Emissionsprospekt - Collector AG
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Informationen<br />
der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung inkl. Negativerklärungen.<br />
Angaben über Personen oder Gesellschaften,<br />
die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernehmen (§ 3 VermVerk-<br />
ProspV)<br />
Nr. 16: § 3 HS. 1 VermVerkProspV<br />
Bei natürlichen Personen die Namen, die<br />
Geschäftsanschrift und die Funktionen derjenigen,<br />
die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernehmen.<br />
Es gibt keine natürlichen Personen, die für den<br />
Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung<br />
übernehmen.<br />
Nr. 17: § 3 HS. 1 VermVerkProspV<br />
Bei juristischen Personen oder Gesellschaften<br />
die Firma und den Sitz der Personen oder<br />
Gesellschaften, die für Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernehmen.<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> mit Sitz in 91126 Schwabach,<br />
Rathausgasse 2.<br />
Nr. 18: § 3 HS. 2 VermVerkProspV<br />
Eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften,<br />
dass ihres Wissens die Angaben<br />
richtig und keine wesentlichen Umstände<br />
ausgelassen sind.<br />
Siehe im Kapitel „Angabenvorbehalte“ auf Seite<br />
196.<br />
Angaben über die Vermögensanlagen<br />
(§ 4 VermVerkProspV)<br />
Nr. 19: § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlagen. Steht die Anzahl oder<br />
der Gesamtbetrag bei Hinterlegung des Verkaufsprospekts<br />
noch nicht fest, ist ein hervorgehobener<br />
Hinweis aufzunehmen, der eine<br />
Mindestanzahl und einen Mindestbetrag angibt.<br />
Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />
Überblick“ auf Seite 7 unter I. und Seite 8 unter V.<br />
Nr. 20: § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Die mit den Vermögensanlagen verbundenen<br />
Rechte.<br />
Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />
Überblick“ auf Seite 10 unter X.<br />
Nr. 21: § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption der Vermögensanlage.<br />
Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />
Überblick“ auf Seite 10 unter XIII. sowie im Kapitel<br />
„Das steuerliche Konzept“ auf den Seiten 149 ff.<br />
Nr. 22: § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Übernimmt der Anbieter die Zahlung von<br />
Steuern, so ist dies anzugeben.<br />
Der Anbieter, die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong>, übernimmt nicht die<br />
Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Nr. 23: § 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Wie die Vermögensanlagen übertragen werden<br />
können.<br />
Siehe im Kapitel „Der Emittent“ auf Seite 50 unter<br />
B.VIII. und im Kapitel „Das rechtliche Konzept“ auf<br />
Seite 146 unter H.II.<br />
Nr. 24: § 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
In welcher Weise die freie Handelbarkeit der<br />
Vermögensanlagen eingeschränkt ist.<br />
Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />
ist wie folgt eingeschränkt: Für eine Übertragung<br />
des Kommanditanteils an dem Emittenten ist die<br />
Zustimmung der Komplementärin des Emittenten<br />
erforderlich, die nur aus wichtigem Grunde versagt<br />
werden darf. Eine Übertragung kann nur mit<br />
Wirkung zum 31.12. eines Jahres und frühestens<br />
zum 31.12.2013 erfolgen. Teilübertragungen sind<br />
zulässig, soweit die dadurch entstehenden Kapitalanteile<br />
EUR 5.000,00 nicht unterschreiten und<br />
ohne Rest durch 1.000 teilbar sind. Sämtliche im<br />
Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung<br />
entstehenden Kosten und etwaige durch die<br />
Verfügung bei dem Emittenten anfallende Steuern<br />
tragen der verfügende Gesellschafter und sein<br />
Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner; sie sind<br />
außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, dem<br />
Emittenten den diesem entstehenden administrativen<br />
Aufwand mit EUR 100,00 zzgl. USt. zu ersetzen.<br />
Bei Direktkommanditisten entstehen bei der<br />
Übertragung zusätzliche, von diesen zu tragende<br />
Notar- und Gerichtsgebühren.<br />
Für den Handel mit Gesellschaftsanteilen besteht<br />
derzeit kein geregelter Zweitmarkt oder eine<br />
gesetzlich vorgeschriebene Handelsplattform.<br />
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Informationen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung inkl. Negativerklärungen.