<br />

sind nach den einzelnen Steuerarten und<br />

innerhalb der Steuerarten nach den betroffenen<br />

Einkunftsarten gegliedert. Innerhalb der Einkunftsarten<br />

wird, soweit sich steuerliche Besonderheiten<br />

ergeben, nach der Investitionsphase, der Betriebsphase<br />

und der Beendigung der Kapitalanlage<br />

unterschieden.<br />

I. Einkommensteuer<br />

Durch den Erwerb eines Fondsanteils partizipiert<br />

der Anleger als Kommanditist der SunCollect Vario<br />

Fonds GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) an<br />

Einkünften aus der Errichtung und dem Betrieb von<br />

Anlagen zur Energiegewinnung aus Erneuerbaren<br />

Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen,<br />

und der Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />

Energie. Die Fondsgesellschaft kann die Anlagen<br />

entweder selbst betreiben oder sich an Gesellschaften<br />

(im Weiteren als „Objektgesellschaften“<br />

bezeichnet) mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand<br />

beteiligen (§ 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an Objektgesellschaften<br />

– in der Regel in der Rechtsform der<br />

GmbH & Co. KG – die eigene Photovoltaikanlagen<br />

planen, errichten und betreiben. Durch die Beteiligungen<br />

an den gewerblich tätigen Objektgesellschaften<br />

erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die<br />

Kommanditisten (Anleger) erzielen dementsprechend<br />

in Höhe ihrer Ergebnisanteile Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb im Sinne des §15 EStG. Voraussetzung<br />

für die Annahme gewerblicher Einkünfte ist<br />

das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Die<br />

Objektgesellschaften sowie die Fondsgesellschaft<br />

sind zudem gewerblich geprägt gem § 15 Abs. 3<br />

Nr. 2 EStG.<br />

a) Gewerbliche Tätigkeit und Mitunternehmerstellung<br />

Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />

sind gewerblich tätige Gesellschaften nach § 15<br />

Abs. 3 Nr. 1 EStG. Das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften ist als<br />

Betriebsvermögen zu klassifizieren. Eine gewerbliche<br />

Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit selbständig,<br />

nachhaltig unter Beteiligung am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

betrieben wird (§ 15 Abs. 2 EStG).<br />

b) Gewinnerzielungsabsicht<br />

Die Fondsgesellschaft sowie die Objektgesellschaften<br />

sind nicht selbst einkommensteuerpflichtig,<br />

sondern ihre Gesellschafter. Die Fondsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaften übernehmen keine<br />

Steuerzahlungen für den Anleger. Die Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft werden den Gesellschaftern<br />

nach Maßgabe ihres festen Kapitalkontos anteilig<br />

zugerechnet. Die Gesellschafter erzielen als<br />

Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb,<br />

da neben der gewerblichen Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko<br />

der Kommanditisten vorliegen.<br />

Mitunternehmerrisiko ist gegeben, da die Kommanditisten<br />

am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

sowie an den stillen Reserven beteiligt sind.<br />

Den Gesellschaftern stehen auch Kontrollrechte<br />

entsprechend ihrer Stellung als Kommanditist<br />

zu, so dass sie Mitunternehmerinitiative ausüben<br />

können.<br />

(1) Totalgewinn<br />

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der<br />

Ergebnisse (Gewinne und Verluste) der Fondsgesellschaft<br />

ist die Gewinnerzielungsabsicht, also die<br />

subjektive Absicht sowie die objektive Wahrscheinlichkeit,<br />

innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

nachhaltig laufende Gewinne und insgesamt<br />

somit einen Totalgewinn zu erzielen.<br />

Dieser Totalgewinn errechnet sich aus der Summe<br />

der voraussichtlichen Erträge abzüglich der Summe<br />

der Aufwendungen. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne<br />

und -verluste sind in die Betrachtung<br />

einzubeziehen. Die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht<br />

ist nicht nur auf der Ebene der Fondsgesellschaft,<br />

sondern auch für jeden einzelnen<br />

Gesellschafter zu prüfen. Sonderbetriebsausgaben<br />

Das steuerliche Konzept.<br />

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