Emissionsprospekt - Collector AG
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Das rechtliche Konzept.<br />
sich, innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eintreten<br />
des Servicefalles die Anlagen zu besuchen und die<br />
Instandsetzung unverzüglich in die Wege zu leiten.<br />
<br />
Jahresbericht: Per 31.12. erstellt der Auftragnehmer<br />
einen Jahresbericht. der die durchgeführten<br />
Wartungsarbeiten sowie den Ertrag der Solarstromanlage<br />
darstellt.<br />
2. Kosten<br />
Für die Wartungsleistungen zahlt der Auftraggeber<br />
an den Auftragnehmer eine jährliche Vergütung in<br />
Höhe von 9,00 EUR/kWp zzgl. Mehrwertsteuer in<br />
Höhe des am Tage der Entstehung der Umsatzsteuerschuld<br />
geltenden Steuersatzes (Mehrwertsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe). Die Vergütung wird<br />
fällig mit Abgabe des Jahresberichts. Im Servicefall<br />
werden die Aufwendungen mit einem Stundensatz<br />
in Höhe von netto 55,00 EUR vergütet. Fahrkilometer<br />
werden mit 0,60 EUR/km abgerechnet, jeweils<br />
zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die<br />
Fahrtkosten in EUR/km werden im eintretenden<br />
Servicefall bzgl. der Basis zur Berechnung von<br />
Start- und Zielort vorab mit dem Auftraggeber<br />
abgestimmt. Serviceaufwendungen werden innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Ausführung der Arbeiten<br />
in Rechnung gestellt. Die Kosten für Fernsprechanschlüsse<br />
trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer<br />
stellt für alle Leistungen eine Rechnung. Die<br />
Vergütungen werden jährlich mit einer Teuerungsrate<br />
von 2,0 Prozent angepasst.<br />
3. Gewährleistung und Haftung<br />
Da keine vertraglichen Regelungen hierzu getroffen<br />
worden sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-<br />
und Haftungsbestimmungen.<br />
4. Vertragsdauer/Kündigung<br />
Die Laufzeit des Vertrages hat mit der Inbetriebnahme<br />
der Anlage bzw. mit Vertragsabschluss<br />
begonnen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum<br />
31.12 des Jahres, das auf die Vollendung des 5.<br />
vollen Jahres folgt. Wird der Vertrag nicht 3 Monate<br />
vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch<br />
um ein weiteres Jahr.<br />
Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
VI. Versicherungsverträge<br />
1. Elektronikversicherung<br />
Die Objektgesellschaft hat bei der Bayerischen Versicherungsverband<br />
Versicherungsaktiengesellschaft<br />
eine Elektronikversicherung für die Photovoltaikanlage<br />
„Landgut Heideck“ mit einer Gesamtleistung<br />
von 552,00 kWp und einer Gesamtversicherungssumme<br />
i.H.v. EUR 1.808.130,00 abgeschlossen.<br />
Die Versicherungsdauer beträgt zunächst drei<br />
Jahre; Vertragsbeginn war der 01.01.2011. Die<br />
Elektronikversicherung übernimmt bei Teilschäden<br />
die für die Wiederherstellung der beschädigten<br />
Photovoltaikanlage erforderlichen Kosten. Bei Totalschäden<br />
ist der Versicherungswert der Sache im<br />
Neuzustand maßgeblich. Ist eine Reparatur mangels<br />
serienmäßigen Ersatzteilen nicht mehr möglich<br />
oder erfolgt nach einem Schadenfall keine Wiederbeschaffung<br />
mehr, ist der Zeitwert der Anlage<br />
für die Entschädigungsleistung maßgeblich. Die<br />
Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz<br />
für unvorhergesehen eintretende Schäden. Es<br />
besteht insbesondere Deckung für Sachschäden<br />
an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen<br />
versicherter Sachen durch Diebstahl/Raub. Von<br />
der Versicherung abgedeckt sind insbesondere<br />
Schäden durch Bedienungsfehler/Ungeschicklichkeit/Fahrlässigkeit,<br />
Überspannung/Induktion/<br />
Kurzschluss, Brand/Blitzschlag/Explosion, Wasser/<br />
Feuchtigkeit/Überschwemmung, Vorsatz Dritter/<br />
Sabotage/Vandalismus, höhere Gewalt sowie<br />
Konstruktions-/Material- und Ausführungsfehler. Die<br />
vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt EUR 500,00<br />
je Schadensfall. Ausdrücklich nicht versichert sind<br />
z.B. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers,<br />
durch Kriegsereignisse jeder Art oder<br />
innere Unruhen, durch Kernenergie, Schäden, die<br />
während der Dauer von Erdbeben als deren Folge<br />
entstehen sowie durch betriebsbedingte normale<br />
oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder<br />
Alterung. Die Elektronikversicherung beinhaltet<br />
ebenfalls eine Entschädigung des Verlustes aus<br />
der Stromeinspeisung nach einem versicherten<br />
Sachschaden (sog. Ertragsausfalldeckung mit einer<br />
Haftzeit von 6 Monaten). Die Ertragsausfallversicherung<br />
auf erstes Risiko beläuft sich auf eine<br />
Versicherungssumme i.H.v. EUR 397.440,00, die in<br />
der Gesamtversicherungssumme erfasst ist.<br />
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Das rechtliche Konzept.