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Emissionsprospekt - Collector AG

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Das rechtliche Konzept.<br />

<br />

Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

und schriftlichen<br />

Beschlussfassungen, einschließlich der Versendung<br />

der Einladungen/Beschlussvorlagen sowie der<br />

Protokolle zu den Gesellschafterversammlungen.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

<br />

Korrespondenz und Abstimmung mit dem<br />

Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />

Anleger.<br />

<br />

Wahrnehmung von Rechten des Emittenten als<br />

Gesellschafterin der Objektgesellschaft, insbesondere<br />

Ausübung von Stimmrechten.<br />

VII. Akquisitionsvertrag<br />

Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) mit der<br />

Akquise weiterer Anlagen Erneuerbarer Energien<br />

(„Folgeinvestitionen“) beauftragt. Dabei hat die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> folgende Aufgaben übernommen:<br />

<br />

Angebotsprüfung,<br />

<br />

Führung der Buchhaltung und Erstellung der<br />

Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit einem<br />

von dem Auftraggeber zu beauftragenden Steuerberater.<br />

<br />

Abstimmung mit dem künftigen Vertragspartner,<br />

<br />

Herbeiführung der Beauftragung der Due Diligence<br />

nach Unterzeichnung der Absichtserklärung,<br />

<br />

Liquidation des Emittenten.<br />

<br />

Finanzierungsbeschaffung- und Prüfung,<br />

136<br />

Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält hierfür eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 2 % des gezeichneten<br />

Eigenkapitals des Emittenten (ohne Altgesellschafter<br />

und ohne Agio); bei einem angestrebten Eigenkapital<br />

(ohne Altgesellschafter und ohne Agio) von<br />

EUR 50.005.000,00 beträgt die Vergütung somit<br />

EUR 1.001.000,00 zzgl. einer eventuell anfallenden<br />

USt. in gesetzlicher Höhe (derzeit 19%). Leistungen,<br />

die über die Fondsverwaltung hinausgehen (z.B.<br />

Objektverwaltung etc.) sind mit dieser Vergütung<br />

nicht abgegolten. Die Vergütung für solche Leistungen<br />

ist in gesonderten Vereinbarungen zu regeln<br />

bzw. hat – soweit keine Vereinbarung darüber<br />

vorliegt – zu marktüblichen Konditionen zu erfolgen.<br />

Die Vergütung ist jeweils mit Eingang der Ersteinlage<br />

eines Anlegers fällig und im Verhältnis zu den<br />

übrigen Gesellschaftern Kosten des Emittenten.<br />

Außerdem erhält die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> von dem Emittenten<br />

den dem Emittenten gesellschaftsvertraglich<br />

zustehenden Aufwendungsersatz für Fälle der<br />

Übertragung von Beteiligungen bzw. dem Tod eines<br />

Gesellschafters.<br />

Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

kann erstmalig zum 31.12.2031<br />

gekündigt werden.<br />

Das rechtliche Konzept.<br />

<br />

Vorbereitung des Kaufvertrages,<br />

<br />

Ankaufsnachbearbeitung,<br />

<br />

Vorbereitung von Unterlagen für Investitionsentscheidungen<br />

zur Herbeiführung der Genehmigung<br />

des Anlageobjektkaufs nach Vorgabe des Emittenten,<br />

<br />

Dokumentation des Ankaufprozesses, Beauftragung<br />

der für den Ankaufsprozess notwendigen<br />

Dienstleiter, gegebenenfalls Abschluss von Maklervereinbarungen<br />

nach Vorgabe und im Namen und<br />

für Rechnung des Emittenten,<br />

<br />

Abwicklung/Unterlagenzurverfügungstellung mit<br />

der finanzierenden Bank hinsichtlich der Kaufpreisauszahlung.<br />

Für die erfolgreiche Mitwirkung beim Ankauf einer<br />

Anlage Erneuerbarer Energien erhält die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> eine Vergütung i.H.v. 2,0 % des jeweiligen<br />

Nettokaufpreises dieser Anlage zzgl. der Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %). Im<br />

Rahmen des Ankaufsprozesses anfallende externe<br />

Due Diligence Kosten werden von dem Emittenten<br />

getragen. Der Anspruch auf Vergütung entsteht<br />

mit Unterzeichnung des Kaufvertrages über die<br />

jeweilige Anlage sowie mit Valutierung der Finanzierung<br />

des jeweiligen Kaufpreises und ist fällig mit<br />

der jeweiligen Kaufpreiszahlung vorbehaltlich eines<br />

evtl. Mängeleinbehaltes.

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