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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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Folgende Standards <strong>und</strong> Interpretationen, die vom IASB bzw. IFRIC bereits verabschiedet <strong>und</strong> die in der EU noch nicht in<br />

Kraft getreten sind, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewandt:<br />

Neue Regelungen<br />

Neue Standards<br />

in der EU<br />

verpflichtend<br />

anzuwenden für<br />

Geschäftsjahre ab<br />

bereits von der<br />

EU übernommen<br />

IFRS 10 Konzernabschlüsse (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />

IFRS 13 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Mai 2011) 01.01.2013 ja<br />

IFRS 9<br />

Finanzinstrumente: Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung (November 2009,<br />

überarbeitet Dezember 2011) 01.01.2015 nein<br />

Änderungen von Standards<br />

IFRS 1<br />

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />

Standards: Ausgeprägte Hochinflation, Änderung in Bezug auf feste<br />

Zeitpunkte (überarbeitet Dezember 2010) 01.01.2013*) ja<br />

IAS 12<br />

Ertragsteuern: Latente Steuern - Realisierung von zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Vermögenswerten 01.01.2013*) ja<br />

IAS 27 Separate Abschlüsse (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen <strong>und</strong> Joint Ventures (Mai 2011) 01.01.2014*) ja<br />

IAS 32<br />

Finanzinstrumente: Ausweis - Änderung in Bezug auf Saldierung von<br />

finanziellen Vermögenswerten <strong>und</strong> finanziellen Schulden (überarbeitet<br />

Dezember 2011) 01.01.2014 ja<br />

IAS 1<br />

Darstellung des Abschlusses - Änderung in Bezug auf Darstellung des<br />

sonstigen Gesamtergebnisses (überarbeitet Juni 2011) 01.07.2012 ja<br />

IFRS 1<br />

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />

Standards: Unterverzinsliche Kredite der öffentlichen Hand 01.01.2013 ja<br />

IFRS 7<br />

Finanzinstrumente: Angaben zu bilanzierten Finanzinstrumenten -<br />

Saldierungen 01.01.2013 ja<br />

IFRS 10 - 12 Übergangsleitlinien 01.01.2014*) nein<br />

Diverse<br />

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards<br />

(2009-2011)<br />

größtenteils<br />

01.01.2013 nein<br />

IFRS 10, 12,<br />

IAS 27 Investmentgesellschaften 01.01.2014 nein<br />

Neue Interpretationen<br />

IFRIC 20<br />

Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau<br />

erschlossenen Mine 01.01.2013 ja<br />

*) Für IFRS-Bilanzierer in der EU wurde für die erstmalige verpflichtende Anwendung ein späterer Zeitpunkt festgesetzt als vom IASB vorgesehen war.<br />

Dieses Datum ist für den RLB NÖ-Wien Konzern relevant <strong>und</strong> wird daher hier angegeben.<br />

Durch IFRS 9 wird die Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung von<br />

Finanzinstrumenten neu geregelt. Dieser Standard stellt<br />

den ersten Teil eines 3-phasigen Projekts mit dem Ziel dar,<br />

IAS 39 in seiner derzeitigen Form zu ersetzen. IFRS 9<br />

kennt in der ersten veröffentlichten Fassung (2009) nur<br />

mehr zwei Klassifizierungkategorien finanzieller Vermögenswerte:<br />

Schuldinstrumente, die zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten angesetzt werden, <strong>und</strong> Finanzinstrumente,<br />

die über die G&V (oder im Fall von Eigenkapitalinstrumenten<br />

wahlweise über das sonstige Gesamtergebnis)<br />

zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. In<br />

der Neuregelung der Bilanzierung der finanziellen<br />

Schulden wird die fair value option beibehalten, der Betrag<br />

der Veränderung des fair value der aus der Veränderung<br />

beim Ausfallrisiko zurückzuführen ist, wird aber im<br />

sonstigen Gesamtergebnis im Eigenkapital erfasst. Der<br />

übrige Betrag wird weiterhin in der G&V erfasst.<br />

Eine endgültige Beurteilung der Auswirkungen dieses<br />

neuen Standards kann erst erfolgen, sobald die Phasen II<br />

(„impairment methodology“) <strong>und</strong> III („hedge accounting“)<br />

abgeschlossen sind. Im aktuellen Entwurf zu Wertminderungen<br />

schlägt das IASB ein Modell vor, demzufolge<br />

Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie<br />

eingetreten sind, vielmehr soll künftig für erwartete<br />

Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang<br />

nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet<br />

werden. Das hedge accounting soll zukünftig stärker im<br />

Einklang mit dem operativen Risikomanagement stehen.

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