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Emissionsprospekt - Collector AG

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von rechtlichen Vorgaben zur Erlangung aller für<br />

eine Investition (insbesondere den Bau und den<br />

Betrieb von Anlagen) erforderlichen Genehmigungen<br />

notwendig werden, eine Sicherheit gegenüber den<br />

zuständigen Stellen zu stellen, wie z.B. in Spanien<br />

eine Bankbürgschaft (Aval). Trotz der Stellung der<br />

Sicherheit besteht die Möglichkeit, dass die begehrten<br />

Genehmigungen verspätet oder überhaupt nicht<br />

erteilt werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden<br />

Kosten würden den betroffenen Gesellschaften<br />

nicht ersetzt werden. Es besteht darüber hinaus<br />

die Gefahr, dass die Sicherheit vollständig verloren<br />

geht. Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

und sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

XI. Investitionen im Ausland<br />

Da die Investitionsrichtlinien des Gesellschaftsvertrags<br />

auch Investitionen im Ausland, insbesondere<br />

im Euro-Währungsraum, zulassen, können zukünftige<br />

grenzüberschreitende Investitionen grundsätzliche<br />

Auslandsrisiken entstehen lassen, die<br />

zu verminderten Ausschüttungen und sogar zum<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />

Einlagen führen können.<br />

1. Prüfungs- und Genehmigungsrisiko<br />

Im Ausland besteht das Risiko eines erhöhten Prüfungsaufwands<br />

einer Investition in eine EE-Anlage<br />

aufgrund anderer Rechtsordnungen und Steuersysteme,<br />

Verwaltungsübungen und Sprachen,<br />

die höhere Kosten (wie höhere Rechtsberatungs-,<br />

Übersetzungs-, Verwaltungskosten) als angenommen<br />

verursachen können.<br />

Im Ausland besteht das Risiko, dass Genehmigungen<br />

für die Errichtung und den Betrieb von<br />

EE-Anlagen verspätet, teilweise oder gar nicht<br />

erteilt bzw. später wieder entzogen werden. Die<br />

Genehmigungsvoraussetzungen können unklar<br />

sein, da diese beispielsweise uneinheitlich von der<br />

Rechtsprechung oder Behörden des jeweiligen<br />

Landes beurteilt werden.<br />

Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

2. Rechtslage<br />

Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität von<br />

Investitionen in EE-Anlagen im Ausland hängt<br />

wesentlich von den gesetzlichen Regelungen<br />

zur Einspeisevergütung, d.h. von den jeweiligen<br />

staatlichen Rahmenbedingungen im Ausland ab.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Einspeisevergütung<br />

nach den im Ausland jeweils geltenden<br />

Fördergesetzen und -regulierungen nicht bezahlt,<br />

ausgesetzt, gedeckelt, gekürzt, geändert, besteuert<br />

oder ganz abgeschafft wird (wie u.a. etwa in Spanien).<br />

Es besteht das Risiko, dass es zu solchen<br />

gesetzlichen Änderungen der zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung geltenden Rechtslage kommt,<br />

die ggf. auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu<br />

ungünstigen Veränderungen der Rentabilität von<br />

EE-Anlagen führen. Dies kann zu verminderten<br />

Ausschüttungen oder sogar zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />

führen.<br />

3. Rechtliche Auseinandersetzungen<br />

Der Emittent bzw. die Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />

können Beziehungen zu ausländischen<br />

Vertragspartnern aufnehmen. In diesem Zusammenhang<br />

besteht das Risiko, dass es zu rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen kommt, die aufgrund<br />

des Auslandsbezuges zu erhöhten Kosten mit<br />

negativen Auswirkungen auf die prognostizierten<br />

Ausschüttungen führen können. Durch die Berührungspunkte<br />

mit unterschiedlichen Jurisdiktionen<br />

können sich die gerichtliche Verfolgung und/oder<br />

die Durchsetzung von Ansprüchen und sonstigen<br />

Rechten des Emittenten bzw. der Objekt- oder<br />

Tochtergesellschaften oder der Anleger erschweren.<br />

Es besteht das Risiko, dass verschiedene Parteien<br />

im Hinblick auf dieselbe oder zusammenhängende<br />

Streitigkeiten vor unterschiedlichen Gerichten streiten<br />

und dass Rechtsfragen von den angerufenen<br />

Gerichten abweichend voneinander entschieden<br />

werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

inländische gesellschaftsrechtliche Strukturen im<br />

Ausland oder ausländische gesellschaftsrechtliche<br />

Strukturen im Inland nicht gerichtlich anerkannt<br />

werden, so dass die Durchsetzung der Rechte<br />

dieser Gesellschaften erschwert oder unmöglich<br />

wäre. Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

4. Anerkennungsrisiko<br />

Die Haftung des Anlegers im Verhältnis zu den<br />

Gläubigern des Emittenten ist nach den Regelungen<br />

des deutschen Gesellschaftsrechts auf<br />

die vom Anleger erbrachte und Handelsregister<br />

Die Risiken.<br />

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