Emissionsprospekt - Collector AG
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Das rechtliche Konzept.<br />
<br />
Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
und schriftlichen<br />
Beschlussfassungen, einschließlich der Versendung<br />
der Einladungen/Beschlussvorlagen sowie der<br />
Protokolle zu den Gesellschafterversammlungen.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
<br />
Korrespondenz und Abstimmung mit dem<br />
Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />
Anleger.<br />
<br />
Wahrnehmung von Rechten des Emittenten als<br />
Gesellschafterin der Objektgesellschaft, insbesondere<br />
Ausübung von Stimmrechten.<br />
VII. Akquisitionsvertrag<br />
Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) mit der<br />
Akquise weiterer Anlagen Erneuerbarer Energien<br />
(„Folgeinvestitionen“) beauftragt. Dabei hat die<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> folgende Aufgaben übernommen:<br />
<br />
Angebotsprüfung,<br />
<br />
Führung der Buchhaltung und Erstellung der<br />
Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit einem<br />
von dem Auftraggeber zu beauftragenden Steuerberater.<br />
<br />
Abstimmung mit dem künftigen Vertragspartner,<br />
<br />
Herbeiführung der Beauftragung der Due Diligence<br />
nach Unterzeichnung der Absichtserklärung,<br />
<br />
Liquidation des Emittenten.<br />
<br />
Finanzierungsbeschaffung- und Prüfung,<br />
136<br />
Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält hierfür eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 2 % des gezeichneten<br />
Eigenkapitals des Emittenten (ohne Altgesellschafter<br />
und ohne Agio); bei einem angestrebten Eigenkapital<br />
(ohne Altgesellschafter und ohne Agio) von<br />
EUR 50.005.000,00 beträgt die Vergütung somit<br />
EUR 1.001.000,00 zzgl. einer eventuell anfallenden<br />
USt. in gesetzlicher Höhe (derzeit 19%). Leistungen,<br />
die über die Fondsverwaltung hinausgehen (z.B.<br />
Objektverwaltung etc.) sind mit dieser Vergütung<br />
nicht abgegolten. Die Vergütung für solche Leistungen<br />
ist in gesonderten Vereinbarungen zu regeln<br />
bzw. hat – soweit keine Vereinbarung darüber<br />
vorliegt – zu marktüblichen Konditionen zu erfolgen.<br />
Die Vergütung ist jeweils mit Eingang der Ersteinlage<br />
eines Anlegers fällig und im Verhältnis zu den<br />
übrigen Gesellschaftern Kosten des Emittenten.<br />
Außerdem erhält die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> von dem Emittenten<br />
den dem Emittenten gesellschaftsvertraglich<br />
zustehenden Aufwendungsersatz für Fälle der<br />
Übertragung von Beteiligungen bzw. dem Tod eines<br />
Gesellschafters.<br />
Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
kann erstmalig zum 31.12.2031<br />
gekündigt werden.<br />
Das rechtliche Konzept.<br />
<br />
Vorbereitung des Kaufvertrages,<br />
<br />
Ankaufsnachbearbeitung,<br />
<br />
Vorbereitung von Unterlagen für Investitionsentscheidungen<br />
zur Herbeiführung der Genehmigung<br />
des Anlageobjektkaufs nach Vorgabe des Emittenten,<br />
<br />
Dokumentation des Ankaufprozesses, Beauftragung<br />
der für den Ankaufsprozess notwendigen<br />
Dienstleiter, gegebenenfalls Abschluss von Maklervereinbarungen<br />
nach Vorgabe und im Namen und<br />
für Rechnung des Emittenten,<br />
<br />
Abwicklung/Unterlagenzurverfügungstellung mit<br />
der finanzierenden Bank hinsichtlich der Kaufpreisauszahlung.<br />
Für die erfolgreiche Mitwirkung beim Ankauf einer<br />
Anlage Erneuerbarer Energien erhält die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> eine Vergütung i.H.v. 2,0 % des jeweiligen<br />
Nettokaufpreises dieser Anlage zzgl. der Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %). Im<br />
Rahmen des Ankaufsprozesses anfallende externe<br />
Due Diligence Kosten werden von dem Emittenten<br />
getragen. Der Anspruch auf Vergütung entsteht<br />
mit Unterzeichnung des Kaufvertrages über die<br />
jeweilige Anlage sowie mit Valutierung der Finanzierung<br />
des jeweiligen Kaufpreises und ist fällig mit<br />
der jeweiligen Kaufpreiszahlung vorbehaltlich eines<br />
evtl. Mängeleinbehaltes.