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Emissionsprospekt - Collector AG

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Die Risiken.<br />

Scheiterns. Investitionen im Rahmen der Erkundungen<br />

sind im Falle eines Scheiterns verloren.<br />

Bei Bohrungen besteht darüber hinaus das Risiko,<br />

auf gespannte Gase zu treffen, die einen erhöhten<br />

Kostenaufwand auslösen können (insbesondere<br />

aufgrund zusätzlicher Maßnahmen zum Explosionsschutz<br />

und zusätzlicher Kontamination der<br />

Bohrspülung mit Kohlenwasserstoffen). Dies kann<br />

zu einer Verringerung der geplanten Ausschüttung<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlage führen.<br />

3. Dauerhafte Nutzbarkeit<br />

und Konkurrenz situation<br />

Langfristig führen geothermische Anlagen zu einer<br />

lokal begrenzten Auskühlung des Untergrundes,<br />

die insbesondere durch eine oder mehrere weitere<br />

Anlage in der Nähe der Erstanlage verstärkt werden<br />

kann (Konkurrenzsituation). Diese Auskühlung<br />

kann dazu führen, dass die Geothermieanlage<br />

nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.<br />

Dieses Risiko, das über den geplanten Zeitraum<br />

die Anlage mit gleicher Temperatur und Fördermenge<br />

betrieben werden kann, ist zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht versicherbar. Darüber<br />

hinaus besteht das Risiko, dass sich die Menge,<br />

Beschaffenheit, Temperatur des geförderten Wassers<br />

oder die geologische Situatuion verändert, was<br />

zu nicht einkalkulierten mittelbar über die Objektgesellschaften<br />

erfolgenden Kostenbelastungen des<br />

Emittenten, zu einer verminderten Rentabilität der<br />

Anlage und damit zu verminderten Ausschüttungen<br />

für den Anleger bis hin zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Einlage führen kann.<br />

VII. Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Emittent hat einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

mit der BPS Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

überwacht das Vorliegen der formalen Voraussetzungen<br />

einer Mittelfreigabe der eingezahlten Ersteinlagen<br />

der Anleger bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist,<br />

bspw. für Investitionen des Emittenten. Eine darüber<br />

hinausgehende Prüfung der Wirtschaftlichkeit<br />

derartiger Aufwendungen durch ihn erfolgt nicht.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur prüft zudem nicht<br />

das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der<br />

Mittelfreigabe der eingezahlten Ersteinlagen (wie Fälligkeit,<br />

Leistungserbringung). Es besteht daher das<br />

Risiko, dass Investitionen anders als prognostiziert<br />

verlaufen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass<br />

der Mittelverwendungskontrolleur Mittel verzögert<br />

freigibt. Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

VIII. Sicherungsmaßnahmenausfallrisiko<br />

Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem<br />

Betrieb von EE-Anlagen werden/wurden verschiedene<br />

Versicherungen abgeschlossen. Sollten die<br />

bzw. einzelne Versicherungsverträge nach Ablauf<br />

der jeweils vertraglich vereinbarten Laufzeit nicht<br />

verlängert oder nicht abgeschlossen werden können<br />

oder sollten die bzw. einzelne Verträge seitens<br />

der Versicherung vorzeitig gekündigt werden,<br />

besteht insofern das Risiko, dass eine Anschlussversicherung/Ersatzversicherung<br />

nur zu wesentlich<br />

schlechteren Konditionen vereinbart werden kann,<br />

mit der Folge einer bedeutenden Verschlechterung<br />

der Ertragslage des Emittenten.<br />

Der Emittent bzw. die Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />

tragen das nicht versicherbare Risiko des<br />

zufälligen Unterganges der zu errichtenden oder<br />

zu erwerbenden EE-Anlagen sowie das Risiko<br />

deren Beschädigung oder Zerstörung mit der<br />

Folge, dass diese nicht wie geplant genutzt werden<br />

können. Weitere nicht versicherbare Risiken sind<br />

insbesondere Kriege und terroristische Anschläge<br />

bzw. höhere Gewalt. Mangels Versicherungsschutz<br />

hätten der Emittent bzw. die Objekt- oder Tochtergesellschaften<br />

entsprechende Schäden zu tragen. In<br />

Fällen bestehenden Versicherungsschutzes besteht<br />

das Risiko, dass der Versicherer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

Der Eintritt der vorgenannten Risiken kann einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der geleisteten Einlagen führen.<br />

IX. Begrenzte Diversifikation<br />

Der Gegenstand des Emittenten ist auf Investitionen<br />

in EE-Anlagen fokussiert. Mit dieser Festlegung<br />

und dem damit verbundenen Ausschluss anderer<br />

Investitionsbereiche ist eine verringerte Risikostreuung<br />

verbunden (sog. Klumpenrisiko). Dies kann zu<br />

einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

X. Sicherheiten<br />

Im Rahmen von Investitionen außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland – wie etwa in den Ländern<br />

des Euro-Währungsraumes – kann es aufgrund<br />

28 Die Risiken.

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