Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB
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RÜCKSTELLUNGEN<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig<br />
schätzbare, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />
Dritten besteht.<br />
Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Pensions-, Abfertigungs-,<br />
Jubiläumsgeld- <strong>und</strong> Altersteilzeitverpflichtungen)<br />
werden gemäß IAS 19 (2011) „Leistungen an Arbeitnehmer“<br />
<strong>nach</strong> der Projected Unit Credit Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren)<br />
ermittelt.<br />
Bei den Leistungen <strong>nach</strong> Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
wird zwischen zwei Arten von Altersversorgungsplänen<br />
unterschieden:<br />
Beitragsorientierte Pläne – defined contribution plans: Für<br />
eine Gruppe von Mitarbeitern werden Beiträge an eine<br />
Pensionskasse überwiesen, die die Mittel verwaltet <strong>und</strong> die<br />
Pensionszahlungen durchführt. Darüber hinaus bestehen<br />
für das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen. Der<br />
Arbeitnehmer trägt das Erfolgsrisiko der Veranlagung<br />
durch die Pensionskasse. Den Mitarbeitern wird damit vom<br />
Unternehmen lediglich die Beitragsleistung an die Pensionskasse,<br />
nicht aber die Höhe der späteren Pension<br />
zugesagt. Bei diesen Plänen stellen die Zahlungen an die<br />
Pensionskasse laufenden Aufwand dar.<br />
Leistungsorientierte Pläne – defined benefit plans: Der RLB<br />
NÖ-Wien Konzern hat einer Gruppe von Mitarbeitern leistungsorientierte<br />
Pläne (Pensionsstatute, Sonderverträge)<br />
rechtsverbindlich <strong>und</strong> unwiderruflich über die Höhe der<br />
späteren Pension zugesagt. Diese Pläne sind teilweise<br />
unf<strong>und</strong>ed, d.h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />
im Unternehmen, <strong>und</strong> teilweise f<strong>und</strong>ed, d.h. die<br />
Mittel werden über die Pensionskasse oder Versicherungen<br />
angespart. Bei den Versorgungsleistungen aus<br />
den Pensionsstatuten, die über die Pensionskasse finanziert<br />
werden, wird der Anspruch zum Zeitpunkt der Pensionierung<br />
einmalig festgestellt <strong>und</strong> sodann in einen beitragsorientierten<br />
Plan übergeleitet. Da<strong>nach</strong> sind keine<br />
weiteren Beiträge für diese Begünstigten zu leisten. Dieses<br />
Ausscheiden aus den versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen wird in den Darstellungen separat ausgewiesen.<br />
Für die restlichen Begünstigten mit Pensionskassenzusage<br />
besteht eine unbeschränkte Nachschusspflicht,<br />
d.h. hier sind im Falle einer Unterdeckung auch in<br />
der Leistungsphase Beiträge zu leisten.<br />
Bei der Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />
angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />
individuellen <strong>und</strong> in Bezug auf die Pension unwiderruflichen<br />
Zusagen beruhen.<br />
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiter werden<br />
für die Abfertigungsverpflichtungen gemäß Projected Unit<br />
Credit Methode <strong>nach</strong> den allgemein anerkannten Regeln<br />
der Versicherungsmathematik der Barwert der Gesamtverpflichtung<br />
sowie die in der Periode hinzuverdienten<br />
Ansprüche ermittelt. Für alle Mitarbeiter, die ab dem<br />
1. Jänner 2003 eingetreten sind, werden die Abfertigungsverpflichtungen<br />
von einer Mitarbeitervorsorgekasse übernommen;<br />
in diesem Bereich besteht ein beitragsorientiertes<br />
System. Das Unternehmen zahlt aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />
Bestimmungen Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse.<br />
Mit Zahlung der Beträge bestehen für das<br />
Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.<br />
Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten <strong>und</strong> den<br />
Faktoren, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben,<br />
werden zur Berücksichtigung des Risikos vorzeitiger<br />
Abfertigungszahlungen jährliche dienstzeitabhängige<br />
Fluktuationsraten basierend auf internen Statistiken für<br />
vorzeitige Beendigungen der Dienstverhältnisse angesetzt.<br />
Um dem Risiko der Langlebigkeit entgegen zu wirken,<br />
werden sowohl in der Pensionskasse als auch bei der<br />
Rückstellungsberechnung die aktuellsten Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
verwendet.<br />
Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />
(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei der<br />
Altersteilzeitrückstellung werden die individuellen Zeiträume<br />
jeder Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es<br />
werden keine Fluktuationsraten angesetzt.<br />
Die RLB NÖ-Wien hat die Änderungen des IAS 19 vorzeitig<br />
angewandt. Im Rahmen dieser Änderung wurde die<br />
Möglichkeit zur Anwendung der Korridormethode für<br />
Abfertigungs- <strong>und</strong> Pensionsrückstellungen abgeschafft.<br />
Bisher wurden beim Korridorverfahren die versicherungsmathematischen<br />
Gewinne <strong>und</strong> Verluste erst dann bilanziell<br />
erfasst, wenn die im Standard festgelegten Grenzen i.H.v.<br />
10 Prozent des Barwerts der leistungsorientierten<br />
Verpflichtung (DBO) oder 10 Prozent des Zeitwerts des<br />
Planvermögens zum Ende der vorherigen Berichtsperiode<br />
überschritten wurden. Nunmehr sind sämtliche Wertänderungen<br />
der Nettoverpflichtungen in der jeweiligen<br />
Berichtsperiode zu erfassen. Versicherungsmathematische<br />
Gewinne <strong>und</strong> Verluste werden im sonstigen Gesamtergebnis,<br />
nicht in der G&V, erfasst.<br />
Die versicherungsmathematischen Parameter zur Berechnung<br />
der Abfertigungs- <strong>und</strong> Pensionsrückstellungen werden<br />
unter (26) Rückstellungen näher erläutert.<br />
Im Rahmen der Umstellung auf die geänderten Bilanzierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
wurde der Ausweis des Nettozinsaufwands<br />
nicht geändert. Der Nettozinsaufwand wird weiterhin,<br />
ebenso wie der Dienstzeitaufwand in der G&V im<br />
Posten Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.<br />
Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten in Höhe der zu erwartenden<br />
Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung von Rückstellungen<br />
wird nicht vorgenommen, da der aus der<br />
Diskontierung resultierende Zinseffekt keine wesentlichen<br />
Auswirkungen auf den <strong>Jahresabschluss</strong> erwarten lässt.