Emissionsprospekt - Collector AG
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Soweit dies im Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich<br />
durchsetzbar ist, wird die Gefahr, dass<br />
Vertragspartner ihren Vertragspflichten nicht oder<br />
nicht ausreichend nachkommen, durch die Vereinbarung<br />
von Vertragsstrafen bzw. Garantien und/<br />
oder die Stellung von Gewährleistungsbürgschaften<br />
und/oder durch sonstige vertragliche Regelungen<br />
verringert.<br />
<br />
Für Gesellschaftsanteile an einem geschlossenen<br />
Erneuerbare-Energien-Fonds wie dem<br />
vorliegenden existiert kein geregelter Markt. Sollten<br />
Anleger ihre Gesellschaftsanteile veräußern wollen,<br />
so wird sich der Anbieter aber bemühen, aus dem<br />
Kreis der Anleger oder in Zusammenarbeit mit den<br />
Vertriebspartnern Käufer zu finden.<br />
<br />
Sollte eine Vollplatzierung nicht innerhalb der<br />
geplanten Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2011<br />
erreicht werden, besteht für die Komplementärin<br />
des Emittenten zur Vermeidung einer Rückabwicklung<br />
die Möglichkeit, die Zeichnungsfrist<br />
ein- oder mehrmals bis längstens zum 31.12.2012<br />
zu verlängern. Im Falle des Nichterreichens der<br />
Vollplatzierung innerhalb der regulären oder verlängerten<br />
Zeichnungsfrist ist die Komplementärin des<br />
Emittenten zudem berechtigt, die Gesellschaft zu<br />
schließen.<br />
<br />
Um dem Anleger die Einhaltung der gesellschaftsvertraglich<br />
festgelegten Fristen zu erleichtern,<br />
wurde dem Verkaufsprospekt auf Seite 145<br />
eine Fristentabelle beigefügt, aus der die maßgeblichen<br />
Fristen auf einen Blick ersichtlich sind.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen<br />
zur Gefahrenreduzierung empfiehlt der<br />
Emittent bzw. der Anbieter dem Anleger außerdem:<br />
<br />
sich vor dem Beitritt zum Emittenten mit seinem<br />
eigenen steuerlichen Berater in Verbindung zu<br />
setzen, um die individuellen steuerlichen Gefahren,<br />
die im Zusammenhang mit einer Beteiligung am<br />
Emittenten auftreten können, aufzudecken und<br />
die Wahl zwischen dem Beitritt als Direkt- oder als<br />
Treugeberkommanditist steuerlich zu beurteilen;<br />
<br />
die vom Emittenten oder sonstigen im Zusammenhang<br />
mit dieser Anlage auftretenden Personen<br />
übermittelten Unterlagen aufmerksam zu lesen und,<br />
soweit der Inhalt dieser Unterlagen nicht vollständig<br />
selbst beurteilt werden kann, sich von fachkundigen<br />
Personen beraten zu lassen;<br />
<br />
die Gesellschafterversammlungen selbst zu<br />
besuchen und dort vom eigenen Stimmrecht<br />
Gebrauch zu machen;<br />
<br />
nur einen nicht wesentlichen Teil des Vermögens<br />
im Rahmen eines Vermögensanlagekonzeptes<br />
in die Beteiligung am Emittenten zu investieren,<br />
das der Anleger über den Anlagezeitraum nicht<br />
benötigt und nicht fremd finanzieren muss;<br />
eine Anteilsübertragung oder Veräußerung<br />
eines Gesellschaftsanteils nur nach Rücksprache<br />
mit seinem persönlichen rechtlichen/steuerlichen<br />
Berater vorzunehmen.<br />
<br />
Um dem Anleger eine Einschätzung zu<br />
ermöglichen, inwieweit der Anbieter mit dem Emittenten<br />
oder mit sonstigen am Emittent beteiligten<br />
Personen verflochten ist, wurde dem Prospekt auf<br />
den Seiten 139 ff. eine ausführliche Beschreibung<br />
der Verflechtungen angefügt.<br />
Die risikobegrenzenden Maßnahmen.<br />
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