Emissionsprospekt - Collector AG
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von rechtlichen Vorgaben zur Erlangung aller für<br />
eine Investition (insbesondere den Bau und den<br />
Betrieb von Anlagen) erforderlichen Genehmigungen<br />
notwendig werden, eine Sicherheit gegenüber den<br />
zuständigen Stellen zu stellen, wie z.B. in Spanien<br />
eine Bankbürgschaft (Aval). Trotz der Stellung der<br />
Sicherheit besteht die Möglichkeit, dass die begehrten<br />
Genehmigungen verspätet oder überhaupt nicht<br />
erteilt werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden<br />
Kosten würden den betroffenen Gesellschaften<br />
nicht ersetzt werden. Es besteht darüber hinaus<br />
die Gefahr, dass die Sicherheit vollständig verloren<br />
geht. Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
und sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
XI. Investitionen im Ausland<br />
Da die Investitionsrichtlinien des Gesellschaftsvertrags<br />
auch Investitionen im Ausland, insbesondere<br />
im Euro-Währungsraum, zulassen, können zukünftige<br />
grenzüberschreitende Investitionen grundsätzliche<br />
Auslandsrisiken entstehen lassen, die<br />
zu verminderten Ausschüttungen und sogar zum<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />
Einlagen führen können.<br />
1. Prüfungs- und Genehmigungsrisiko<br />
Im Ausland besteht das Risiko eines erhöhten Prüfungsaufwands<br />
einer Investition in eine EE-Anlage<br />
aufgrund anderer Rechtsordnungen und Steuersysteme,<br />
Verwaltungsübungen und Sprachen,<br />
die höhere Kosten (wie höhere Rechtsberatungs-,<br />
Übersetzungs-, Verwaltungskosten) als angenommen<br />
verursachen können.<br />
Im Ausland besteht das Risiko, dass Genehmigungen<br />
für die Errichtung und den Betrieb von<br />
EE-Anlagen verspätet, teilweise oder gar nicht<br />
erteilt bzw. später wieder entzogen werden. Die<br />
Genehmigungsvoraussetzungen können unklar<br />
sein, da diese beispielsweise uneinheitlich von der<br />
Rechtsprechung oder Behörden des jeweiligen<br />
Landes beurteilt werden.<br />
Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
2. Rechtslage<br />
Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität von<br />
Investitionen in EE-Anlagen im Ausland hängt<br />
wesentlich von den gesetzlichen Regelungen<br />
zur Einspeisevergütung, d.h. von den jeweiligen<br />
staatlichen Rahmenbedingungen im Ausland ab.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Einspeisevergütung<br />
nach den im Ausland jeweils geltenden<br />
Fördergesetzen und -regulierungen nicht bezahlt,<br />
ausgesetzt, gedeckelt, gekürzt, geändert, besteuert<br />
oder ganz abgeschafft wird (wie u.a. etwa in Spanien).<br />
Es besteht das Risiko, dass es zu solchen<br />
gesetzlichen Änderungen der zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung geltenden Rechtslage kommt,<br />
die ggf. auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu<br />
ungünstigen Veränderungen der Rentabilität von<br />
EE-Anlagen führen. Dies kann zu verminderten<br />
Ausschüttungen oder sogar zum teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der geleisteten Einlagen<br />
führen.<br />
3. Rechtliche Auseinandersetzungen<br />
Der Emittent bzw. die Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />
können Beziehungen zu ausländischen<br />
Vertragspartnern aufnehmen. In diesem Zusammenhang<br />
besteht das Risiko, dass es zu rechtlichen<br />
Auseinandersetzungen kommt, die aufgrund<br />
des Auslandsbezuges zu erhöhten Kosten mit<br />
negativen Auswirkungen auf die prognostizierten<br />
Ausschüttungen führen können. Durch die Berührungspunkte<br />
mit unterschiedlichen Jurisdiktionen<br />
können sich die gerichtliche Verfolgung und/oder<br />
die Durchsetzung von Ansprüchen und sonstigen<br />
Rechten des Emittenten bzw. der Objekt- oder<br />
Tochtergesellschaften oder der Anleger erschweren.<br />
Es besteht das Risiko, dass verschiedene Parteien<br />
im Hinblick auf dieselbe oder zusammenhängende<br />
Streitigkeiten vor unterschiedlichen Gerichten streiten<br />
und dass Rechtsfragen von den angerufenen<br />
Gerichten abweichend voneinander entschieden<br />
werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />
inländische gesellschaftsrechtliche Strukturen im<br />
Ausland oder ausländische gesellschaftsrechtliche<br />
Strukturen im Inland nicht gerichtlich anerkannt<br />
werden, so dass die Durchsetzung der Rechte<br />
dieser Gesellschaften erschwert oder unmöglich<br />
wäre. Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
4. Anerkennungsrisiko<br />
Die Haftung des Anlegers im Verhältnis zu den<br />
Gläubigern des Emittenten ist nach den Regelungen<br />
des deutschen Gesellschaftsrechts auf<br />
die vom Anleger erbrachte und Handelsregister<br />
Die Risiken.<br />
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