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Emissionsprospekt - Collector AG

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Der Emittent.<br />

der Gesellschaft. Die Komplementärin erhält in<br />

der Zeichnungsphase bis zur Schließung der<br />

Gesellschaft ab dem Jahr 2011 am 01.01. eines<br />

jeden Jahres eine jährliche Haftungsvergütung in<br />

Höhe von 0,1 % des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

Dies entspricht bei einem geplanten<br />

Gesellschaftskapital von EUR 50.050.000,00 einem<br />

Betrag in Höhe von EUR 50.500,00. In der Bewirtschaftungsphase<br />

ab der Schließung der Gesellschaft<br />

erhält die Komplementärin eine jährliche<br />

Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.500,00. Für<br />

die Gestellung ihres Geschäftsführers erhält die<br />

Komplementärin eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 1 % des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

Dies entspricht bei einem geplanten Gesellschaftskapital<br />

von EUR 50.050.000,00 einem Betrag in<br />

Höhe von EUR 500.500,00. Diese Vergütung ist<br />

jeweils mit Eingang der Ersteinlage eines Anlegers<br />

fällig. Die vorgenannten Vergütungen verstehen<br />

sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %). Sie<br />

sind im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern<br />

Kosten der Gesellschaft. Die Komplementärin ist<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht<br />

beteiligt. Die Komplementärin hat ein permanentes<br />

Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Die<br />

Komplementärin erhält im Falle ihres Ausscheidens<br />

keine Abfindung aus dem Vermögen der<br />

Gesellschaft. Ihr ist jedoch von der Gesellschaft<br />

eine geleistete Einlage zu erstatten. Für den Fall<br />

der Liquidation der Gesellschaft ist die Komplementärin<br />

zum Liquidator bestimmt, sofern nicht<br />

die Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit<br />

aller stimmberechtigten Gesellschafter eine oder<br />

mehrere andere Person(en) zu(m) Liquidator(en)<br />

bestimmt. Der Anspruch der Komplementärin am<br />

Liquidationsvermögen ist der Höhe nach auf eine<br />

von ihr geleistete Einlage beschränkt.<br />

Im Übrigen stehen den derzeitigen Gesellschaftern<br />

dieselben Rechte zu wie den zukünftig hinzutretenden<br />

Gesellschaftern.<br />

Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1<br />

des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Der<br />

Emittent ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien.<br />

II. Vorgesehenes Gesellschaftskapital<br />

Das Kapital des Emittenten („Eigenkapital“)<br />

soll durch Aufnahme neuer Gesellschafter<br />

oder Erhöhung der Pflichteinlagen bereits beigetretener<br />

Gesellschafter voraussichtlich von<br />

EUR 1.500,00 um EUR 50.0500.000,00 auf<br />

bis zu EUR 50.051.500,00, maximal jedoch um<br />

EUR 55.000.000,00 auf EUR 55.001.500,00 erhöht<br />

werden. Die Kapitalerhöhung kann in mehreren<br />

Teilschritten erfolgen. Beitretende Anleger (Direktkommanditisten<br />

und Treugeberkommanditisten)<br />

haben die von ihnen übernommene Pflichteinlage<br />

nebst Agio in einer der beiden nachfolgenden<br />

Formen zu leisten:<br />

Kapital A (multiVario)<br />

Der Anleger bezahlt 10 % der Pflichteinlage als<br />

Ersteinlage nebst Agio in Höhe von 5 % der<br />

Pflichteinlage innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung. Die restlichen 90 % der<br />

Pflichteinlage leistet der Anleger in monatlichen<br />

Raten von 0,5 % der Pflichteinlage, erstmalig zum<br />

Monatsersten nach Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Ausschüttungen auf die jeweils zum 31.12.<br />

des Vorjahres eingezahlte Pflichteinlage werden<br />

halbjährlich – für das erste Halbjahr jeweils spätestens<br />

zum 31.12. des jeweiligen Jahres, für das<br />

zweite Halbjahr jeweils spätestens zum 30.6. des<br />

Folgejahres – als weitere Zahlung auf die Pflichteinlage<br />

auf das Kapitalkonto I gebucht (thesauriert),<br />

so dass sich die Dauer der Ratenzahlung von<br />

monatlich 0,5 % der Pflichteinlage entsprechend<br />

verringert.<br />

Kapital B (singleVario)<br />

Der Anleger bezahlt 50 % der Pflichteinlage als<br />

Ersteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />

2,5 % der Pflichteinlage innerhalb von 14 Tagen ab<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung. Ausschüttungen<br />

auf die jeweils zum 31.12. des Vorjahres eingezahlte<br />

Pflichteinlage werden halbjährlich – für das<br />

erste Halbjahr jeweils spätestens zum 31.12. des<br />

jeweiligen Jahres, für das zweite Halbjahr jeweils<br />

spätestens zum 30.6. des Folgejahres – auf das<br />

Kapitalkonto I gebucht (thesauriert) und mit der<br />

Einlagenverpflichtung über die restlichen 50 % der<br />

Pflichteinlage nebst anteiligem Agio in Höhe von<br />

2,5 % der Pflichteinlage verrechnet, wobei zunächst<br />

eine Verrechnung mit dem ausstehenden Agio<br />

erfolgt. Sollten Ausschüttungen nicht wie vorgesehen<br />

erfolgen, ist die Gesellschaft berechtigt, den<br />

Anleger zur Zahlung der restlichen Pflichteinlage<br />

56<br />

Der Emittent.

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