Emissionsprospekt - Collector AG
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Das steuerliche Konzept.<br />
Die nachfolgenden wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
gelten, soweit nicht ausdrücklich auf anderes hingewiesen<br />
wird, für einen Anleger, der als natürliche<br />
Person im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist<br />
und die Kommanditbeteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Die mit der steuerlichen Gestaltung des Fonds<br />
verbundenen Risiken sind im Risikoteil gesondert<br />
erläutert (Seite 32-33 des Prospekts). Die Ausführungen<br />
sind nach den einzelnen Steuerarten und<br />
innerhalb der Steuerarten nach den betroffenen<br />
Einkunftsarten gegliedert. Innerhalb der Einkunftsarten<br />
wird, soweit sich steuerliche Besonderheiten<br />
ergeben, nach der Investitionsphase, der Betriebsphase<br />
und der Beendigung der Kapitalanlage<br />
unterschieden.<br />
I. Einkommensteuer<br />
Durch den Erwerb eines Fondsanteils partizipiert<br />
der Anleger als Kommanditist der SunCollect Vario<br />
Fonds GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) an<br />
Einkünften aus der Errichtung und dem Betrieb von<br />
Anlagen zur Energiegewinnung aus Erneuerbaren<br />
Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen,<br />
und der Veräußerung der erzeugten elektrischen<br />
Energie. Die Fondsgesellschaft kann die Anlagen<br />
entweder selbst betreiben oder sich an Gesellschaften<br />
(im Weiteren als „Objektgesellschaften“<br />
bezeichnet) mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand<br />
beteiligen (§ 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an Objektgesellschaften<br />
– in der Regel in der Rechtsform der<br />
GmbH & Co. KG – die eigene Photovoltaikanlagen<br />
planen, errichten und betreiben. Durch die Beteiligungen<br />
an den gewerblich tätigen Objektgesellschaften<br />
erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die<br />
Kommanditisten (Anleger) erzielen dementsprechend<br />
in Höhe ihrer Ergebnisanteile Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb im Sinne des §15 EStG. Voraussetzung<br />
für die Annahme gewerblicher Einkünfte ist<br />
das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Die<br />
Objektgesellschaften sowie die Fondsgesellschaft<br />
sind zudem gewerblich geprägt gem § 15 Abs. 3<br />
Nr. 2 EStG.<br />
a) Gewerbliche Tätigkeit und Mitunternehmerstellung<br />
Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />
sind gewerblich tätige Gesellschaften nach § 15<br />
Abs. 3 Nr. 1 EStG. Das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaften ist als<br />
Betriebsvermögen zu klassifizieren. Eine gewerbliche<br />
Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit selbständig,<br />
nachhaltig unter Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
betrieben wird (§ 15 Abs. 2 EStG).<br />
b) Gewinnerzielungsabsicht<br />
Die Fondsgesellschaft sowie die Objektgesellschaften<br />
sind nicht selbst einkommensteuerpflichtig,<br />
sondern ihre Gesellschafter. Die Fondsgesellschaft<br />
und die Objektgesellschaften übernehmen keine<br />
Steuerzahlungen für den Anleger. Die Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft werden den Gesellschaftern<br />
nach Maßgabe ihres festen Kapitalkontos anteilig<br />
zugerechnet. Die Gesellschafter erzielen als<br />
Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb,<br />
da neben der gewerblichen Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko<br />
der Kommanditisten vorliegen.<br />
Mitunternehmerrisiko ist gegeben, da die Kommanditisten<br />
am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
sowie an den stillen Reserven beteiligt sind.<br />
Den Gesellschaftern stehen auch Kontrollrechte<br />
entsprechend ihrer Stellung als Kommanditist<br />
zu, so dass sie Mitunternehmerinitiative ausüben<br />
können.<br />
(1) Totalgewinn<br />
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der<br />
Ergebnisse (Gewinne und Verluste) der Fondsgesellschaft<br />
ist die Gewinnerzielungsabsicht, also die<br />
subjektive Absicht sowie die objektive Wahrscheinlichkeit,<br />
innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />
nachhaltig laufende Gewinne und insgesamt<br />
somit einen Totalgewinn zu erzielen.<br />
Dieser Totalgewinn errechnet sich aus der Summe<br />
der voraussichtlichen Erträge abzüglich der Summe<br />
der Aufwendungen. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne<br />
und -verluste sind in die Betrachtung<br />
einzubeziehen. Die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht<br />
ist nicht nur auf der Ebene der Fondsgesellschaft,<br />
sondern auch für jeden einzelnen<br />
Gesellschafter zu prüfen. Sonderbetriebsausgaben<br />
Das steuerliche Konzept.<br />
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