Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB
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Folgende Standards <strong>und</strong> Interpretationen, die vom IASB bzw. IFRIC bereits verabschiedet <strong>und</strong> die in der EU noch nicht in<br />
Kraft getreten sind, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewandt:<br />
Neue Regelungen<br />
Neue Standards<br />
in der EU<br />
verpflichtend<br />
anzuwenden für<br />
Geschäftsjahre ab<br />
bereits von der<br />
EU übernommen<br />
IFRS 10 Konzernabschlüsse (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />
IFRS 13 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Mai 2011) 01.01.2013 ja<br />
IFRS 9<br />
Finanzinstrumente: Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung (November 2009,<br />
überarbeitet Dezember 2011) 01.01.2015 nein<br />
Änderungen von Standards<br />
IFRS 1<br />
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />
Standards: Ausgeprägte Hochinflation, Änderung in Bezug auf feste<br />
Zeitpunkte (überarbeitet Dezember 2010) 01.01.2013*) ja<br />
IAS 12<br />
Ertragsteuern: Latente Steuern - Realisierung von zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Vermögenswerten 01.01.2013*) ja<br />
IAS 27 Separate Abschlüsse (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen <strong>und</strong> Joint Ventures (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />
IAS 32<br />
Finanzinstrumente: Ausweis - Änderung in Bezug auf Saldierung von<br />
finanziellen Vermögenswerten <strong>und</strong> finanziellen Schulden (überarbeitet<br />
Dezember 2011) 01.01.2014 ja<br />
IAS 1<br />
Darstellung des Abschlusses - Änderung in Bezug auf Darstellung des<br />
sonstigen Gesamtergebnisses (überarbeitet Juni 2011) 01.07.2012 ja<br />
IFRS 1<br />
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />
Standards: Unterverzinsliche Kredite der öffentlichen Hand 01.01.2013 ja<br />
IFRS 7<br />
Finanzinstrumente: Angaben zu bilanzierten Finanzinstrumenten -<br />
Saldierungen 01.01.2013 ja<br />
IFRS 10 - 12 Übergangsleitlinien 01.01.2014*) nein<br />
Diverse<br />
Verbesserungen der International Financial Reporting Standards<br />
(2009-2011)<br />
größtenteils<br />
01.01.2013 nein<br />
IFRS 10, 12,<br />
IAS 27 Investmentgesellschaften 01.01.2014 nein<br />
Neue Interpretationen<br />
IFRIC 20<br />
Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau<br />
erschlossenen Mine 01.01.2013 ja<br />
*) Für IFRS-Bilanzierer in der EU wurde für die erstmalige verpflichtende Anwendung ein späterer Zeitpunkt festgesetzt als vom IASB vorgesehen war.<br />
Dieses Datum ist für den RLB NÖ-Wien Konzern relevant <strong>und</strong> wird daher hier angegeben.<br />
Durch IFRS 9 wird die Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung von<br />
Finanzinstrumenten neu geregelt. Dieser Standard stellt<br />
den ersten Teil eines 3-phasigen Projekts mit dem Ziel dar,<br />
IAS 39 in seiner derzeitigen Form zu ersetzen. IFRS 9<br />
kennt in der ersten veröffentlichten Fassung (2009) nur<br />
mehr zwei Klassifizierungkategorien finanzieller Vermögenswerte:<br />
Schuldinstrumente, die zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten angesetzt werden, <strong>und</strong> Finanzinstrumente,<br />
die über die G&V (oder im Fall von Eigenkapitalinstrumenten<br />
wahlweise über das sonstige Gesamtergebnis)<br />
zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. In<br />
der Neuregelung der Bilanzierung der finanziellen<br />
Schulden wird die fair value option beibehalten, der Betrag<br />
der Veränderung des fair value der aus der Veränderung<br />
beim Ausfallrisiko zurückzuführen ist, wird aber im<br />
sonstigen Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst. Der<br />
übrige Betrag wird weiterhin in der G&V erfasst.<br />
Eine endgültige Beurteilung der Auswirkungen dieses<br />
neuen Standards kann erst erfolgen, sobald die Phasen II<br />
(„impairment methodology“) <strong>und</strong> III („hedge accounting“)<br />
abgeschlossen sind. Im aktuellen Entwurf zu Wertminderungen<br />
schlägt das IASB ein Modell vor, demzufolge<br />
Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie<br />
eingetreten sind, vielmehr soll künftig für erwartete<br />
Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang<br />
nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet<br />
werden. Das hedge accounting soll zukünftig stärker im<br />
Einklang mit dem operativen Risikomanagement stehen.