Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB
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de mit 31. Dezember 2012 aufgr<strong>und</strong> des Wegfalls des<br />
maßgeblichen Einflusses aus dem Kreis der at equity<br />
bilanzierten Unternehmen ausgeschieden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der geänderten Umstände – insbesondere der<br />
Veräußerung der Beteiligungen an den drei Ostbanken<br />
(Tschechien <strong>und</strong> Slowakei bereits im Jahr 2011, zuletzt<br />
Ungarn im Dezember 2012) – wurde in Gesamtbetrachtung<br />
aller Indizien die Möglichkeit der Ausübung eines<br />
maßgeblichen Einflusses neu überprüft. In seiner Ermessensausübung<br />
zum maßgeblichen Einfluss traf der Vorstand<br />
der RLB NÖ-Wien die Einschätzung, dass zum<br />
31. Dezember 2012 keine Möglichkeit mehr besteht, einen<br />
maßgeblichen Einfluss auf die RBI auszuüben. Die<br />
Bewertung der Anteile an der RBI ist daher mit<br />
31. Dezember 2012 von der equity-Methode gemäß IAS 28<br />
auf die Bewertung als Finanzinstrument der Kategorie<br />
available-for-sale mit dem vorhandenen liquiden Börsekurs<br />
zu ändern. Der Ausweis wurde vom Posten at equity bilanzierte<br />
Unternehmen auf den Ausweis im Posten Wertpapiere<br />
<strong>und</strong> Beteiligungen geändert. Die G&V-Auswirkung<br />
aus der Umstellung wird im Ergebnis aus Finanzinvestitionen<br />
ausgewiesen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten Bedeutung für die<br />
Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage wurde auf die at<br />
equity Bilanzierung von 11 (VJ 10) assoziierten Unternehmen<br />
verzichtet. Diese werden zu Anschaffungskosten<br />
abzüglich allfälliger Wertberichtigungen im Bilanzposten<br />
Wertpapiere <strong>und</strong> Beteiligungen erfasst. Die unwesentlichen<br />
assoziierten Unternehmen würden auf Basis der<br />
aktuellen Daten bei einer at equity Bilanzierung in<br />
zusammengefasster Betrachtung das Konzerneigenkapital<br />
<strong>und</strong> die Konzernbilanzsumme um weniger als ein Prozent<br />
verändern.<br />
Es waren keine in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse<br />
in den Vollkonsolidierungskreis einzubeziehen.<br />
Eine Aufstellung über die vollkonsolidierten Unternehmen,<br />
at equity bilanzierten Unternehmen <strong>und</strong> sonstigen Beteiligungen<br />
ist der Beteiligungsübersicht zu entnehmen.<br />
Bilanzierungs- <strong>und</strong><br />
Bewertungsmethoden<br />
FINANZINSTRUMENTE<br />
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei<br />
einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen<br />
Vermögenswertes <strong>und</strong> bei einem anderen Unternehmen<br />
zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines<br />
Eigenkapitalinstrumentes führt. Gemäß IAS 39 sind alle<br />
Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen <strong>und</strong> zum Zugangszeitpunkt<br />
mit dem fair value zu bewerten. Das ist in<br />
der Regel der Transaktionspreis, der dem fair value der<br />
gegebenen Leistung oder der erhaltenen Gegenleistung<br />
entspricht. Die Finanzinstrumente sind in vorgegebene<br />
Kategorien einzuteilen <strong>und</strong> die Folgebewertung ist in Abhängigkeit<br />
von der getroffenen Einteilung durchzuführen.<br />
Daraus ergeben sich folgende Bewertungskategorien:<br />
At fair value through profit or loss: At fair value through<br />
profit or loss kategorisierte finanzielle Vermögenswerte<br />
oder finanzielle Verbindlichkeiten sind Finanzinstrumente,<br />
die vom Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung entweder<br />
als held for trading klassifiziert oder als at fair value<br />
through profit or loss eingestuft werden.<br />
• Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten,<br />
die als Finanzinstrumente der Kategorie<br />
held for trading eingestuft werden, dienen der Erzielung<br />
von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen<br />
des Marktpreises oder aus der Händlermarge.<br />
Handelsinstrumente werden mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen erfolgswirksam<br />
erfasst werden. Diese Bewertungskategorie<br />
gilt auch für Passiva, die dem Handelsbestand gewidmet<br />
werden.<br />
• Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />
oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten<br />
(finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />
oder eine Kombination von beidem) werden<br />
dann beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente<br />
(at fair value through profit or loss) designiert,<br />
wenn dadurch relevantere Informationen vermittelt<br />
werden.<br />
Dieser Vorgabe wird insofern entsprochen, als aufgr<strong>und</strong><br />
dieser Designation Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen<br />
vermieden oder erheblich verringert werden<br />
(accounting mismatch).<br />
Eine Einstufung in diese Kategorie erfolgt auch dann,<br />
wenn finanzielle Vermögenswerte <strong>und</strong>/oder finanzielle Verbindlichkeiten<br />
(einschließlich Derivate) aufgr<strong>und</strong> einer<br />
dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie<br />
im Rahmen von Portfolios gesteuert werden, deren Wertentwicklung<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage des beizulegenden Zeitwertes<br />
beurteilt <strong>und</strong> über deren Performance dem Gesamtvorstand<br />
regelmäßig berichtet wird. Finanzinstrumente mit<br />
eingebetteten Derivaten können, sofern diese Derivate<br />
eine substanzielle wirtschaftliche Auswirkung haben, ebenfalls<br />
als at fair value through profit or loss designiert werden.<br />
Können in Finanzinstrumente eingebettete Derivate<br />
nicht gesondert bewertet werden, dann wird das gesamte<br />
Finanzinstrument dieser Kategorie a priori zugeordnet.<br />
Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbes des<br />
Finanzinstrumentes. Die unwiderrufliche Designation ist<br />
durch eine Zusammenfassung in Portfolios dokumentiert,<br />
die eine jeweils gesonderte Risikobeobachtung <strong>und</strong> vor<br />
allem eine an definierten Ergebniszielen orientierte Steuerung<br />
ermöglichen. Die Verantwortlichkeit für einzelne Portfolios<br />
ist durch klare Kompetenzen geregelt <strong>und</strong> das damit