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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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Bei Wertpapieren des Finanzanlagevermögens, die unter pari angeschafft werden, erfolgt eine zeitanteilige Zuschreibung<br />

gemäß § 56 Abs. 3 BWG.<br />

IV. Wertpapiere des Umlaufvermögens, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, sind <strong>nach</strong> dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet.<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens, die zum Börsenhandel zugelassen sind, sind mit ihren Marktwerten bilanziert.<br />

V. Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet.<br />

VI. Von der Bewertungsmethode gemäß § 57 Abs. 1 BWG wurde Gebrauch gemacht.<br />

VII. Die Beteiligungen <strong>und</strong> Anteile an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht eine<br />

Abwertung auf den niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, erforderlich ist.<br />

VIII. Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Gebäuden<br />

sowie der Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der<br />

planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungssätze<br />

bewegen sich bei den immateriellen Vermögensgegenständen von 2 Prozent bis 33,3 Prozent, bei den unbeweglichen<br />

Anlagen von 2 Prozent bis 20 Prozent, bei den beweglichen Anlagen von 5 Prozent bis 50 Prozent. Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige<br />

Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.<br />

IX. Agio bzw. Disagio bei eigenen Emissionen werden über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt aufgelöst. Sonstige<br />

Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.<br />

X. Die Berechnung der Pensions-, Abfertigungs-, Altersteilzeit- <strong>und</strong> Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt <strong>nach</strong> den versicherungsmathematischen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) gemäß<br />

IAS 19 (2011). Die Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens gemäß IAS 19 (2011) steht laut Fachgutachten<br />

KFS/RL 2/3b der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Einklang mit den Vorschriften des <strong>UGB</strong>.<br />

Die Änderungen des IAS 19 (2011) werden analog zum Konzernabschluss der RLB NÖ-Wien vorzeitig angewendet.<br />

Die weitere Berücksichtigung der Korridorregelung ist nicht mehr zulässig. Die Erfolgsauswirkungen, die sich aus der<br />

Änderung der Bewertungsmethode ergeben, werden zur Gänze im Geschäftsjahr 2012 in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

Als biometrische Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2008-P-<br />

Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.<br />

Die Berechnung erfolgt unter Beachtung des gesetzlich frühestmöglichen Pensionsalters für Männer <strong>und</strong><br />

Frauen. Bei der Altersteilzeitrückstellung wurde als Finanzierungszeitraum die Zeitspanne von der Erteilung der Zusage<br />

bis zum Beginn der Ruhephase gewählt.<br />

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer ein<br />

Rechnungszinsfuß von 3,0 Prozent (VJ 4,5 Prozent) sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 4,5 Prozent<br />

(VJ 4,5 Prozent) für Mitarbeiter im Überleitungskollektivvertrag, 4,0 Prozent (VJ 4,0 Prozent) für kollektivvertraglich entlohnte<br />

Mitarbeiter bzw. 3,0 Prozent (VJ 3,0 Prozent) für außerkollektivvertraglich entlohnte Mitarbeiter zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Die Bezugssteigerungen des Vorstandes werden individuell berücksichtigt. Die Parameter für Pensionisten sind<br />

mit einem Rechnungszinsfuß von 3,0 Prozent (VJ 4,5 Prozent) <strong>und</strong> einer erwarteten Pensionserhöhung von 2,5 Prozent<br />

(VJ 2,5 Prozent) angesetzt. Es wurden keine Fluktuationsannahmen berücksichtigt.<br />

Der Berechnung der Abfertigungsrückstellung für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter <strong>und</strong> der Jubiläumsgeldrückstellung<br />

wird ebenso ein Rechnungszinsfuß von 3,0 Prozent (VJ 4,5 Prozent) <strong>und</strong> eine Gehaltssteigerung<br />

von 4,5 Prozent (VJ 4,5 Prozent) für Mitarbeiter im Überleitungskollektivvertrag, 4,0 Prozent (VJ 4,0 Prozent) für kollektivvertraglich<br />

entlohnte Mitarbeiter bzw. 3,0 Prozent (VJ 3,0 Prozent) für außerkollektivvertraglich entlohnte Mitarbeiter<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die Bezugssteigerungen des Vorstandes werden individuell berücksichtigt. Es wurden – ausgenommen<br />

bei der Altersteilzeitrückstellung – dienstzeitabhängige Fluktuationsraten, die jährlich aktualisiert werden,<br />

berücksichtigt.

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