Emissionsprospekt - Collector AG
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Der Emittent.<br />
der Gesellschaft. Die Komplementärin erhält in<br />
der Zeichnungsphase bis zur Schließung der<br />
Gesellschaft ab dem Jahr 2011 am 01.01. eines<br />
jeden Jahres eine jährliche Haftungsvergütung in<br />
Höhe von 0,1 % des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
Dies entspricht bei einem geplanten<br />
Gesellschaftskapital von EUR 50.050.000,00 einem<br />
Betrag in Höhe von EUR 50.500,00. In der Bewirtschaftungsphase<br />
ab der Schließung der Gesellschaft<br />
erhält die Komplementärin eine jährliche<br />
Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.500,00. Für<br />
die Gestellung ihres Geschäftsführers erhält die<br />
Komplementärin eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 1 % des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
Dies entspricht bei einem geplanten Gesellschaftskapital<br />
von EUR 50.050.000,00 einem Betrag in<br />
Höhe von EUR 500.500,00. Diese Vergütung ist<br />
jeweils mit Eingang der Ersteinlage eines Anlegers<br />
fällig. Die vorgenannten Vergütungen verstehen<br />
sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %). Sie<br />
sind im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern<br />
Kosten der Gesellschaft. Die Komplementärin ist<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht<br />
beteiligt. Die Komplementärin hat ein permanentes<br />
Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Die<br />
Komplementärin erhält im Falle ihres Ausscheidens<br />
keine Abfindung aus dem Vermögen der<br />
Gesellschaft. Ihr ist jedoch von der Gesellschaft<br />
eine geleistete Einlage zu erstatten. Für den Fall<br />
der Liquidation der Gesellschaft ist die Komplementärin<br />
zum Liquidator bestimmt, sofern nicht<br />
die Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit<br />
aller stimmberechtigten Gesellschafter eine oder<br />
mehrere andere Person(en) zu(m) Liquidator(en)<br />
bestimmt. Der Anspruch der Komplementärin am<br />
Liquidationsvermögen ist der Höhe nach auf eine<br />
von ihr geleistete Einlage beschränkt.<br />
Im Übrigen stehen den derzeitigen Gesellschaftern<br />
dieselben Rechte zu wie den zukünftig hinzutretenden<br />
Gesellschaftern.<br />
Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1<br />
des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Der<br />
Emittent ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien.<br />
II. Vorgesehenes Gesellschaftskapital<br />
Das Kapital des Emittenten („Eigenkapital“)<br />
soll durch Aufnahme neuer Gesellschafter<br />
oder Erhöhung der Pflichteinlagen bereits beigetretener<br />
Gesellschafter voraussichtlich von<br />
EUR 1.500,00 um EUR 50.0500.000,00 auf<br />
bis zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um<br />
EUR 55.000.000,00 auf EUR 55.001.500,00 erhöht<br />
werden. Die Kapitalerhöhung kann in mehreren<br />
Teilschritten erfolgen. Beitretende Anleger (Direktkommanditisten<br />
und Treugeberkommanditisten)<br />
haben die von ihnen übernommene Pflichteinlage<br />
nebst Agio in einer der beiden nachfolgenden<br />
Formen zu leisten:<br />
Kapital A (multiVario)<br />
Der Anleger bezahlt 10 % der Pflichteinlage als<br />
Ersteinlage nebst Agio in Höhe von 5 % der<br />
Pflichteinlage innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung. Die restlichen 90 % der<br />
Pflichteinlage leistet der Anleger in monatlichen<br />
Raten von 0,5 % der Pflichteinlage, erstmalig zum<br />
Monatsersten nach Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />
Ausschüttungen auf die jeweils zum 31.12.<br />
des Vorjahres eingezahlte Pflichteinlage werden<br />
halbjährlich – für das erste Halbjahr jeweils spätestens<br />
zum 31.12. des jeweiligen Jahres, für das<br />
zweite Halbjahr jeweils spätestens zum 30.6. des<br />
Folgejahres – als weitere Zahlung auf die Pflichteinlage<br />
auf das Kapitalkonto I gebucht (thesauriert),<br />
so dass sich die Dauer der Ratenzahlung von<br />
monatlich 0,5 % der Pflichteinlage entsprechend<br />
verringert.<br />
Kapital B (singleVario)<br />
Der Anleger bezahlt 50 % der Pflichteinlage als<br />
Ersteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />
2,5 % der Pflichteinlage innerhalb von 14 Tagen ab<br />
Annahme seiner Beitrittserklärung. Ausschüttungen<br />
auf die jeweils zum 31.12. des Vorjahres eingezahlte<br />
Pflichteinlage werden halbjährlich – für das<br />
erste Halbjahr jeweils spätestens zum 31.12. des<br />
jeweiligen Jahres, für das zweite Halbjahr jeweils<br />
spätestens zum 30.6. des Folgejahres – auf das<br />
Kapitalkonto I gebucht (thesauriert) und mit der<br />
Einlagenverpflichtung über die restlichen 50 % der<br />
Pflichteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />
2,5 % der Pflichteinlage verrechnet, wobei zunächst<br />
eine Verrechnung mit dem ausstehenden Agio<br />
erfolgt. Sollten Ausschüttungen nicht wie vorgesehen<br />
erfolgen, ist die Gesellschaft berechtigt, den<br />
Anleger zur Zahlung der restlichen Pflichteinlage<br />
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Der Emittent.