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Lagebericht und Jahresabschluss nach UGB

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NACHRANGKAPITAL<br />

Bei den <strong>nach</strong>rangigen Verbindlichkeiten, die mit den fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten bilanziert werden,<br />

handelt es sich um <strong>nach</strong>rangige Verbindlichkeiten im<br />

Sinne des § 23 Abs. 8 BWG <strong>und</strong> Ergänzungskapital im<br />

Sinne des § 23 Abs. 7 BWG. Der bilanzierte Wert ist um die<br />

rückgekauften eigenen Emissionen gekürzt. Sofern das<br />

Zinsänderungsrisiko der Emissionen im Rahmen eines fair<br />

value hedge abgesichert ist, wurden die Buchwerte um die<br />

Wertänderungen, die aus dem Zinsrisiko resultieren, angepasst<br />

(basis adjustment). Zugehörige abgegrenzte<br />

Zinsen werden ebenfalls in diesem Bestandsposten ausgewiesen.<br />

Weiters sind <strong>nach</strong>rangige Verbindlichkeiten at fair value<br />

through profit or loss kategorisiert, wenn sie zur Vermeidung<br />

einer Bewertungsinkongruenz (accounting mismatch)<br />

im Rahmen der fair value option Bestandteil einer<br />

betriebswirtschaftlichen Bewertungseinheit mit zinssatzbezogenen<br />

derivativen Finanzinstrumenten oder mit einem<br />

bestimmten Portfolio von Vermögenswerten sind.<br />

EIGENKAPITAL<br />

Das Eigenkapital setzt sich aus dem eingezahlten Kapital,<br />

das ist das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte<br />

Kapital (gezeichnetes Kapital, Partizipationskapital i.S.d.<br />

§ 23 Abs. 4 BWG <strong>und</strong> Kapitalrücklagen), <strong>und</strong> aus dem<br />

erwirtschafteten Kapital (Gewinnrücklagen, Haftrücklagen,<br />

Gewinnvortrag, Jahresergebnis <strong>und</strong> dem sonstigen<br />

Gesamtergebnis, das sind die nicht in der G&V erfassten<br />

Ergebnisse aus dem cash flow hedge accounting, der<br />

available-for-sale Rücklage, der Neubewertungsrücklage<br />

für versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste<br />

aus Personalrückstellungen, das anteilige sonstige<br />

Gesamtergebnis der at equity bilanzierten Unternehmen<br />

<strong>und</strong> die im sonstigen Gesamtergebnis erfassten latenten<br />

Steuern) zusammen.<br />

Anteile der Minderheitsgesellschafter am Eigenkapital der<br />

vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden in diesem<br />

Posten gesondert gezeigt.<br />

ERTRAGSTEUERN<br />

Die Bilanzierung <strong>und</strong> Berechnung von Ertragsteuern erfolgen<br />

in Übereinstimmung mit IAS 12 <strong>nach</strong> der bilanzorientierten<br />

Verbindlichkeitenmethode. Auf temporäre<br />

Differenzen, die sich aus dem Vergleich zwischen<br />

Konzernbuchwerten <strong>und</strong> steuerlichen Buchwerten ergeben<br />

<strong>und</strong> sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen,<br />

werden latente Steuern ermittelt. Um den in der G&V des<br />

IFRS-Abschlusses ausgewiesenen laufenden Steueraufwand<br />

an den dort ausgewiesenen Jahresüberschuss so<br />

anzupassen, als wäre das Ergebnis des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />

die Steuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage, werden<br />

latente Steuern gebildet. Die Aktivierung bzw. Passivierung<br />

der latenten Steuern nimmt die künftigen steuerlichen<br />

Konsequenzen von Ereignissen der Gegenwart <strong>und</strong> der<br />

Vergangenheit vorweg. Eine Saldierung von latenten<br />

Steueransprüchen <strong>und</strong> latenten Steuerverpflichtungen wird<br />

je Steuersubjekt vorgenommen. Aus steuerlichen Verlustvorträgen<br />

resultierende <strong>und</strong> sonstige aktive Steuerlatenzen<br />

werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass<br />

in Zukunft mit steuerbaren Gewinnen in entsprechender<br />

Höhe bei demselben Steuersubjekt zu rechnen ist.<br />

Die RLB NÖ-Wien ist seit dem Veranlagungsjahr 2005<br />

<strong>nach</strong> § 9 KStG Gruppenmitglied einer steuerlichen Unternehmensgruppe<br />

mit dem Gruppenträger Raiffeisen-<br />

Holding NÖ-Wien. Sie hat mit dem Gruppenträger eine<br />

Steuerumlagenvereinbarung abgeschlossen. Der unter<br />

anderem auch aus Organschaftsgründen abgeschlossene<br />

Ergebnisabführungsvertrag bleibt aufrecht. Die steuerliche<br />

Unternehmensgruppe mit dem Gruppenträger Raiffeisen-<br />

Holding NÖ-Wien umfasst im Veranlagungsjahr 2012<br />

neben dem Gruppenmitglied RLB NÖ-Wien 72 (VJ 80)<br />

weitere Gruppenmitglieder. Die Steuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

für die gesamte Gruppe ergibt sich aus der Summe<br />

der Einkünfte des Gruppenträgers sowie der zugerechneten<br />

steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder<br />

unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge<br />

des Gruppenträgers im gesetzlichen Ausmaß. Die RLB<br />

NÖ-Wien wird anteilig mit Gruppenkörperschaftsteuer, die<br />

auf Ebene des Gruppenträgers Raiffeisen-Holding NÖ-<br />

Wien vorgeschrieben wird, belastet. Der entsteuerbare Teil<br />

des steuerlichen Gewinns der RLB NÖ-Wien wird seitens<br />

des Gruppenträgers Raiffeisen-Holding NÖ-Wien mit der<br />

vertraglich vereinbarten Steuerumlage belastet. Im Falle<br />

eines steuerlichen Verlustes der RLB NÖ-Wien wird eine<br />

negative Steuerumlage verrechnet.<br />

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zum geltenden<br />

Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent. Die im Eigenkapital<br />

enthaltenen Bewertungsrücklagen (cash flow<br />

hedge Rücklage, available-for-sale Rücklage, Neubewertungsrücklage<br />

für versicherungsmathematische Gewinne<br />

bzw. Verluste aus Personalrückstellungen) werden ebenfalls<br />

um die anteilige Steuerlatenz bereinigt.<br />

Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in<br />

den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen.<br />

Latente Steueransprüche <strong>und</strong> -verpflichtungen<br />

werden in den Posten sonstige Aktiva bzw. Steuerrückstellungen<br />

ausgewiesen. Ertragsabhängige laufende<br />

wie auch latente Steuern werden im G&V-Posten Steuern<br />

vom Einkommen <strong>und</strong> Ertrag, nicht ertragsabhängige<br />

Steuern im G&V-Posten sonstiges betriebliches Ergebnis<br />

bilanziert. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht<br />

vorgenommen.

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