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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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52<br />

2. Angaben gemäß § 23 Abs. 15 BWG i.V.m. § 64 Abs. 1 Z. 6 BWG:<br />

in EUR Tsd. 2012 2011<br />

Ergänzungskapital 313.822 324.849<br />

hievon im Eigenbesitz 14.656 16.066<br />

Nachrangige Verbindlichkeiten 368.637 393.560<br />

hievon im Eigenbesitz 2.810 15.479<br />

Das Ergänzungskapital entspricht dem § 23 Abs. 7 BWG. Bei den <strong>nach</strong>rangigen Verbindlichkeiten handelt es sich um<br />

<strong>nach</strong>rangiges Kapital i.S.d. § 23 Abs. 8 BWG.<br />

3. Im Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist eine nicht offen ausgewiesene Einlage von echten stillen Gesellschaftern<br />

in Höhe von EUR 1.612 Tsd. (VJ EUR 1.583 Tsd.) enthalten. Es handelt sich dabei um Mitarbeiterbeteiligungen<br />

i.S.d. § 3 Abs. 1 Z. 15 b EStG.<br />

4. Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z. 5 <strong>und</strong> 6 BWG<br />

a. Nachrangige Verbindlichkeiten<br />

Im Geschäftsjahr 2012 wurde kein <strong>nach</strong>rangiges Kapital i.S.d. § 23 Abs. 8 BWG aufgenommen.<br />

b. Ergänzungskapital<br />

Nachstehendes Ergänzungskapital wurde im Geschäftsjahr 2012 aufgenommen:<br />

Währung Betrag in EUR Tsd. Zinssatz fällig am a.o. Kündigungsrecht<br />

1<br />

2<br />

Raiffeisen Ergänzungskapital-<br />

Schuldverschreibungen 2012-2022/5 EUR 7.315 5% 25.01.2022 keines<br />

Raiffeisen Stufenzins<br />

Ergänzungskapital-<br />

Schuldverschreibungen 2012-2020/15 EUR 8.204<br />

1)<br />

07.05.2020 keines<br />

1)<br />

Der Zinssatz für die erste Zinsperiode (7. Mai 2012 bis 6.Mai 2016) beträgt 4,00 Prozent p.a., für die zweite Zinsperiode (7. Mai 2016 bis 6. Mai 2017)<br />

5,00 Prozent p.a., für die dritte Zinsperiode (7. Mai 2017 bis 6. Mai 2018) beträgt 6,00 Prozent p.a., für die vierte Zinsperiode (7. Mai 2018 bis 6. Mai 2019)<br />

7,00 Prozent p.a. <strong>und</strong> für die fünfte Periode (7. Mai 2019 bis 6. Mai 2020) 8,00 Prozent p.a. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis Actual/Actual-<br />

ICMA.<br />

Es handelt sich um <strong>nach</strong>rangiges Kapital i.S.d. § 23 Abs. 7 BWG.<br />

Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.<br />

VIII. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN<br />

In diesem Posten sind Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 273.769 Tsd. (VJ EUR 524.800 Tsd.) enthalten, die erst <strong>nach</strong><br />

dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Es handelt sich hierbei um Zinsabgrenzungen, die sich im Zuge von<br />

derivativen Geschäften ergeben. Weiters ist in diesem Posten die Verbindlichkeit aus dem<br />

Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von EUR 57.469 Tsd. (VJ EUR 57.228 Tsd.) enthalten.

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