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Emissionsprospekt - Collector AG

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Informationen<br />

der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung inkl. Negativerklärungen.<br />

Angaben über Personen oder Gesellschaften,<br />

die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />

die Verantwortung übernehmen (§ 3 VermVerk-<br />

ProspV)<br />

Nr. 16: § 3 HS. 1 VermVerkProspV<br />

Bei natürlichen Personen die Namen, die<br />

Geschäftsanschrift und die Funktionen derjenigen,<br />

die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />

die Verantwortung übernehmen.<br />

Es gibt keine natürlichen Personen, die für den<br />

Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung<br />

übernehmen.<br />

Nr. 17: § 3 HS. 1 VermVerkProspV<br />

Bei juristischen Personen oder Gesellschaften<br />

die Firma und den Sitz der Personen oder<br />

Gesellschaften, die für Inhalt des Verkaufsprospekts<br />

die Verantwortung übernehmen.<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> mit Sitz in 91126 Schwabach,<br />

Rathausgasse 2.<br />

Nr. 18: § 3 HS. 2 VermVerkProspV<br />

Eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften,<br />

dass ihres Wissens die Angaben<br />

richtig und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen sind.<br />

Siehe im Kapitel „Angabenvorbehalte“ auf Seite<br />

196.<br />

Angaben über die Vermögensanlagen<br />

(§ 4 VermVerkProspV)<br />

Nr. 19: § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlagen. Steht die Anzahl oder<br />

der Gesamtbetrag bei Hinterlegung des Verkaufsprospekts<br />

noch nicht fest, ist ein hervorgehobener<br />

Hinweis aufzunehmen, der eine<br />

Mindestanzahl und einen Mindestbetrag angibt.<br />

Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />

Überblick“ auf Seite 7 unter I. und Seite 8 unter V.<br />

Nr. 20: § 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Die mit den Vermögensanlagen verbundenen<br />

Rechte.<br />

Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />

Überblick“ auf Seite 10 unter X.<br />

Nr. 21: § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption der Vermögensanlage.<br />

Siehe im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />

Überblick“ auf Seite 10 unter XIII. sowie im Kapitel<br />

„Das steuerliche Konzept“ auf den Seiten 149 ff.<br />

Nr. 22: § 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Übernimmt der Anbieter die Zahlung von<br />

Steuern, so ist dies anzugeben.<br />

Der Anbieter, die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong>, übernimmt nicht die<br />

Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Nr. 23: § 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Wie die Vermögensanlagen übertragen werden<br />

können.<br />

Siehe im Kapitel „Der Emittent“ auf Seite 50 unter<br />

B.VIII. und im Kapitel „Das rechtliche Konzept“ auf<br />

Seite 146 unter H.II.<br />

Nr. 24: § 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

In welcher Weise die freie Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlagen eingeschränkt ist.<br />

Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />

ist wie folgt eingeschränkt: Für eine Übertragung<br />

des Kommanditanteils an dem Emittenten ist die<br />

Zustimmung der Komplementärin des Emittenten<br />

erforderlich, die nur aus wichtigem Grunde versagt<br />

werden darf. Eine Übertragung kann nur mit<br />

Wirkung zum 31.12. eines Jahres und frühestens<br />

zum 31.12.2013 erfolgen. Teilübertragungen sind<br />

zulässig, soweit die dadurch entstehenden Kapitalanteile<br />

EUR 5.000,00 nicht unterschreiten und<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sind. Sämtliche im<br />

Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung<br />

entstehenden Kosten und etwaige durch die<br />

Verfügung bei dem Emittenten anfallende Steuern<br />

tragen der verfügende Gesellschafter und sein<br />

Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner; sie sind<br />

außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, dem<br />

Emittenten den diesem entstehenden administrativen<br />

Aufwand mit EUR 100,00 zzgl. USt. zu ersetzen.<br />

Bei Direktkommanditisten entstehen bei der<br />

Übertragung zusätzliche, von diesen zu tragende<br />

Notar- und Gerichtsgebühren.<br />

Für den Handel mit Gesellschaftsanteilen besteht<br />

derzeit kein geregelter Zweitmarkt oder eine<br />

gesetzlich vorgeschriebene Handelsplattform.<br />

186<br />

Informationen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung inkl. Negativerklärungen.

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