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Emissionsprospekt - Collector AG

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X. Schlussbemerkung<br />

Die dargestellten Besteuerungsfolgen treten für die<br />

Kommanditisten der SunCollect Vario Fonds GmbH<br />

& Co. KG nur ein, wenn die Finanzverwaltung der<br />

dargestellten steuerlichen Auffassung folgt und das<br />

steuerliche Konzept anerkennt. Insbesondere durch<br />

den im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008<br />

neu gestalteten § 42 AO besteht für die Finanzverwaltung<br />

die Möglichkeit, unübliche Gestaltungen<br />

steuerlich nur anzuerkennen, wenn außersteuerliche<br />

Gründe für diese Gestaltung ausschlaggebend<br />

waren. Die Kommanditbeteiligung ist jedoch eine<br />

seit Langem praktizierte Finanzierungsmethode,<br />

so dass die vorliegende Beteiligung nicht betroffen<br />

sein dürfte.<br />

Ständige Änderungen und die zunehmende<br />

Komplexität des Steuerrechts bringen es mit sich,<br />

dass diese Darstellung gewisse steuerrechtliche<br />

Kenntnisse des Lesers erfordert. Ferner kann die<br />

Darstellung auf individuelle Umstände von Anlegern<br />

nur in sehr begrenztem Umfang eingehen. Daher<br />

wird jedem Anleger vor einem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

die Hinzuziehung des persönlichen<br />

Steuerberaters empfohlen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen<br />

den Stand der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung<br />

und die Äußerungen der Finanzverwaltung<br />

und Literatur zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass<br />

sich in der Investitions- bzw. Nutzungsphase die<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere<br />

die Steuergesetze mit den darin geregelten Steuersätzen,<br />

die Rechtsprechung, die Beurteilung durch<br />

die Finanzverwaltung – unter Umständen auch<br />

kurzfristig – ändern. Diese Änderungen können<br />

positive oder negative Auswirkungen auf das<br />

steuerliche Ergebnis des Gesellschafters haben.<br />

Das steuerliche Konzept.<br />

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