Emissionsprospekt - Collector AG
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Die Risiken.<br />
10,22-fachen des voraussichtlichen Erlöses einer<br />
Jahresenergieproduktion. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass der Kaufpreis der Photovoltaikanlage<br />
„Landgut Heideck“ wirtschaftlich gesehen zu hoch<br />
ist, um die prognostizierte Rendite erwirtschaften zu<br />
können.<br />
3. Spezifisches Risiko des Wartungsund<br />
Betriebsvertrages/Instandhaltung<br />
Der Wartungsvertrag umfasst nicht die regelmäßige<br />
vorbeugende Inspektion (Instandhaltung) und<br />
Reinigung der Photovoltaikanlage, die insbesondere<br />
bei Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Gebäuden erforderlich ist, sondern nur<br />
die zeitlich nicht festgelegte Sichtkontrolle und<br />
Revision von Anlageteilen bzw. Messungen, die<br />
Funktionskontrolle durch Fernüberwachung sowie<br />
die Instandsetzung der Anlage nach Eintritt eines<br />
Servicefalles. Eine turnusmäßige Prüfung und<br />
Reinigungsarbeiten sind nicht vom Vertragspartner<br />
geschuldet. Dies kann die Betriebsbereitschaft und<br />
-sicherheit der Photovoltaikanlage beeinträchtigen,<br />
höhere Reparaturkosten verursachen und zu einer<br />
verminderten Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage<br />
führen. Diese Umstände können die<br />
prognostizierte Rentabilität der Photovoltaikanlage<br />
nachteilig beeinflussen, zu geringeren Ausschüttungen<br />
und zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlagen führen.<br />
Der Vertragspartner ist vertraglich nicht verpflichtet,<br />
die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu<br />
beachten und die Leistungen durch ausschließlich<br />
qualifizierte Fachkräfte zu erbringen. Er ist nicht<br />
verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz<br />
nachzuweisen. Bei Eintritt eines durch den<br />
Vertragspartner, insbesondere durch nicht qualifizierte<br />
Fachkräfte, verursachten Schadens besteht<br />
das Risiko, dass der Vertragspartner den Schaden<br />
nicht ersetzen kann bzw. insolvent wird. Dies kann<br />
zu geringeren Ausschüttungen und zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />
Einlagen führen.<br />
Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen<br />
ist in der konsolidierten Ergebnisprognose eine<br />
entsprechende Rücklagenbildung für die Photovoltaikanlage<br />
„Landgut Heideck“ einbezogen worden.<br />
Diese berücksichtigt auch die im Wartungs- und<br />
Betriebsvertrag enthaltene jährliche Teuerungsrate<br />
i.H.v. 2 % der Vergütung. Fallen Instandhaltungs- und<br />
Reparaturkosten höher als prognostiziert an, führt<br />
dies aufgrund der Teuerungsrate zu einer weiteren<br />
Kostensteigerung. Aufgrund dieser erhöhten Kosten<br />
kann sich die Ertragssituation oder die Liquidität der<br />
Objektgesellschaft und damit auch des Emittenten<br />
verschlechtern. Es besteht das Risiko, dass aufgrund<br />
unvorhergesehener Ereignisse bzw. aufgrund einer<br />
mangelhaften Instandhaltung erhöhte Aufwendungen<br />
auf der Objektgesellschaft als Anlagenbetreiber<br />
lasten, die die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage<br />
beeinträchtigen. Dies könnte zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
geleisteten Einlagen führen.<br />
K. Allgemeine rechtliche Risiken<br />
I. Steuerliches Konzept<br />
Die Rentabilität einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
hängt maßgeblich von ihrer steuerlichen<br />
Bewertung durch die Finanzverwaltung und von<br />
den individuellen steuerlichen Verhältnissen des<br />
einzelnen Anlegers ab.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erscheint<br />
unter Berücksichtigung der Steuergesetze, der<br />
veröffentlichten Rechtsprechung und den Erlassen<br />
der Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung<br />
der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG und<br />
ihrer Anleger, wie sie in der steuerlichen Konzeption<br />
beschrieben ist, unstrittig. Sollte die Finanzverwaltung<br />
die steuerliche Situation der Fondsgesellschaft<br />
abweichend vom steuerlichen Konzept einordnen,<br />
besteht die Gefahr, dass die Rentabilität einer<br />
Investition in die Fondsgesellschaft signifikant sinkt.<br />
Der Emittent und die Anlageobjektgesellschaften<br />
können in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge zur<br />
Erstattung beim zuständigen Finanzamt anmelden.<br />
Nimmt das Erstattungsverfahren längere Zeit in<br />
Anspruch als geplant, so kann hierdurch ein zusätzlicher<br />
Zinsaufwand entstehen. Darüber hinaus hat der<br />
Anleger einbehaltene Ausschüttungen (thesaurierten<br />
Erträge) mit der Einkommenssteuer zu versteuern und<br />
aus seinem eigenen Vermögen zu zahlen. Es besteht<br />
das Risiko, dass das Vermögen des Anlegers nicht<br />
ausreicht, um die anfallenden Steuern zu zahlen.<br />
Sollte die Finanzverwaltung von den der steuerlichen<br />
Erfolgsermittlung zugrunde liegenden<br />
Annahmen erheblich abweichen, besteht des<br />
Weiteren das Risiko, dass der anfängliche Verlust<br />
der Fondsgesellschaft 10% des eingesetzten<br />
Eigenkapitals der Anleger überschreitet und § 15<br />
b EStG Anwendung findet. In diesem Fall wäre der<br />
dem Anleger zuzurechnende Verlust nicht mehr mit<br />
32 Die Risiken.