Emissionsprospekt - Collector AG
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die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />
unterliegen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der<br />
Freiheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von<br />
dem Schaden durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem<br />
vermeintlichen Schädiger anzuzeigen, auch wenn sie noch nicht<br />
beziffert werden können.<br />
§ 27 Steuerliche Verpflichtungen<br />
Eventuelle steuerliche Belastungen, die nicht durch den regulären<br />
Geschäftsgang der Gesellschaft, sondern durch den Beitritt oder<br />
das Ausscheiden eines Gesellschafters oder auf andere Art und<br />
Weise (zum Beispiel Sonderbetriebseinnahmen im Sinne von §<br />
15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) durch einen Gesellschafter verursacht<br />
werden, trägt der Gesellschafter, der diesen steuerlichen Mehraufwand<br />
verursacht.<br />
§ 28 Schlussbestimmungen<br />
28.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
sind nur durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich.<br />
28.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig<br />
oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages<br />
im Übrigen hiervon unberührt. Die nichtige oder undurchführbare<br />
Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare<br />
Bestimmung ersetzt, die in rechtsgültiger Form den angestrebten<br />
Zweck im Sinne des Vertrages erfüllt und dem angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Die Gesellschafter<br />
sind verpflichtet, bei der Festlegung der wirksamen oder<br />
durchführbaren Bestimmung zusammenzuwirken.<br />
28.3 Die den einzelnen Vertragsbestimmungen vorangestellten<br />
Überschriften sind unverbindlich und dienen nur zur Übersicht.<br />
Maßgeblich für den Inhalt und die Auslegung dieses Vertrages<br />
sind die einzelnen Bestimmungen selbst.<br />
28.4 Der Vertrag, seine Durchführung und die sich daraus<br />
ergebenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht.<br />
28.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Gesellschaftsvertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies gesetzlich<br />
zulässig vereinbart werden kann.<br />
Unterschriften<br />
Schwabach, am 14.03.2011<br />
Komplementärin<br />
SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />
(Bernd Gilles, Geschäftsführer)<br />
Gründungskommanditist<br />
<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />
(Günter Schlee, Vorstand)<br />
Treuhandkommanditist<br />
RK revisionskontor gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Dietmar Zanzinger, Geschäftsführer)<br />
Anlage 1:<br />
Treuhandvertrag, abgedruckt auf Seite 175 ff. dieses Prospekts<br />
Anlage 2:<br />
Investitions- und Finanzierungsplan, abgedruckt auf Seite 77<br />
sowie Seite 82 ff. dieses Prospekts<br />
Anlage 3:<br />
Prognoserechnung, abgedruckt auf Seite 86 ff. dieses Prospekts<br />
Anlage 4:<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag, abgedruckt auf Seite 180 ff.<br />
dieses Prospekts<br />
28.6 Sämtliche Kosten, Abgaben und Steuern, die mit dem<br />
Abschluss und der Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages<br />
verbunden sind, trägt die Gesellschaft, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />
keine abweichenden Bestimmungen enthält oder<br />
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.<br />
Der Gesellschaftsvertrag.<br />
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