Emissionsprospekt - Collector AG
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X. Schlussbemerkung<br />
Die dargestellten Besteuerungsfolgen treten für die<br />
Kommanditisten der SunCollect Vario Fonds GmbH<br />
& Co. KG nur ein, wenn die Finanzverwaltung der<br />
dargestellten steuerlichen Auffassung folgt und das<br />
steuerliche Konzept anerkennt. Insbesondere durch<br />
den im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008<br />
neu gestalteten § 42 AO besteht für die Finanzverwaltung<br />
die Möglichkeit, unübliche Gestaltungen<br />
steuerlich nur anzuerkennen, wenn außersteuerliche<br />
Gründe für diese Gestaltung ausschlaggebend<br />
waren. Die Kommanditbeteiligung ist jedoch eine<br />
seit Langem praktizierte Finanzierungsmethode,<br />
so dass die vorliegende Beteiligung nicht betroffen<br />
sein dürfte.<br />
Ständige Änderungen und die zunehmende<br />
Komplexität des Steuerrechts bringen es mit sich,<br />
dass diese Darstellung gewisse steuerrechtliche<br />
Kenntnisse des Lesers erfordert. Ferner kann die<br />
Darstellung auf individuelle Umstände von Anlegern<br />
nur in sehr begrenztem Umfang eingehen. Daher<br />
wird jedem Anleger vor einem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
die Hinzuziehung des persönlichen<br />
Steuerberaters empfohlen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen<br />
den Stand der Steuergesetzgebung, der Rechtsprechung<br />
und die Äußerungen der Finanzverwaltung<br />
und Literatur zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass<br />
sich in der Investitions- bzw. Nutzungsphase die<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere<br />
die Steuergesetze mit den darin geregelten Steuersätzen,<br />
die Rechtsprechung, die Beurteilung durch<br />
die Finanzverwaltung – unter Umständen auch<br />
kurzfristig – ändern. Diese Änderungen können<br />
positive oder negative Auswirkungen auf das<br />
steuerliche Ergebnis des Gesellschafters haben.<br />
Das steuerliche Konzept.<br />
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