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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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108<br />

RÜCKSTELLUNGEN<br />

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig<br />

schätzbare, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />

Dritten besteht.<br />

Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Pensions-, Abfertigungs-,<br />

Jubiläumsgeld- <strong>und</strong> Altersteilzeitverpflichtungen)<br />

werden gemäß IAS 19 (2011) „Leistungen an Arbeitnehmer“<br />

<strong>nach</strong> der Projected Unit Credit Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren)<br />

ermittelt.<br />

Bei den Leistungen <strong>nach</strong> Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

wird zwischen zwei Arten von Altersversorgungsplänen<br />

unterschieden:<br />

Beitragsorientierte Pläne – defined contribution plans: Für<br />

eine Gruppe von Mitarbeitern werden Beiträge an eine<br />

Pensionskasse überwiesen, die die Mittel verwaltet <strong>und</strong> die<br />

Pensionszahlungen durchführt. Darüber hinaus bestehen<br />

für das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen. Der<br />

Arbeitnehmer trägt das Erfolgsrisiko der Veranlagung<br />

durch die Pensionskasse. Den Mitarbeitern wird damit vom<br />

Unternehmen lediglich die Beitragsleistung an die Pensionskasse,<br />

nicht aber die Höhe der späteren Pension<br />

zugesagt. Bei diesen Plänen stellen die Zahlungen an die<br />

Pensionskasse laufenden Aufwand dar.<br />

Leistungsorientierte Pläne – defined benefit plans: Der RLB<br />

NÖ-Wien Konzern hat einer Gruppe von Mitarbeitern leistungsorientierte<br />

Pläne (Pensionsstatute, Sonderverträge)<br />

rechtsverbindlich <strong>und</strong> unwiderruflich über die Höhe der<br />

späteren Pension zugesagt. Diese Pläne sind teilweise<br />

unf<strong>und</strong>ed, d.h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />

im Unternehmen, <strong>und</strong> teilweise f<strong>und</strong>ed, d.h. die<br />

Mittel werden über die Pensionskasse oder Versicherungen<br />

angespart. Bei den Versorgungsleistungen aus<br />

den Pensionsstatuten, die über die Pensionskasse finanziert<br />

werden, wird der Anspruch zum Zeitpunkt der Pensionierung<br />

einmalig festgestellt <strong>und</strong> sodann in einen beitragsorientierten<br />

Plan übergeleitet. Da<strong>nach</strong> sind keine<br />

weiteren Beiträge für diese Begünstigten zu leisten. Dieses<br />

Ausscheiden aus den versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen wird in den Darstellungen separat ausgewiesen.<br />

Für die restlichen Begünstigten mit Pensionskassenzusage<br />

besteht eine unbeschränkte Nachschusspflicht,<br />

d.h. hier sind im Falle einer Unterdeckung auch in<br />

der Leistungsphase Beiträge zu leisten.<br />

Bei der Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />

angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />

individuellen <strong>und</strong> in Bezug auf die Pension unwiderruflichen<br />

Zusagen beruhen.<br />

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter werden<br />

für die Abfertigungsverpflichtungen gemäß Projected Unit<br />

Credit Methode <strong>nach</strong> den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Versicherungsmathematik der Barwert der Gesamtverpflichtung<br />

sowie die in der Periode hinzuverdienten<br />

Ansprüche ermittelt. Für alle Mitarbeiter, die ab dem<br />

1. Jänner 2003 eingetreten sind, werden die Abfertigungsverpflichtungen<br />

von einer Mitarbeitervorsorgekasse übernommen;<br />

in diesem Bereich besteht ein beitragsorientiertes<br />

System. Das Unternehmen zahlt aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Bestimmungen Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse.<br />

Mit Zahlung der Beträge bestehen für das<br />

Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.<br />

Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten <strong>und</strong> den<br />

Faktoren, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben,<br />

werden zur Berücksichtigung des Risikos vorzeitiger<br />

Abfertigungszahlungen jährliche dienstzeitabhängige<br />

Fluktuationsraten basierend auf internen Statistiken für<br />

vorzeitige Beendigungen der Dienstverhältnisse angesetzt.<br />

Um dem Risiko der Langlebigkeit entgegen zu wirken,<br />

werden sowohl in der Pensionskasse als auch bei der<br />

Rückstellungsberechnung die aktuellsten Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

verwendet.<br />

Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />

(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei der<br />

Altersteilzeitrückstellung werden die individuellen Zeiträume<br />

jeder Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es<br />

werden keine Fluktuationsraten angesetzt.<br />

Die RLB NÖ-Wien hat die Änderungen des IAS 19 vorzeitig<br />

angewandt. Im Rahmen dieser Änderung wurde die<br />

Möglichkeit zur Anwendung der Korridormethode für<br />

Abfertigungs- <strong>und</strong> Pensionsrückstellungen abgeschafft.<br />

Bisher wurden beim Korridorverfahren die versicherungsmathematischen<br />

Gewinne <strong>und</strong> Verluste erst dann bilanziell<br />

erfasst, wenn die im Standard festgelegten Grenzen i.H.v.<br />

10 Prozent des Barwerts der leistungsorientierten<br />

Verpflichtung (DBO) oder 10 Prozent des Zeitwerts des<br />

Planvermögens zum Ende der vorherigen Berichtsperiode<br />

überschritten wurden. Nunmehr sind sämtliche Wertänderungen<br />

der Nettoverpflichtungen in der jeweiligen<br />

Berichtsperiode zu erfassen. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne <strong>und</strong> Verluste werden im sonstigen Gesamtergebnis,<br />

nicht in der G&V, erfasst.<br />

Die versicherungsmathematischen Parameter zur Berechnung<br />

der Abfertigungs- <strong>und</strong> Pensionsrückstellungen werden<br />

unter (26) Rückstellungen näher erläutert.<br />

Im Rahmen der Umstellung auf die geänderten Bilanzierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

wurde der Ausweis des Nettozinsaufwands<br />

nicht geändert. Der Nettozinsaufwand wird weiterhin,<br />

ebenso wie der Dienstzeitaufwand in der G&V im<br />

Posten Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.<br />

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten in Höhe der zu erwartenden<br />

Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung von Rückstellungen<br />

wird nicht vorgenommen, da der aus der<br />

Diskontierung resultierende Zinseffekt keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf den <strong>Jahresabschluss</strong> erwarten lässt.

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