Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Emissionsprospekt - Collector AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erneuerbare Energien Fonds wie der SunCollect<br />
Vario Fonds GmbH & Co. KG besteht derzeit<br />
kein geregelter Zweitmarkt und keine gesetzlich<br />
vorgeschriebene Handelsplattform. Beachten Sie in<br />
diesem Zusammenhang bitte die Ausführungen auf<br />
Seite 120 im Abschnitt „Der Zweitmarkt“.<br />
III. Tod eines Gesellschafters<br />
Im Falle des Todes eines Direktkommanditisten wird<br />
der Emittent nicht aufgelöst, sondern mit seinen<br />
Erben fortgesetzt. Die Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
haben sich gegenüber der Komplementärin<br />
des Emittenten durch Vorlage von dieser geeignet<br />
erscheinenden Dokumenten, einschließlich<br />
insbesondere eines Erbscheines, zu legitimieren.<br />
Eine Erbengemeinschaft ist verpflichtet, unverzüglich<br />
eine Person zu benennen, die zukünftig die<br />
Rechte der Erben innerhalb des Emittenten ausübt.<br />
Solange diese Person nicht benannt ist, ruhen die<br />
Gesellschafterrechte mit Ausnahme der Vermögensrechte.<br />
Im Fall der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft<br />
kann der Gesellschaftsanteil nur auf<br />
eine Person übertragen werden, wenn durch seine<br />
Aufteilung eine Teilbarkeit durch 100 ohne Rest je<br />
empfangenden Erben bzw. Vermächtnisnehmer<br />
nicht aufgehoben würde.<br />
Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten,<br />
insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge<br />
oder des Vermächtnisses verbundenen Kosten<br />
tragen die Erben oder Vermächtnisnehmer. Sie sind<br />
außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, dem<br />
Emittenten den diesem entstehenden administrativen<br />
Aufwand mit EUR 100,00 zuzüglich Umsatzsteuer<br />
zu ersetzen.<br />
IV. Widerruf und Rückabwicklung<br />
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, so kann<br />
der Anleger seine in der Beitrittserklärung abgegebenen<br />
Erklärungen innerhalb der Widerrufsfrist<br />
ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.<br />
Weiterführende Informationen, insbesondere zu<br />
den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs,<br />
entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung, die<br />
Ihnen zusammen mit der Beitrittserklärung und<br />
diesem Verkaufsprospekt ausgehändigt wurde.<br />
Das Procedere im Falle des Nichterreichens des<br />
gesamten Eigenkapitals ist ab Seite 52 unter<br />
„XI. Liquidation“ sowie in § 23 des ab Seite 163<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags dem Emittenten<br />
beschrieben.<br />
Weitergehende Kosten oder Verluste – insbesondere<br />
etwaige Einbußen daraus, dass andere<br />
Anlagemöglichkeiten vom Anleger anstelle dieses<br />
Beteiligungsangebotes nicht verfolgt werden<br />
konnten – werden dem Anleger nicht erstattet.<br />
Das rechtliche Konzept.<br />
147