03.11.2013 Aufrufe

Emissionsprospekt - Collector AG

Emissionsprospekt - Collector AG

Emissionsprospekt - Collector AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das steuerliche Konzept.<br />

nicht sofort abzugsfähig und müssen aktiviert und<br />

abgeschrieben werden.<br />

(a) Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

Die sofort abzugsfähigen Kosten der Investitionsphase<br />

fallen voraussichtlich über die Jahre 2010<br />

und 2011 verteilt an. Ihre Höhe ist abhängig von<br />

dem tatsächlichen Zeichnungsverlauf und den<br />

Zeitpunkten der Einzahlungen der Zeichnungsbeträge.<br />

In den Prognoseberechnungen wurde ein<br />

hypothetischer Zeichnungsverlauf zugrunde gelegt,<br />

der von dem tatsächlichen Zeichnungsverlauf<br />

abweichen kann. Zu den sofort abzugsfähigen<br />

Betriebsausgaben gehören insbesondere die<br />

laufenden Betriebskosten.<br />

(b) Aktivierungspflichtige Gründungs- und Investitionskosten<br />

Demgegenüber sind ein Teil der Gründungs- und<br />

Investitionskosten nicht sofort als Betriebsausgaben<br />

abzugsfähig. Alle Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts<br />

in der Investitionsphase anfallen, stellen nicht<br />

sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, sondern<br />

Anschaffungskosten dar (BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003, Kapitalanlagenerlass oder 5. Bauherrenerlass).<br />

Damit sind sie über die Nutzungsdauer<br />

der Anlagen, die nach den Abschreibungstabellen<br />

der Finanzverwaltung 20 Jahre beträgt, mit jährlich<br />

5 % abzuschreiben. Die Aufwendungen, die nicht<br />

auf den Erwerb der Anlagen gerichtet sind und die<br />

auch der Einzelerwerber außerhalb einer Fondsgestaltung<br />

als Betriebsausgabe oder Werbungskosten<br />

abziehen könnte, stellen keine Anschaffungskosten<br />

dar sondern sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Nach dem Kapitalanlagenerlass ist es ohne<br />

Bedeutung, ob diese Aufwendungen von dem<br />

Gesellschafter unmittelbar geleistet werden oder ob<br />

ein Teil seiner Einlage mit oder ohne sein Wissen<br />

für die Zahlungen verwendet wird. Unbeachtlich ist<br />

weiterhin, ob diese Aufwendungen an den Initiator<br />

des Fonds oder an Dritte gezahlt werden. Zu den<br />

Anschaffungskosten gehören darüber hinaus stets<br />

Haftungs- und Geschäftsführervergütungen für<br />

die Komplementäre, Geschäftsführervergütungen<br />

bei schuldrechtlichem Leistungsaustausch und<br />

Vergütungen für Treuhandkommanditisten, soweit<br />

sie auf die Investitionsphase entfallen.<br />

(c) Voraussichtlicher Verlust in der Investitionsphase<br />

Durch die sofort abzugsfähigen Aufwendungen, die<br />

zeitanteilige Abschreibung der Photovoltaikanlagen<br />

sowie die typischen Kosten des Beginns der<br />

Geschäftstätigkeit ergibt sich nach der Prognoserechnung<br />

für die ersten Jahre ein Verlust, der<br />

den Gesellschaftern zugerechnet wird. Soweit die<br />

Voraussetzungen der Verlustverrechnung vorliegen,<br />

mindert sich dadurch die Einkommensteuerlast der<br />

Kommanditisten.<br />

(2) Ergebnisverteilungsabrede<br />

Nach der Fondskonzeption sollen allen Anlegern,<br />

die in der Beitrittsphase zeichnen, die Gewinne<br />

und Verluste der Fondsgesellschaft möglichst in<br />

gleicher Höhe zugewiesen werden, unabhängig<br />

vom konkreten Eintrittszeitpunkt (§ 17 des Gesellschaftsvertrags).<br />

In den Entscheidungen des BFH vom 25.10.1979<br />

(BStBl.II 1980, 66) und 31.01.1980 (BStBl.II 1980,<br />

277) hat der IV. Senat die Ansicht vertreten, dass<br />

ein Gesellschafter, der erst im Verlauf des Wirtschaftsjahres<br />

in die Gesellschaft eintritt, nicht an<br />

Verlusten teilhaben kann, die vor seinem Eintritt<br />

entstanden sind. Nur soweit diese vor dem Eintritt<br />

eines Gesellschafters entstandenen Verluste<br />

dem Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen<br />

Gründen zugewiesen werden, führen diese nach<br />

den o.g. Entscheidungen steuerlich zu Anschaffungskosten<br />

seitens des neu beigetretenen<br />

Gesellschafters.<br />

Um den Anlegern unabhängig von ihrem Beitrittszeitpunkt<br />

die gleichen Verluste zuweisen<br />

zu können, bedarf es daher einer besonderen<br />

Ergebnisverteilungsabrede. Eine solche Ergebnisverteilungsabrede<br />

wurde in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

getroffen. Dadurch kann später<br />

beitretenden Gesellschaftern im Verhältnis zu ihrem<br />

Geschäftsanteil ein höherer Anteil am Gewinn und<br />

Verlust der KG zugerechnet werden (BFH vom<br />

27.07.2004, BFH/NV 2004, 1473).<br />

Soweit jedoch Betriebsausgaben in der Zeit anfallen,<br />

in der neben den Gründungsgesellschaftern<br />

noch keine weiteren Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

beigetreten sind, dürfen diese „Vorkosten“<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung bei den<br />

später beitretenden Gesellschaftern nicht sofort als<br />

Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Sie<br />

sind vielmehr als Anschaffungskosten zu aktivieren<br />

und abzuschreiben.<br />

152<br />

Das steuerliche Konzept.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!