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Emissionsprospekt - Collector AG

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Das rechtliche Konzept.<br />

Steuerberatungsgesetzen zulässig ist,<br />

e) Koordination der beteiligten Dienstleister,<br />

f) Einrichtung der Fondsverwaltung (Buchhaltung,<br />

Zeichnerverwaltung etc.),<br />

g) Auswahl geeigneter Investitionsprojekte und<br />

Aufbereitung der für eine Investition erforderlichen<br />

Daten,<br />

h) Prüfung der abzuschließenden Verträge unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten.<br />

Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält vom Emittenten für die<br />

Erfüllung dieser Aufgaben eine Vergütung von<br />

insgesamt 1,5 % des gezeichneten Eigenkapitals<br />

des Emittenten (ohne Altgesellschafter und ohne<br />

Agio), die sich wie folgt verteilt:<br />

a) für die Durchführung der Fondskonzeption<br />

(a.-e.) eine Vergütung von 0,5 % des gezeichneten<br />

Eigenkapitals des Emittenten,<br />

b) für die Einrichtung der Fondsverwaltung (f.) eine<br />

Vergütung von 0,5 % des gezeichneten Eigenkapitals<br />

des Emittenten,<br />

c) für die Auswahl geeigneter Investitionsprojekte<br />

und deren Prüfung (g.-h.) eine Vergütung von 0,5 %<br />

des gezeichneten Eigenkapitals des Emittenten.<br />

Bei einem angestrebten Eigenkapital des Emittenten<br />

von EUR 50.050.000,00 (ohne Altgesellschafter<br />

und ohne Agio) beträgt die Vergütung somit<br />

insgesamt EUR 750.750,00. Die Vergütung ist im<br />

Investitions- und Finanzierungsplan des Emittenten<br />

enthalten und versteht sich zzgl. USt. in gesetzlicher<br />

Höhe (derzeit 19 %). Die Vergütung ist jeweils<br />

mit Eingang der Ersteinlage eines Anlegers fällig.<br />

Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem<br />

Grund möglich.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

II. Finanzierungsvermittlungsvertrag<br />

Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) mit<br />

dem Nachweis und der Vermittlung einer Finanzierung<br />

beauftragt. Dabei hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />

folgende Aufgaben übernommen:<br />

<br />

Finanzierungsberatung für den Emittenten im<br />

Zusammenhang mit den nachstehend aufgeführten<br />

Vermittlungstätigkeiten.<br />

<br />

Nachweis und Vermittlung von Angeboten zu<br />

marktüblichen Konditionen für Fremdkapital in<br />

Höhe von EUR 1.378.000,00. Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />

hat die genauen vertraglichen Vereinbarungen,<br />

vorgesehenen Zahlungstermine sowie die Höhe<br />

der dazu aufzubringenden Geldmittel in Abstimmung<br />

mit dem Emittenten zu berücksichtigen.<br />

<br />

Nachweis und Vermittlung von Angeboten zu<br />

marktüblichen Konditionen für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

des Emittenten in zur<br />

Aufstellung des Fonds erforderlicher Höhe.<br />

<br />

Besorgung eines kurzfristigen Termins beim<br />

Anbieter, um die Finanzierung vertraglich festzulegen,<br />

sofern der Emittent eines der gemachten<br />

Angebote annehmen möchte.<br />

Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält von dem Emittenten für die<br />

Erfüllung der vorgenannten Aufgaben eine Vergütung<br />

in Höhe von 1,5 % aus dem aufgenommenen<br />

Fremdkapital, das entspricht bei einem geplanten<br />

Volumen von EUR 1.378.000,00 einem Betrag in<br />

Höhe von EUR 20.670,00 (ggf. zzgl. USt., wobei<br />

die Vertragsparteien davon ausgehen, dass eine<br />

USt. nicht anfällt). Die Vergütung ist jeweils fällig mit<br />

Valutierung des aufgenommenen Fremdkapitals.<br />

Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

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Das rechtliche Konzept.

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