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Emissionsprospekt - Collector AG

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Das rechtliche Konzept.<br />

sich, innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eintreten<br />

des Servicefalles die Anlagen zu besuchen und die<br />

Instandsetzung unverzüglich in die Wege zu leiten.<br />

<br />

Jahresbericht: Per 31.12. erstellt der Auftragnehmer<br />

einen Jahresbericht. der die durchgeführten<br />

Wartungsarbeiten sowie den Ertrag der Solarstromanlage<br />

darstellt.<br />

2. Kosten<br />

Für die Wartungsleistungen zahlt der Auftraggeber<br />

an den Auftragnehmer eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 9,00 EUR/kWp zzgl. Mehrwertsteuer in<br />

Höhe des am Tage der Entstehung der Umsatzsteuerschuld<br />

geltenden Steuersatzes (Mehrwertsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe). Die Vergütung wird<br />

fällig mit Abgabe des Jahresberichts. Im Servicefall<br />

werden die Aufwendungen mit einem Stundensatz<br />

in Höhe von netto 55,00 EUR vergütet. Fahrkilometer<br />

werden mit 0,60 EUR/km abgerechnet, jeweils<br />

zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die<br />

Fahrtkosten in EUR/km werden im eintretenden<br />

Servicefall bzgl. der Basis zur Berechnung von<br />

Start- und Zielort vorab mit dem Auftraggeber<br />

abgestimmt. Serviceaufwendungen werden innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Ausführung der Arbeiten<br />

in Rechnung gestellt. Die Kosten für Fernsprechanschlüsse<br />

trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer<br />

stellt für alle Leistungen eine Rechnung. Die<br />

Vergütungen werden jährlich mit einer Teuerungsrate<br />

von 2,0 Prozent angepasst.<br />

3. Gewährleistung und Haftung<br />

Da keine vertraglichen Regelungen hierzu getroffen<br />

worden sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-<br />

und Haftungsbestimmungen.<br />

4. Vertragsdauer/Kündigung<br />

Die Laufzeit des Vertrages hat mit der Inbetriebnahme<br />

der Anlage bzw. mit Vertragsabschluss<br />

begonnen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum<br />

31.12 des Jahres, das auf die Vollendung des 5.<br />

vollen Jahres folgt. Wird der Vertrag nicht 3 Monate<br />

vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch<br />

um ein weiteres Jahr.<br />

Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

VI. Versicherungsverträge<br />

1. Elektronikversicherung<br />

Die Objektgesellschaft hat bei der Bayerischen Versicherungsverband<br />

Versicherungsaktiengesellschaft<br />

eine Elektronikversicherung für die Photovoltaikanlage<br />

„Landgut Heideck“ mit einer Gesamtleistung<br />

von 552,00 kWp und einer Gesamtversicherungssumme<br />

i.H.v. EUR 1.808.130,00 abgeschlossen.<br />

Die Versicherungsdauer beträgt zunächst drei<br />

Jahre; Vertragsbeginn war der 01.01.2011. Die<br />

Elektronikversicherung übernimmt bei Teilschäden<br />

die für die Wiederherstellung der beschädigten<br />

Photovoltaikanlage erforderlichen Kosten. Bei Totalschäden<br />

ist der Versicherungswert der Sache im<br />

Neuzustand maßgeblich. Ist eine Reparatur mangels<br />

serienmäßigen Ersatzteilen nicht mehr möglich<br />

oder erfolgt nach einem Schadenfall keine Wiederbeschaffung<br />

mehr, ist der Zeitwert der Anlage<br />

für die Entschädigungsleistung maßgeblich. Die<br />

Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz<br />

für unvorhergesehen eintretende Schäden. Es<br />

besteht insbesondere Deckung für Sachschäden<br />

an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen<br />

versicherter Sachen durch Diebstahl/Raub. Von<br />

der Versicherung abgedeckt sind insbesondere<br />

Schäden durch Bedienungsfehler/Ungeschicklichkeit/Fahrlässigkeit,<br />

Überspannung/Induktion/<br />

Kurzschluss, Brand/Blitzschlag/Explosion, Wasser/<br />

Feuchtigkeit/Überschwemmung, Vorsatz Dritter/<br />

Sabotage/Vandalismus, höhere Gewalt sowie<br />

Konstruktions-/Material- und Ausführungsfehler. Die<br />

vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt EUR 500,00<br />

je Schadensfall. Ausdrücklich nicht versichert sind<br />

z.B. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers,<br />

durch Kriegsereignisse jeder Art oder<br />

innere Unruhen, durch Kernenergie, Schäden, die<br />

während der Dauer von Erdbeben als deren Folge<br />

entstehen sowie durch betriebsbedingte normale<br />

oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder<br />

Alterung. Die Elektronikversicherung beinhaltet<br />

ebenfalls eine Entschädigung des Verlustes aus<br />

der Stromeinspeisung nach einem versicherten<br />

Sachschaden (sog. Ertragsausfalldeckung mit einer<br />

Haftzeit von 6 Monaten). Die Ertragsausfallversicherung<br />

auf erstes Risiko beläuft sich auf eine<br />

Versicherungssumme i.H.v. EUR 397.440,00, die in<br />

der Gesamtversicherungssumme erfasst ist.<br />

130<br />

Das rechtliche Konzept.

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