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Emissionsprospekt - Collector AG

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die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />

unterliegen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der<br />

Freiheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von<br />

dem Schaden durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem<br />

vermeintlichen Schädiger anzuzeigen, auch wenn sie noch nicht<br />

beziffert werden können.<br />

§ 27 Steuerliche Verpflichtungen<br />

Eventuelle steuerliche Belastungen, die nicht durch den regulären<br />

Geschäftsgang der Gesellschaft, sondern durch den Beitritt oder<br />

das Ausscheiden eines Gesellschafters oder auf andere Art und<br />

Weise (zum Beispiel Sonderbetriebseinnahmen im Sinne von §<br />

15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) durch einen Gesellschafter verursacht<br />

werden, trägt der Gesellschafter, der diesen steuerlichen Mehraufwand<br />

verursacht.<br />

§ 28 Schlussbestimmungen<br />

28.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

sind nur durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich.<br />

28.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig<br />

oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im Übrigen hiervon unberührt. Die nichtige oder undurchführbare<br />

Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare<br />

Bestimmung ersetzt, die in rechtsgültiger Form den angestrebten<br />

Zweck im Sinne des Vertrages erfüllt und dem angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Die Gesellschafter<br />

sind verpflichtet, bei der Festlegung der wirksamen oder<br />

durchführbaren Bestimmung zusammenzuwirken.<br />

28.3 Die den einzelnen Vertragsbestimmungen vorangestellten<br />

Überschriften sind unverbindlich und dienen nur zur Übersicht.<br />

Maßgeblich für den Inhalt und die Auslegung dieses Vertrages<br />

sind die einzelnen Bestimmungen selbst.<br />

28.4 Der Vertrag, seine Durchführung und die sich daraus<br />

ergebenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht.<br />

28.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Gesellschaftsvertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig vereinbart werden kann.<br />

Unterschriften<br />

Schwabach, am 14.03.2011<br />

Komplementärin<br />

SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />

(Bernd Gilles, Geschäftsführer)<br />

Gründungskommanditist<br />

<strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />

(Günter Schlee, Vorstand)<br />

Treuhandkommanditist<br />

RK revisionskontor gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Dietmar Zanzinger, Geschäftsführer)<br />

Anlage 1:<br />

Treuhandvertrag, abgedruckt auf Seite 175 ff. dieses Prospekts<br />

Anlage 2:<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, abgedruckt auf Seite 77<br />

sowie Seite 82 ff. dieses Prospekts<br />

Anlage 3:<br />

Prognoserechnung, abgedruckt auf Seite 86 ff. dieses Prospekts<br />

Anlage 4:<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag, abgedruckt auf Seite 180 ff.<br />

dieses Prospekts<br />

28.6 Sämtliche Kosten, Abgaben und Steuern, die mit dem<br />

Abschluss und der Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages<br />

verbunden sind, trägt die Gesellschaft, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />

keine abweichenden Bestimmungen enthält oder<br />

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.<br />

Der Gesellschaftsvertrag.<br />

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