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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

Im Zinsüberschuss werden neben Zinserträgen <strong>und</strong><br />

-aufwendungen auch alle laufenden <strong>und</strong> einmaligen zinsähnlichen<br />

Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen ausgewiesen. Die<br />

Zins- <strong>und</strong> zinsähnlichen Erträge bzw. Aufwendungen werden<br />

<strong>nach</strong> der Effektivzinsmethode berechnet <strong>und</strong><br />

periodengerecht abgegrenzt. Daneben finden sich in diesem<br />

Posten alle Zins- <strong>und</strong> Dividendenerträge aus Wertpapieren<br />

sowie die Erträgnisse aus nicht konsolidierten<br />

Unternehmensanteilen <strong>und</strong> Beteiligungen. Dividendenerträge<br />

werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs<br />

auf Zahlung erfasst.<br />

Im Posten Risikovorsorge werden alle Aufwendungen <strong>und</strong><br />

Erträge im Zusammenhang mit der Wertberichtigung von<br />

Forderungen an Kreditinstitute <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />

mit sonstigen Kreditrisiken, für die durch<br />

Rückstellungen vorgesorgt wird, dargestellt.<br />

Der Provisionsüberschuss umfasst alle Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen,<br />

die im Zusammenhang mit der Erbringung<br />

von Dienstleistungen rechtsverbindlich entstehen.<br />

Im Handelsergebnis werden alle realisierten Ergebnisse<br />

<strong>und</strong> alle Bewertungsergebnisse aus dem Handel mit Wertpapieren,<br />

Devisen <strong>und</strong> Derivaten sowie Zinserträge <strong>und</strong><br />

-aufwendungen aus Handelsderivaten ausgewiesen. Die<br />

Zins- <strong>und</strong> Dividendenerträge sowie Refinanzierungsaufwendungen<br />

von Wertpapieren des Handelsbestandes<br />

werden im Zinsergebnis ausgewiesen.<br />

Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen trägt<br />

maßgeblich zum Konzernergebnis bei <strong>und</strong> wird gesondert<br />

in einem eigenen Posten gezeigt.<br />

Im Ergebnis aus Finanzinvestitionen werden alle realisierten<br />

Ergebnisse sowie die Bewertungsergebnisse aus<br />

den sonstigen Wertpapieren bilanziert. Auch Bewertungsergebnisse<br />

aus Derivaten, die im Rahmen der fair value<br />

option eine betriebswirtschaftliche Bewertungseinheit mit<br />

at fair value through profit or loss kategorisierten Wertpapieren<br />

<strong>und</strong> verbrieften <strong>und</strong> <strong>nach</strong>rangigen Verbindlichkeiten<br />

bilden, sind zur Vermeidung einer Ausweisinkongruenz<br />

(accounting mismatch) in diesem G&V-Posten ausgewiesen.<br />

Die Bewertungsergebnisse von Finanzinstrumenten<br />

der Kategorien held-to-maturity <strong>und</strong> available-for-sale, die<br />

aus Gründen einer Wertminderung (impairment) erfasst<br />

werden bzw. der Ertrag aus einer Werterholung (reversal of<br />

impairment), werden ebenfalls in diesem Posten dargestellt.<br />

Der Verwaltungsaufwand enthält den Personal- <strong>und</strong> Sachaufwand<br />

sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte<br />

<strong>und</strong> Sachanlagen.<br />

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis werden alle Ergebnisse<br />

aus der Bewertung von sonstigen Derivaten des<br />

Bankbuches sowie die übrigen betrieblichen Ergebnisse<br />

des Konzerns dargestellt.<br />

PENSIONSGESCHÄFTE<br />

Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte)<br />

verkauft der Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner<br />

<strong>und</strong> vereinbart gleichzeitig, diese an einem<br />

bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen.<br />

Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz des<br />

Konzerns <strong>und</strong> werden <strong>nach</strong> den Regeln der jeweiligen Bewertungskategorie<br />

bewertet. Zugleich wird eine Verpflichtung<br />

in Höhe der erhaltenen Zahlungen passiviert.<br />

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte<br />

mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines<br />

zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben. Der Ausweis<br />

erfolgt im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute<br />

bzw. Forderungen an K<strong>und</strong>en. Zinsaufwendungen aus<br />

Repo-Geschäften <strong>und</strong> Zinserträge aus Reverse-Repo-<br />

Geschäften werden über die Laufzeit abgegrenzt <strong>und</strong> im<br />

Zinsüberschuss ausgewiesen.<br />

Bei unechten Pensionsgeschäften ist der Pensionsgeber<br />

zwar verpflichtet, den Pensionsgegenstand zurückzunehmen,<br />

er hat jedoch nicht das Recht, diesen zurückzufordern.<br />

Über die Rückübertragung entscheidet ausschließlich<br />

der Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />

zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption<br />

für den Pensionsnehmer dar, bei der der Pensionsgeber<br />

die Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption<br />

weit im Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim<br />

Pensionsgeber keine Ausbuchung der Wertpapiere, da die<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Chancen <strong>und</strong> Risiken zurückbehalten<br />

werden. Ist die Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply<br />

out-of-the-money), dann ist der Rückerwerb sehr unwahrscheinlich<br />

<strong>und</strong> das in Pension gegebene Wertpapier ist<br />

auszubuchen. Wenn die Verkaufsoption weder weit aus<br />

dem Geld noch weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen,<br />

ob das übertragende Unternehmen (Pensionsgeber)<br />

weiterhin die Verfügungsmacht über den Vermögenswert<br />

hat. Wird das Wertpapier auf einem aktiven Markt<br />

gehandelt, kann von einem Übergang der Verfügungsmacht<br />

ausgegangen werden <strong>und</strong> das in Pension gegebene<br />

Wertpapier wird ausgebucht. Bei einem nicht marktgängigen<br />

finanziellen Vermögenswert sind die in Pension<br />

gegebenen Wertpapiere weiterhin in der Bilanz des Pensionsgebers<br />

auszuweisen.<br />

WERTPAPIERLEIHGESCHÄFTE<br />

Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere vom Verleiher<br />

an einen Entleiher mit der Verpflichtung übertragen, <strong>nach</strong><br />

Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere<br />

gleicher Art, Güte <strong>und</strong> Menge zurück zu übertragen. Die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für echte Pensionsgeschäfte sind für Wertpapierleihgeschäfte<br />

entsprechend anzuwenden. Die verliehenen<br />

Wertpapiere verbleiben somit in der Bilanz des<br />

Verleihers <strong>und</strong> werden <strong>nach</strong> den Regeln des IAS 39 bewertet.<br />

Entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert <strong>und</strong><br />

auch nicht bewertet.

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