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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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verb<strong>und</strong>ene Risiko durch überwachte Linien <strong>und</strong> Limits<br />

begrenzt.<br />

Finanzielle Vermögenswerte <strong>und</strong> Verbindlichkeiten, die<br />

beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert<br />

werden (at fair value through profit or loss), sind in<br />

der Folge mit dem fair value zu bewerten, wobei die Wertänderungen<br />

erfolgswirksam erfasst werden. Entscheidend<br />

für die Zuordnung zu dieser Bewertungskategorie ist, dass<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. bei der Einstufung zum<br />

Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieses Standards in<br />

der geltenden Fassung eine unwiderrufliche Widmung in<br />

diese Kategorie erfolgt. Ausgenommen von der Bewertung<br />

at fair value through profit or loss sind Finanzinvestitionen<br />

in Eigenkapitalinstrumente, die über keinen notierten<br />

Marktpreis verfügen <strong>und</strong> deren fair value nicht verlässlich<br />

bestimmt werden kann, sowie Derivate, deren Wert von<br />

solchen Eigenkapitalinstrumenten abhängt <strong>und</strong> durch<br />

Abgabe solcher Eigenkapitalinstrumente zu begleichen<br />

sind. Diese Finanzinvestitionen werden der Kategorie<br />

available-for-sale zugeordnet <strong>und</strong> mit ihren Anschaffungskosten<br />

abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet.<br />

Loans and receivables: Kredite <strong>und</strong> Forderungen sind<br />

nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder<br />

bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven<br />

Markt notieren <strong>und</strong> nicht der Kategorie held for trading, at<br />

fair value through profit or loss oder available-for-sale zugeordnet<br />

werden. Diese Finanzinstrumente entstehen<br />

durch Bereitstellung von Geld, Waren oder Dienstleistungen<br />

<strong>und</strong> werden mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode<br />

<strong>und</strong> Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen<br />

bewertet.<br />

Held-to-maturity: Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte<br />

zugeordnet, die mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen ausgestattet sind <strong>und</strong> bei denen die Absicht<br />

<strong>und</strong> die Fähigkeit besteht, diese bis zum Zeitpunkt<br />

der Fälligkeit zu halten. Diese Finanzinstrumente werden<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten bewertet. Agio- <strong>und</strong><br />

Disagiobeträge werden dabei anteilig berücksichtigt. Abschreibungen<br />

werden bei bonitätsmäßiger Wertminderung<br />

vorgenommen. Fallen die Gründe der Wertminderung weg,<br />

wird bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

erfolgswirksam zugeschrieben.<br />

Available-for-sale: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />

Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen<br />

Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert<br />

sind <strong>und</strong> nicht als Kredite <strong>und</strong> Forderungen, bis zur<br />

Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle<br />

Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind.<br />

Bewertet werden diese Vermögenswerte mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert. Die Wertänderungen, die sich aus der<br />

Bewertung ergeben, werden so lange im sonstigen<br />

Gesamtergebnis in einem gesonderten Posten des Eigenkapitals<br />

ausgewiesen, bis der Vermögenswert veräußert<br />

wird bzw. eine Wertminderung (impairment) eintritt. Eine<br />

Wertminderung wird bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam<br />

<strong>und</strong> bei Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen<br />

Gesamtergebnis rückgängig gemacht, wenn der beizulegende<br />

Zeitwert objektiv steigt.<br />

Eigenkapitalinstrumente <strong>und</strong> Fremdkapitalinstrumente, die<br />

die Kriterien der Kategorien held-to-maturity <strong>und</strong> loans and<br />

receivables nicht erfüllen, die über keinen notierten Marktpreis<br />

verfügen <strong>und</strong> deren fair value nicht verlässlich<br />

bestimmt werden kann, werden als available-for-sale<br />

kategorisiert <strong>und</strong> mit ihren Anschaffungskosten abzüglich<br />

allfälliger Wertberichtigungen (at cost) bewertet.<br />

Passive Finanzinstrumente werden – sofern sie nicht als at<br />

fair value through profit or loss bzw. held for trading kategorisiert<br />

sind – mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.<br />

Bezüglich der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten<br />

der Kategorie at fair value through profit or loss bzw.<br />

held for trading wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.<br />

Rückgekaufte eigene Emissionen werden passivseitig<br />

abgezogen.<br />

Der fair value bzw. der beizulegende Zeitwert ist jener<br />

Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen,<br />

vertragswilligen <strong>und</strong> voneinander unabhängigen<br />

Geschäftspartnern getauscht oder zu dem eine<br />

Verpflichtung beglichen werden kann. Bei börsenotierten<br />

Finanzinstrumenten entspricht der fair value dem Kurswert.<br />

Sind keine Marktwerte vorhanden, werden zukünftige cash<br />

flows eines Finanzinstrumentes mit der jeweiligen Zinskurve<br />

auf den Bewertungsstichtag mittels finanzmathematischer<br />

Methoden diskontiert. Kann ein fair value<br />

nicht verlässlich ermittelt werden, dann erfolgt eine Bewertung<br />

at cost, also zu den Anschaffungskosten abzüglich<br />

allfälliger Wertberichtigungen.<br />

Eingebettete derivative Finanzinstrumente außerhalb des<br />

Handelsbestandes werden vom Basiskontrakt getrennt<br />

<strong>und</strong> als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst,<br />

sofern das gesamte Finanzinstrument nicht zum fair<br />

value bilanziert wird, Veränderungen des fair value nicht in<br />

der G&V gebucht werden, die wirtschaftlichen Eigenschaften<br />

<strong>und</strong> Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit<br />

den wirtschaftlichen Eigenschaften <strong>und</strong> Risiken des Basiskontrakts<br />

verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> das eingebettete Derivat<br />

tatsächlich die Definitionskriterien eines derivativen Finanzinstruments<br />

erfüllt. Der Basiskontrakt wird anschließend in<br />

Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert.<br />

Die Wertänderung aus den abgetrennten <strong>und</strong> zum<br />

fair value bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst.<br />

Ist eine Bewertung eingebetteter Derivate weder<br />

beim Erwerb noch an den folgenden Abschlussstichtagen<br />

möglich, dann wird das gesamte strukturierte Produkt als<br />

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

eingestuft.

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