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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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102<br />

de mit 31. Dezember 2012 aufgr<strong>und</strong> des Wegfalls des<br />

maßgeblichen Einflusses aus dem Kreis der at equity<br />

bilanzierten Unternehmen ausgeschieden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geänderten Umstände – insbesondere der<br />

Veräußerung der Beteiligungen an den drei Ostbanken<br />

(Tschechien <strong>und</strong> Slowakei bereits im Jahr 2011, zuletzt<br />

Ungarn im Dezember 2012) – wurde in Gesamtbetrachtung<br />

aller Indizien die Möglichkeit der Ausübung eines<br />

maßgeblichen Einflusses neu überprüft. In seiner Ermessensausübung<br />

zum maßgeblichen Einfluss traf der Vorstand<br />

der RLB NÖ-Wien die Einschätzung, dass zum<br />

31. Dezember 2012 keine Möglichkeit mehr besteht, einen<br />

maßgeblichen Einfluss auf die RBI auszuüben. Die<br />

Bewertung der Anteile an der RBI ist daher mit<br />

31. Dezember 2012 von der equity-Methode gemäß IAS 28<br />

auf die Bewertung als Finanzinstrument der Kategorie<br />

available-for-sale mit dem vorhandenen liquiden Börsekurs<br />

zu ändern. Der Ausweis wurde vom Posten at equity bilanzierte<br />

Unternehmen auf den Ausweis im Posten Wertpapiere<br />

<strong>und</strong> Beteiligungen geändert. Die G&V-Auswirkung<br />

aus der Umstellung wird im Ergebnis aus Finanzinvestitionen<br />

ausgewiesen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten Bedeutung für die<br />

Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage wurde auf die at<br />

equity Bilanzierung von 11 (VJ 10) assoziierten Unternehmen<br />

verzichtet. Diese werden zu Anschaffungskosten<br />

abzüglich allfälliger Wertberichtigungen im Bilanzposten<br />

Wertpapiere <strong>und</strong> Beteiligungen erfasst. Die unwesentlichen<br />

assoziierten Unternehmen würden auf Basis der<br />

aktuellen Daten bei einer at equity Bilanzierung in<br />

zusammengefasster Betrachtung das Konzerneigenkapital<br />

<strong>und</strong> die Konzernbilanzsumme um weniger als ein Prozent<br />

verändern.<br />

Es waren keine in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse<br />

in den Vollkonsolidierungskreis einzubeziehen.<br />

Eine Aufstellung über die vollkonsolidierten Unternehmen,<br />

at equity bilanzierten Unternehmen <strong>und</strong> sonstigen Beteiligungen<br />

ist der Beteiligungsübersicht zu entnehmen.<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong><br />

Bewertungsmethoden<br />

FINANZINSTRUMENTE<br />

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei<br />

einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen<br />

Vermögenswertes <strong>und</strong> bei einem anderen Unternehmen<br />

zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines<br />

Eigenkapitalinstrumentes führt. Gemäß IAS 39 sind alle<br />

Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen <strong>und</strong> zum Zugangszeitpunkt<br />

mit dem fair value zu bewerten. Das ist in<br />

der Regel der Transaktionspreis, der dem fair value der<br />

gegebenen Leistung oder der erhaltenen Gegenleistung<br />

entspricht. Die Finanzinstrumente sind in vorgegebene<br />

Kategorien einzuteilen <strong>und</strong> die Folgebewertung ist in Abhängigkeit<br />

von der getroffenen Einteilung durchzuführen.<br />

Daraus ergeben sich folgende Bewertungskategorien:<br />

At fair value through profit or loss: At fair value through<br />

profit or loss kategorisierte finanzielle Vermögenswerte<br />

oder finanzielle Verbindlichkeiten sind Finanzinstrumente,<br />

die vom Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung entweder<br />

als held for trading klassifiziert oder als at fair value<br />

through profit or loss eingestuft werden.<br />

• Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten,<br />

die als Finanzinstrumente der Kategorie<br />

held for trading eingestuft werden, dienen der Erzielung<br />

von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen<br />

des Marktpreises oder aus der Händlermarge.<br />

Handelsinstrumente werden mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen erfolgswirksam<br />

erfasst werden. Diese Bewertungskategorie<br />

gilt auch für Passiva, die dem Handelsbestand gewidmet<br />

werden.<br />

• Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />

oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten<br />

(finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />

oder eine Kombination von beidem) werden<br />

dann beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente<br />

(at fair value through profit or loss) designiert,<br />

wenn dadurch relevantere Informationen vermittelt<br />

werden.<br />

Dieser Vorgabe wird insofern entsprochen, als aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Designation Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen<br />

vermieden oder erheblich verringert werden<br />

(accounting mismatch).<br />

Eine Einstufung in diese Kategorie erfolgt auch dann,<br />

wenn finanzielle Vermögenswerte <strong>und</strong>/oder finanzielle Verbindlichkeiten<br />

(einschließlich Derivate) aufgr<strong>und</strong> einer<br />

dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie<br />

im Rahmen von Portfolios gesteuert werden, deren Wertentwicklung<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage des beizulegenden Zeitwertes<br />

beurteilt <strong>und</strong> über deren Performance dem Gesamtvorstand<br />

regelmäßig berichtet wird. Finanzinstrumente mit<br />

eingebetteten Derivaten können, sofern diese Derivate<br />

eine substanzielle wirtschaftliche Auswirkung haben, ebenfalls<br />

als at fair value through profit or loss designiert werden.<br />

Können in Finanzinstrumente eingebettete Derivate<br />

nicht gesondert bewertet werden, dann wird das gesamte<br />

Finanzinstrument dieser Kategorie a priori zugeordnet.<br />

Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbes des<br />

Finanzinstrumentes. Die unwiderrufliche Designation ist<br />

durch eine Zusammenfassung in Portfolios dokumentiert,<br />

die eine jeweils gesonderte Risikobeobachtung <strong>und</strong> vor<br />

allem eine an definierten Ergebniszielen orientierte Steuerung<br />

ermöglichen. Die Verantwortlichkeit für einzelne Portfolios<br />

ist durch klare Kompetenzen geregelt <strong>und</strong> das damit

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