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Emissionsprospekt - Collector AG

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der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit. Schadensersatzansprüche gegen den<br />

Mittelverwendungskontrolleur können nur geltend<br />

gemacht werden, wenn der Emittent oder die an<br />

der Fondsbeteiligung unmittelbar oder mittelbar<br />

über einen Treuhänder beteiligten Anleger nicht auf<br />

andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist ab Seite<br />

180 vollständig abgedruckt.<br />

V. Vertrag über die Gestellung eines<br />

Geschäftsführers<br />

Die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH als<br />

Komplementärin des Emittenten hat mit der <strong>Collector</strong><br />

<strong>AG</strong> (Anbieter) zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung des Emittenten<br />

einen Vertrag über die Gestellung eines Geschäftsführers<br />

geschlossen. Der derzeitige Geschäftsführer<br />

der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />

hat mit der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs<br />

GmbH keinen Anstellungsvertrag abgeschlossen.<br />

Der Geschäftsführer wird vielmehr ausschließlich<br />

im Rahmen seiner Tätigkeit für die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong><br />

entlohnt. Im Einzelnen wurde folgendes vereinbart:<br />

Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> wird den derzeit bestellten<br />

Geschäftsführer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses<br />

mit der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> entlohnen. Sollten<br />

künftig weitere oder andere Geschäftsführer von<br />

der SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />

bestellt werden, die ein Anstellungsverhältnis mit<br />

der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> haben, so werden auch diese<br />

Geschäftsführer für ihre Tätigkeit in der SunCollect<br />

Vario Fonds Verwaltungs GmbH ausschließlich im<br />

Rahmen ihres jeweiligen Anstellungsverhältnisses<br />

mit der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> entlohnt.<br />

Für die Bereitstellung des Geschäftsführers zahlt<br />

die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />

an die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> einmalig eine Vergütung in<br />

Höhe von 1 % des gezeichneten Eigenkapitals des<br />

Emittenten (ohne Altgesellschafter und ohne Agio).<br />

Dies entspricht bei einem geplanten Eigenkapital<br />

von EUR 50.050.000,00 (ohne Altgesellschafter<br />

und ohne Agio) einem Betrag in Höhe von<br />

EUR 500.500,00 zuzüglich einer eventuell<br />

anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe<br />

(derzeit 19 %). Die Ausgleichszahlung ist jeweils mit<br />

Eingang der Ersteinlage eines Anlegers fällig.<br />

Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum, in dem<br />

die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH<br />

Komplementärin des Emittenten ist. Sie kann von<br />

jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Jahresende gekündigt werden, erstmals zum<br />

31.12.2031.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

VI. Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Der Emittent hat der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) die<br />

Geschäftsführung des Emittenten übertragen.<br />

Die Komplementärin bleibt zur Geschäftsführung<br />

berechtigt.<br />

Zu den Aufgaben der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> gehören<br />

insbesondere:<br />

<br />

Überwachung des Beitritts der Anleger einschließlich<br />

insbesondere der Abgabe vollständig<br />

ausgefüllter Zeichnungsscheine sowie Annahme<br />

der Zeichnungsscheine in Vertretung für die<br />

Geschäftsführung des Emittenten.<br />

<br />

Überwachung der Einzahlung der Einlagen und<br />

Agio-Beträge durch die Anleger einschließlich der<br />

Wahrnehmung von Rechten beim Zahlungsverzug<br />

in Vertretung für die Geschäftsführung des Emittenten.<br />

<br />

Durchführung der erforderlichen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister.<br />

<br />

Ständige Aktualisierung der Anlegeradressen<br />

und der Höhe der jeweiligen Einzelbeteiligungen.<br />

<br />

Führung der Gesellschafterkonten, Abwicklung<br />

der Ausschüttungen, Berechnung und Auszahlung<br />

von Abfindungsguthaben.<br />

<br />

Schriftwechsel mit den Anlegern, insbesondere<br />

die Beantwortung von Anfragen.<br />

<br />

Erstellen von Berichten der Geschäftsführung<br />

für Gesellschafterversammlungen.<br />

Das rechtliche Konzept.<br />

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