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Emissionsprospekt - Collector AG

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Erneuerbare Energien Fonds wie der SunCollect<br />

Vario Fonds GmbH & Co. KG besteht derzeit<br />

kein geregelter Zweitmarkt und keine gesetzlich<br />

vorgeschriebene Handelsplattform. Beachten Sie in<br />

diesem Zusammenhang bitte die Ausführungen auf<br />

Seite 120 im Abschnitt „Der Zweitmarkt“.<br />

III. Tod eines Gesellschafters<br />

Im Falle des Todes eines Direktkommanditisten wird<br />

der Emittent nicht aufgelöst, sondern mit seinen<br />

Erben fortgesetzt. Die Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

haben sich gegenüber der Komplementärin<br />

des Emittenten durch Vorlage von dieser geeignet<br />

erscheinenden Dokumenten, einschließlich<br />

insbesondere eines Erbscheines, zu legitimieren.<br />

Eine Erbengemeinschaft ist verpflichtet, unverzüglich<br />

eine Person zu benennen, die zukünftig die<br />

Rechte der Erben innerhalb des Emittenten ausübt.<br />

Solange diese Person nicht benannt ist, ruhen die<br />

Gesellschafterrechte mit Ausnahme der Vermögensrechte.<br />

Im Fall der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />

kann der Gesellschaftsanteil nur auf<br />

eine Person übertragen werden, wenn durch seine<br />

Aufteilung eine Teilbarkeit durch 100 ohne Rest je<br />

empfangenden Erben bzw. Vermächtnisnehmer<br />

nicht aufgehoben würde.<br />

Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten,<br />

insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge<br />

oder des Vermächtnisses verbundenen Kosten<br />

tragen die Erben oder Vermächtnisnehmer. Sie sind<br />

außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, dem<br />

Emittenten den diesem entstehenden administrativen<br />

Aufwand mit EUR 100,00 zuzüglich Umsatzsteuer<br />

zu ersetzen.<br />

IV. Widerruf und Rückabwicklung<br />

Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, so kann<br />

der Anleger seine in der Beitrittserklärung abgegebenen<br />

Erklärungen innerhalb der Widerrufsfrist<br />

ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.<br />

Weiterführende Informationen, insbesondere zu<br />

den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs,<br />

entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung, die<br />

Ihnen zusammen mit der Beitrittserklärung und<br />

diesem Verkaufsprospekt ausgehändigt wurde.<br />

Das Procedere im Falle des Nichterreichens des<br />

gesamten Eigenkapitals ist ab Seite 52 unter<br />

„XI. Liquidation“ sowie in § 23 des ab Seite 163<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrags dem Emittenten<br />

beschrieben.<br />

Weitergehende Kosten oder Verluste – insbesondere<br />

etwaige Einbußen daraus, dass andere<br />

Anlagemöglichkeiten vom Anleger anstelle dieses<br />

Beteiligungsangebotes nicht verfolgt werden<br />

konnten – werden dem Anleger nicht erstattet.<br />

Das rechtliche Konzept.<br />

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