Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
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Das rechtliche Konzept.<br />
Steuerberatungsgesetzen zulässig ist,<br />
e) Koordination der beteiligten Dienstleister,<br />
f) Einrichtung der Fondsverwaltung (Buchhaltung,<br />
Zeichnerverwaltung etc.),<br />
g) Auswahl geeigneter Investitionsprojekte und<br />
Aufbereitung der für eine Investition erforderlichen<br />
Daten,<br />
h) Prüfung der abzuschließenden Verträge unter<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten.<br />
Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält vom Emittenten für die<br />
Erfüllung dieser Aufgaben eine Vergütung von<br />
insgesamt 1,5 % des gezeichneten Eigenkapitals<br />
des Emittenten (ohne Altgesellschafter und ohne<br />
Agio), die sich wie folgt verteilt:<br />
a) für die Durchführung der Fondskonzeption<br />
(a.-e.) eine Vergütung von 0,5 % des gezeichneten<br />
Eigenkapitals des Emittenten,<br />
b) für die Einrichtung der Fondsverwaltung (f.) eine<br />
Vergütung von 0,5 % des gezeichneten Eigenkapitals<br />
des Emittenten,<br />
c) für die Auswahl geeigneter Investitionsprojekte<br />
und deren Prüfung (g.-h.) eine Vergütung von 0,5 %<br />
des gezeichneten Eigenkapitals des Emittenten.<br />
Bei einem angestrebten Eigenkapital des Emittenten<br />
von EUR 50.050.000,00 (ohne Altgesellschafter<br />
und ohne Agio) beträgt die Vergütung somit<br />
insgesamt EUR 750.750,00. Die Vergütung ist im<br />
Investitions- und Finanzierungsplan des Emittenten<br />
enthalten und versteht sich zzgl. USt. in gesetzlicher<br />
Höhe (derzeit 19 %). Die Vergütung ist jeweils<br />
mit Eingang der Ersteinlage eines Anlegers fällig.<br />
Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem<br />
Grund möglich.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
II. Finanzierungsvermittlungsvertrag<br />
Der Emittent hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) mit<br />
dem Nachweis und der Vermittlung einer Finanzierung<br />
beauftragt. Dabei hat die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />
folgende Aufgaben übernommen:<br />
<br />
Finanzierungsberatung für den Emittenten im<br />
Zusammenhang mit den nachstehend aufgeführten<br />
Vermittlungstätigkeiten.<br />
<br />
Nachweis und Vermittlung von Angeboten zu<br />
marktüblichen Konditionen für Fremdkapital in<br />
Höhe von EUR 1.378.000,00. Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />
hat die genauen vertraglichen Vereinbarungen,<br />
vorgesehenen Zahlungstermine sowie die Höhe<br />
der dazu aufzubringenden Geldmittel in Abstimmung<br />
mit dem Emittenten zu berücksichtigen.<br />
<br />
Nachweis und Vermittlung von Angeboten zu<br />
marktüblichen Konditionen für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
des Emittenten in zur<br />
Aufstellung des Fonds erforderlicher Höhe.<br />
<br />
Besorgung eines kurzfristigen Termins beim<br />
Anbieter, um die Finanzierung vertraglich festzulegen,<br />
sofern der Emittent eines der gemachten<br />
Angebote annehmen möchte.<br />
Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> erhält von dem Emittenten für die<br />
Erfüllung der vorgenannten Aufgaben eine Vergütung<br />
in Höhe von 1,5 % aus dem aufgenommenen<br />
Fremdkapital, das entspricht bei einem geplanten<br />
Volumen von EUR 1.378.000,00 einem Betrag in<br />
Höhe von EUR 20.670,00 (ggf. zzgl. USt., wobei<br />
die Vertragsparteien davon ausgehen, dass eine<br />
USt. nicht anfällt). Die Vergütung ist jeweils fällig mit<br />
Valutierung des aufgenommenen Fremdkapitals.<br />
Für Schäden aus Pflichtverletzungen haftet die<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.<br />
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
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Das rechtliche Konzept.