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Emissionsprospekt - Collector AG

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Die Risiken.<br />

10,22-fachen des voraussichtlichen Erlöses einer<br />

Jahresenergieproduktion. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass der Kaufpreis der Photovoltaikanlage<br />

„Landgut Heideck“ wirtschaftlich gesehen zu hoch<br />

ist, um die prognostizierte Rendite erwirtschaften zu<br />

können.<br />

3. Spezifisches Risiko des Wartungsund<br />

Betriebsvertrages/Instandhaltung<br />

Der Wartungsvertrag umfasst nicht die regelmäßige<br />

vorbeugende Inspektion (Instandhaltung) und<br />

Reinigung der Photovoltaikanlage, die insbesondere<br />

bei Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden erforderlich ist, sondern nur<br />

die zeitlich nicht festgelegte Sichtkontrolle und<br />

Revision von Anlageteilen bzw. Messungen, die<br />

Funktionskontrolle durch Fernüberwachung sowie<br />

die Instandsetzung der Anlage nach Eintritt eines<br />

Servicefalles. Eine turnusmäßige Prüfung und<br />

Reinigungsarbeiten sind nicht vom Vertragspartner<br />

geschuldet. Dies kann die Betriebsbereitschaft und<br />

-sicherheit der Photovoltaikanlage beeinträchtigen,<br />

höhere Reparaturkosten verursachen und zu einer<br />

verminderten Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage<br />

führen. Diese Umstände können die<br />

prognostizierte Rentabilität der Photovoltaikanlage<br />

nachteilig beeinflussen, zu geringeren Ausschüttungen<br />

und zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />

Der Vertragspartner ist vertraglich nicht verpflichtet,<br />

die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu<br />

beachten und die Leistungen durch ausschließlich<br />

qualifizierte Fachkräfte zu erbringen. Er ist nicht<br />

verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz<br />

nachzuweisen. Bei Eintritt eines durch den<br />

Vertragspartner, insbesondere durch nicht qualifizierte<br />

Fachkräfte, verursachten Schadens besteht<br />

das Risiko, dass der Vertragspartner den Schaden<br />

nicht ersetzen kann bzw. insolvent wird. Dies kann<br />

zu geringeren Ausschüttungen und zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />

Einlagen führen.<br />

Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen<br />

ist in der konsolidierten Ergebnisprognose eine<br />

entsprechende Rücklagenbildung für die Photovoltaikanlage<br />

„Landgut Heideck“ einbezogen worden.<br />

Diese berücksichtigt auch die im Wartungs- und<br />

Betriebsvertrag enthaltene jährliche Teuerungsrate<br />

i.H.v. 2 % der Vergütung. Fallen Instandhaltungs- und<br />

Reparaturkosten höher als prognostiziert an, führt<br />

dies aufgrund der Teuerungsrate zu einer weiteren<br />

Kostensteigerung. Aufgrund dieser erhöhten Kosten<br />

kann sich die Ertragssituation oder die Liquidität der<br />

Objektgesellschaft und damit auch des Emittenten<br />

verschlechtern. Es besteht das Risiko, dass aufgrund<br />

unvorhergesehener Ereignisse bzw. aufgrund einer<br />

mangelhaften Instandhaltung erhöhte Aufwendungen<br />

auf der Objektgesellschaft als Anlagenbetreiber<br />

lasten, die die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage<br />

beeinträchtigen. Dies könnte zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />

zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

geleisteten Einlagen führen.<br />

K. Allgemeine rechtliche Risiken<br />

I. Steuerliches Konzept<br />

Die Rentabilität einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

hängt maßgeblich von ihrer steuerlichen<br />

Bewertung durch die Finanzverwaltung und von<br />

den individuellen steuerlichen Verhältnissen des<br />

einzelnen Anlegers ab.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erscheint<br />

unter Berücksichtigung der Steuergesetze, der<br />

veröffentlichten Rechtsprechung und den Erlassen<br />

der Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung<br />

der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG und<br />

ihrer Anleger, wie sie in der steuerlichen Konzeption<br />

beschrieben ist, unstrittig. Sollte die Finanzverwaltung<br />

die steuerliche Situation der Fondsgesellschaft<br />

abweichend vom steuerlichen Konzept einordnen,<br />

besteht die Gefahr, dass die Rentabilität einer<br />

Investition in die Fondsgesellschaft signifikant sinkt.<br />

Der Emittent und die Anlageobjektgesellschaften<br />

können in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge zur<br />

Erstattung beim zuständigen Finanzamt anmelden.<br />

Nimmt das Erstattungsverfahren längere Zeit in<br />

Anspruch als geplant, so kann hierdurch ein zusätzlicher<br />

Zinsaufwand entstehen. Darüber hinaus hat der<br />

Anleger einbehaltene Ausschüttungen (thesaurierten<br />

Erträge) mit der Einkommenssteuer zu versteuern und<br />

aus seinem eigenen Vermögen zu zahlen. Es besteht<br />

das Risiko, dass das Vermögen des Anlegers nicht<br />

ausreicht, um die anfallenden Steuern zu zahlen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung von den der steuerlichen<br />

Erfolgsermittlung zugrunde liegenden<br />

Annahmen erheblich abweichen, besteht des<br />

Weiteren das Risiko, dass der anfängliche Verlust<br />

der Fondsgesellschaft 10% des eingesetzten<br />

Eigenkapitals der Anleger überschreitet und § 15<br />

b EStG Anwendung findet. In diesem Fall wäre der<br />

dem Anleger zuzurechnende Verlust nicht mehr mit<br />

32 Die Risiken.

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