Emissionsprospekt - Collector AG
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die Objektgesellschaft eine andere Fremdfinanzierung<br />
aufnehmen. Kann die Objektgesellschaft<br />
keine ausreichenden Sicherheiten bestellen, kann<br />
die finanzierende Bank das Darlehen außerordentlich<br />
kündigen.<br />
Sollte die Objektgesellschaft die Fremdmittel im<br />
Falle der (vorzeitigen) Beendigung nicht in der<br />
vorgesehenen Weise zurückführen können, kann<br />
der gesicherte Kreditgeber die abgetretenen Forderungen<br />
einziehen. Dies kann zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der vom Emittenten in<br />
die Objektgesellschaft geleisteten Einlage bzw.<br />
des Gesellschafterdarlehens führen. Eine solche<br />
Zwangsverwertung wird gleichzeitig zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des Wertes<br />
der Fondsanteile der Anleger führen.<br />
Zu welchen Konditionen eine weitere Finanzierung<br />
oder Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden<br />
kann, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht vorhersehbar. Es besteht das Risiko, dass<br />
eine weitere Finanzierung oder Anschlussfinanzierung<br />
nicht oder nur zu schlechteren Konditionen<br />
beschafft werden kann. Zu welchen Konditionen<br />
nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibungsfrist<br />
eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden<br />
kann, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht vorhersehbar. Es besteht das Risiko, dass<br />
eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren<br />
Konditionen als die Erstfinanzierung beschafft<br />
werden kann bzw., dass die tatsächlichen Konditionen<br />
einer Anschlussfinanzierung von den durch<br />
den Anbieter prognostizierten Konditionen negativ<br />
abweichen. Ist eine weitere Finanzierung oder eine<br />
Anschlussfinanzierung nur unter Verschlechterung<br />
der Konditionen möglich, hätte dies negative Auswirkungen<br />
auf die prognostizierte Liquiditäts- und<br />
Ertragssituation des Emittenten und kann zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des Wertes<br />
der Fondsanteile der Anleger führen; ist eine weitere<br />
Finanzierung oder eine Anschlussfinanzierung<br />
nicht möglich, kann dies zu einer Verminderung der<br />
geplanten Ausschüttungen oder sogar zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />
Einlagen führen.<br />
III. Zinsen<br />
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Zinsschwankungen<br />
erhöhte Darlehenszinsen für auf<br />
Ebene der Objektgesellschaften aufgenommenes<br />
bzw. in Zukunft aufzunehmendes Fremdkapital<br />
entrichtet werden müssen. Zudem besteht das<br />
Risiko, dass zum Erwerb von Anlageobjekten bzw.<br />
Investitionsprojekten aufzunehmendes Fremdkapital<br />
nur zu erhöhten Darlehenszinsen oder wirtschaftlich<br />
ungünstigeren Konditionen aufgenommen werden<br />
kann, als es zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
angenommen bzw. für die Zukunft prognostiziert<br />
wurde (als zukünftige Zinsaufwendungen wurden<br />
5% prognostiziert). Ebenso besteht das Risiko,<br />
dass eine Finanzierung stärker als geplant in<br />
Anspruch genommen werden muss. Dies kann zu<br />
einer Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
IV. Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Um den Aufbau und die Einrichtung des Emittenten<br />
und der Objektgesellschaft frühzeitig zu<br />
ermöglichen, hat die Objektgesellschaft bis zur<br />
vollständigen Zeichnung aller Anteile und bis zum<br />
Eingang der Zeichnungsgelder das Eigenkapital<br />
durch Darlehen der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) über<br />
EUR 320.000,00 und des Herrn Reiner Schott über<br />
EUR 315.790,00 kurzfristig zwischenfinanziert. Die<br />
Darlehen sind bis zum Ende, der ggf. verlängerten<br />
Zeichnungsfrist zurückzuführen. Die Objektgesellschaft<br />
hat der <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> (Anbieter) für das<br />
Darlehen keine Sicherheiten gewährt. Für das<br />
Darlehen des Herrn Schott hat sich die <strong>Collector</strong><br />
<strong>AG</strong> (Anbieter) verpflichtet, für den Fall, dass die<br />
Objektgesellschaft das Darlehen aus irgendwelchen<br />
Gründen nicht komplett bis zum vereinbarten<br />
Stichtag zurückführen kann, einen noch offenen<br />
Restbetrag an Stelle der Objektgesellschaft zu<br />
begleichen. Die <strong>Collector</strong> <strong>AG</strong> könnte in diesem<br />
Fall bezüglich des beglichenen Restbetrages des<br />
Darlehens auf die Objektgesellschaft zurückgreifen,<br />
was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein<br />
könnte. Die voraussichtlichen Zwischenfinanzierungskosten<br />
sind in der Prognoserechnung des<br />
Emittenten berücksichtigt.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Kosten für die<br />
Zwischenfinanzierung höher ausfallen als in der<br />
Prognoserechnung des Emittenten vorgesehen.<br />
Sollte dies der Fall sein, könnte dies zu geringeren<br />
Ausschüttungen des Emittenten führen.<br />
Kommt die Objektgesellschaft ihren vertraglichen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder verschlechtert<br />
sich ihre Bonität, können die Darlehensgeber<br />
die Darlehen kündigen. Zu welchen<br />
Konditionen dann eine Zwischenfinanzierung<br />
abgeschlossen werden kann, ist zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht vorhersehbar. Es besteht<br />
dann das Risiko, dass eine Zwischenfinanzierung<br />
Die Risiken.<br />
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