Emissionsprospekt - Collector AG
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der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit. Schadensersatzansprüche gegen den<br />
Mittelverwendungskontrolleur können nur geltend<br />
gemacht werden, wenn der Emittent oder die an<br />
der Fondsbeteiligung unmittelbar oder mittelbar<br />
über einen Treuhänder beteiligten Anleger nicht auf<br />
andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist ab Seite<br />
180 vollständig abgedruckt.<br />
V. Vertrag über die Gestellung eines<br />
Geschäftsführers<br />
Die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH als<br />
Komplementärin des Emittenten hat mit der <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> (Anbieter) zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsführung des Emittenten<br />
einen Vertrag über die Gestellung eines Geschäftsführers<br />
geschlossen. Der derzeitige Geschäftsführer<br />
der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />
hat mit der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs<br />
GmbH keinen Anstellungsvertrag abgeschlossen.<br />
Der Geschäftsführer wird vielmehr ausschließlich<br />
im Rahmen seiner Tätigkeit für die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />
entlohnt. Im Einzelnen wurde folgendes vereinbart:<br />
Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> wird den derzeit bestellten<br />
Geschäftsführer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses<br />
mit der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> entlohnen. Sollten<br />
künftig weitere oder andere Geschäftsführer von<br />
der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />
bestellt werden, die ein Anstellungsverhältnis mit<br />
der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> haben, so werden auch diese<br />
Geschäftsführer für ihre Tätigkeit in der SunCollect<br />
Vario Fonds Verwaltungs GmbH ausschließlich im<br />
Rahmen ihres jeweiligen Anstellungsverhältnisses<br />
mit der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> entlohnt.<br />
Für die Bereitstellung des Geschäftsführers zahlt<br />
die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />
an die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> einmalig eine Vergütung in<br />
Höhe von 1 % des gezeichneten Eigenkapitals des<br />
Emittenten (ohne Altgesellschafter und ohne Agio).<br />
Dies entspricht bei einem geplanten Eigenkapital<br />
von EUR 50.050.000,00 (ohne Altgesellschafter<br />
und ohne Agio) einem Betrag in Höhe von<br />
EUR 500.500,00 zuzüglich einer eventuell<br />
anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe<br />
(derzeit 19 %). Die Ausgleichszahlung ist jeweils mit<br />
Eingang der Ersteinlage eines Anlegers fällig.<br />
Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum, in dem<br />
die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />
Komplementärin des Emittenten ist. Sie kann von<br />
jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum<br />
Jahresende gekündigt werden, erstmals zum<br />
31.12.2031.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
VI. Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Der Emittent hat der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) die<br />
Geschäftsführung des Emittenten übertragen.<br />
Die Komplementärin bleibt zur Geschäftsführung<br />
berechtigt.<br />
Zu den Aufgaben der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> gehören<br />
insbesondere:<br />
<br />
Überwachung des Beitritts der Anleger einschließlich<br />
insbesondere der Abgabe vollständig<br />
ausgefüllter Zeichnungsscheine sowie Annahme<br />
der Zeichnungsscheine in Vertretung für die<br />
Geschäftsführung des Emittenten.<br />
<br />
Überwachung der Einzahlung der Einlagen und<br />
Agio-Beträge durch die Anleger einschließlich der<br />
Wahrnehmung von Rechten beim Zahlungsverzug<br />
in Vertretung für die Geschäftsführung des Emittenten.<br />
<br />
Durchführung der erforderlichen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister.<br />
<br />
Ständige Aktualisierung der Anlegeradressen<br />
und der Höhe der jeweiligen Einzelbeteiligungen.<br />
<br />
Führung der Gesellschafterkonten, Abwicklung<br />
der Ausschüttungen, Berechnung und Auszahlung<br />
von Abfindungsguthaben.<br />
<br />
Schriftwechsel mit den Anlegern, insbesondere<br />
die Beantwortung von Anfragen.<br />
<br />
Erstellen von Berichten der Geschäftsführung<br />
für Gesellschafterversammlungen.<br />
Das rechtliche Konzept.<br />
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