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Emissionsprospekt - Collector AG

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Soweit dies im Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich<br />

durchsetzbar ist, wird die Gefahr, dass<br />

Vertragspartner ihren Vertragspflichten nicht oder<br />

nicht ausreichend nachkommen, durch die Vereinbarung<br />

von Vertragsstrafen bzw. Garantien und/<br />

oder die Stellung von Gewährleistungsbürgschaften<br />

und/oder durch sonstige vertragliche Regelungen<br />

verringert.<br />

<br />

Für Gesellschaftsanteile an einem geschlossenen<br />

Erneuerbare-Energien-Fonds wie dem<br />

vorliegenden existiert kein geregelter Markt. Sollten<br />

Anleger ihre Gesellschaftsanteile veräußern wollen,<br />

so wird sich der Anbieter aber bemühen, aus dem<br />

Kreis der Anleger oder in Zusammenarbeit mit den<br />

Vertriebspartnern Käufer zu finden.<br />

<br />

Sollte eine Vollplatzierung nicht innerhalb der<br />

geplanten Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2011<br />

erreicht werden, besteht für die Komplementärin<br />

des Emittenten zur Vermeidung einer Rückabwicklung<br />

die Möglichkeit, die Zeichnungsfrist<br />

ein- oder mehrmals bis längstens zum 31.12.2012<br />

zu verlängern. Im Falle des Nichterreichens der<br />

Vollplatzierung innerhalb der regulären oder verlängerten<br />

Zeichnungsfrist ist die Komplementärin des<br />

Emittenten zudem berechtigt, die Gesellschaft zu<br />

schließen.<br />

<br />

Um dem Anleger die Einhaltung der gesellschaftsvertraglich<br />

festgelegten Fristen zu erleichtern,<br />

wurde dem Verkaufsprospekt auf Seite 145<br />

eine Fristentabelle beigefügt, aus der die maßgeblichen<br />

Fristen auf einen Blick ersichtlich sind.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen<br />

zur Gefahrenreduzierung empfiehlt der<br />

Emittent bzw. der Anbieter dem Anleger außerdem:<br />

<br />

sich vor dem Beitritt zum Emittenten mit seinem<br />

eigenen steuerlichen Berater in Verbindung zu<br />

setzen, um die individuellen steuerlichen Gefahren,<br />

die im Zusammenhang mit einer Beteiligung am<br />

Emittenten auftreten können, aufzudecken und<br />

die Wahl zwischen dem Beitritt als Direkt- oder als<br />

Treugeberkommanditist steuerlich zu beurteilen;<br />

<br />

die vom Emittenten oder sonstigen im Zusammenhang<br />

mit dieser Anlage auftretenden Personen<br />

übermittelten Unterlagen aufmerksam zu lesen und,<br />

soweit der Inhalt dieser Unterlagen nicht vollständig<br />

selbst beurteilt werden kann, sich von fachkundigen<br />

Personen beraten zu lassen;<br />

<br />

die Gesellschafterversammlungen selbst zu<br />

besuchen und dort vom eigenen Stimmrecht<br />

Gebrauch zu machen;<br />

<br />

nur einen nicht wesentlichen Teil des Vermögens<br />

im Rahmen eines Vermögensanlagekonzeptes<br />

in die Beteiligung am Emittenten zu investieren,<br />

das der Anleger über den Anlagezeitraum nicht<br />

benötigt und nicht fremd finanzieren muss;<br />

eine Anteilsübertragung oder Veräußerung<br />

eines Gesellschaftsanteils nur nach Rücksprache<br />

mit seinem persönlichen rechtlichen/steuerlichen<br />

Berater vorzunehmen.<br />

<br />

Um dem Anleger eine Einschätzung zu<br />

ermöglichen, inwieweit der Anbieter mit dem Emittenten<br />

oder mit sonstigen am Emittent beteiligten<br />

Personen verflochten ist, wurde dem Prospekt auf<br />

den Seiten 139 ff. eine ausführliche Beschreibung<br />

der Verflechtungen angefügt.<br />

Die risikobegrenzenden Maßnahmen.<br />

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